Pause in der Nachtwache

Burschlkrebs

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29.11.2006
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Hallo, ich bin neu hier und habe gleich eine Frage: Ich habe eine neue Arbeitsstelle in einem privaten Altenheim angetreten und muss einige Mängel feststellen.Z.B habe ich in diesem Monat Nachtwache und mir wurde mitgeteilt, dass die Pausen in der Nacht nicht gezahlt werden obwohl ich alleine bin.D.h. ich kann überhaupt keine Pause von 45 Min. machen, da wenn ein BW klingelt ich ja sowieso aufstehen muss.Ist das rechtens oder kann ich mich dagegen wehren?
Gruß Burschlkrebs
 
Hi
Das gleiche Problem habe ich auch. Mein Versuch die zu Unrecht von der Arbeitszeit abgezogenen 45 Minuten auf dem Arbeitszeitnachweis geltend zu machen ist in einem Eklat geendet.
Meine PDL hat dies als Zitat: "Akt der Aggression" gewertet. Momentan bin ich damit beschäftigt, mich über die Rechtslage genauer zu informieren, dann geht es mit einem Anwalt weiter.
Wenn ich die Urteile, die ich bis jetzt gelesen habe, dann müsste es im günstigsten Fall für mich möglich sein, die nicht angetretenen Pausen der letzten 3,5 Jahre vom Arbeitgeber auszahlen zu lassen.

Eine generelle Vergütung der Pausenzeit ist im übrigen nicht möglich.

Tim
 
Hi, das heißt also, ich muß es einfach hinnehmen, dass ich keine Pause machen kann, da ich alleine bin?
Ich habe aber noch eine Frage:
Unser Haus besteht aus einer Pflegestation und betreutem Wohnen.
Pflegestation sind 31 BW - betreutes Wohnen 25 BW.Ist es richtig, dass hierfür keine 2 NW benötigt werden ?
Gruß Burschlkrebs
 
Nein!
Du musst das nicht hinnehmen. Du kannst versuchen mit deinem Arbeitgeber eine einvernehmliche Lösung zu finden. Also du lässt dir die Pause auszahlen oder du berechnest es als Arbeitszeit. Beides ist allerdings illegal. Der Arbeitgeber ist verpflichtet eine umsetzbare Pausenregelung zu finden. Und zwar nur der Arbeitgeber, nicht du. Das bedeutet, der AG kann sich nicht herausreden, du hättest dich nicht um eine Lösung bemüht.

Also: Hart bleiben, weiter informieren und evtl. mit Gewerbeaufsicht oder Anwalt drohen.

Tim (ich zieh das jetzt durch)
 
Hallo Burschlkrebs,

der AG kann aber auch darauf bestehen, dass du z.B. 3 Kurzpausen zu jeweils 15 Minuten machst.

Liebe Grüsse
Narde
 
Vielen lieben Dank für die Antworten.Könntet Ihr mir noch Antworten schicken auf meine Frage 1 oder 2 NW bei 31 Pflege + 25 betreutes Wohnen HB?
Burschlkrebs
 
Das hängt auch von den Pflegestufen ab wieviel NW es sein müssen.Ich habe damals das Haus wo ich arbeite mit aufgebaut und war alleine in der NW bis wir 60 Bewohner hatten.Dann waren wir zu zweit und ab 120 kam dann die dritte dazu.Allerdings "Hilfskräfte" also ich bin die einzige Fachkraft für 160 Bew.
Die Pausen werden bei uns auch abgezogen.Wir haben von 1 Uhr bis 2 Uhr offizielle Pause.Da klingelt es auch meißtens nicht und wenn doch wecslen wir uns ab wer geht.
LG Birgit
 
Also:

Pause = unbezahlt = Freizeit

Ich sehe natürlich die Arbeitgeberseite...

aber Freizeit ist eben anders definiert als "auf eine Glocke warten".

Nach 6 Std. Dienst spätestens muss man Dir eine Pause gewähren. Und in einer echten unbezahlten Pause, kannst Du machen was Du willst. Auch das Gebäude verlassen. Dass Du diesem Recht nachkommen kannst, dafür hat Dein Arbeitgeber zu sorgen.

Grüße
Michl
 
Hallo Burschlkrebs, für das betreute Wohnen muss nicht unbedingt eine NW zur Verfügung stehen. Kommt drauf an, was die Bewohner für Verträge haben. Bei uns ist es so geregelt, dass es eine Notrufbereitschaft gibt. Ausgehend davon, dass die Bewohner des betreuten Wohnens noch weitgehendst selbständig sind, ist keine permanent anwesende NW erforderlich.
 

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