Nichteinhaltung der gesetzlichen Ruhezeiten??

sitony

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krankenschwester
Akt. Einsatzbereich
ambulante pflege
hallo,

ich habe eine frage.ich arbeite im ambulanten dienst.regelmäßig machen wir für eine woche geteilten dienst,in der auch immer eine kollegin bereitschaft hat.im schlimmsten fall 4 nächte am stück.nun meine frage,wie ist es,wenn wir jede nacht ein bis zweimal zum einsatz raus müssen.ist das zulässig?der spätdienst endet im allgemeinen gegen 20.00 uhr,der frühdienst fängt gegen 06.30 uhr an.oft genug ist die zeit dazwischen durch einsätze " gestört".ist das alles so zuläßig?es wurde in eine dienstbesprechung von der mav schon mal angesprochen,da hieß es nur,daß es da keine diskussion gibt,da alles irgendwann mal von allen zugestimmt wurde.ich bin erst seit einem jahr in dieser station und habe nichts zugestimmt.
mir geht es in erster linie um die frage der versicherung,wenn auf grund von übermüdung etwas passiert,ein unfall...

vielen dank für eure meinungen,sitony
 
Wenn du nicht mindestens 5,5 Stunden Pause in der Rufbereitschaft hast, musst du am nächsten Tag frei nehmen (Überstundenabbau).
Das ist so nicht ganz richtig und wie so häufig fehlt eine Quelle.

Rufbereitschaft Ruhezeit - Schichtplanfibel für Betroffene

Entscheidend ist dabei, dass die 5,5 h Pause nach dem letzten Einsatz liegen müssen.

Kurz und klar: Kürzt der letzte Einsatz in der Nacht die Restruhezeit auf weniger als 5 ½ Stunden, brauchst Du am nächsten Morgen nicht kommen. Die Schicht entfällt durch eine Freistellung.
 
Hallo,

neben den Fakten die schon beantwortet wurden, zwei Gesichtspunkte:


  1. Die versicherungstechnische Frage. Verantwortlich ist Deine PDL, sie hat den Dienstplan unterschrieben wenn etwas passiert nach einem Dienst nach Nachtbereitschaft, wenn Du nicht die erforderlichen Ruhezeiten hattest.
  2. Suche Dir einen anderen Arbeitgeber. Es gibt auch gute ambulante Dienste.
Freundlich

Andreas
 
Hallo,

ich kann meinem Vorredner nur rechtgeben. Das Problem mit der Rufbereitschaft stellt sich in fast allen ambulanten Diensten, in vielen "guten" Diensten ist dieses Problem auch sinnvoll zu lösen.

Die Ruhezeiten des Arbeitszeitgesetzes sind grundsätzlich zwingend einzuhalten, jeder Arbeitgeber (auch ein kirchlicher) und jede Personalvertretung (auch eine MAV) sind verpflichtet, die Einhaltung dieser Vorschriften zu überwachen, jede Betriebsvereinbarung oder Absprache, die dagegen verstößt, ist nichtig!

Deine Bedenken bezüglich des Versicherungsschutzes sind richtig. Natürlich hat sich der Arbeitgeber für einen evt. Schaden zu verantworten, jedoch hilft dir das nicht, wenn du wegen Übermüdung einen Unfall hast und deswegen z.B. deinen Führerschein verlierst, oder dich im schlimmsten Fall auch strafrechtlich verantworten must.

Gruß

medsonet.1
 
Liebe Kollegen,

Natürlich hat sich der Arbeitgeber für einen evt. Schaden zu verantworten, jedoch hilft dir das nicht,
aber nur sehr, sehr marginal. Natürlich hat der AG gegen das AZG verstossen, aber ob ich mich ans Steuer setze oder nicht und in welchem Zustand, dafür bin ich ganz alleine Verantwortlich!

Ich welchem Zustand ich ein Fahrzeug führe, das ist alleine meine Verantwortung.
 
Dem kann ich mich nur anschließen. Aber was mache ich in dem Moment,wo so tolle Chefs mir diesen diesen Auftrag geben. Verweigern und meinen Job direkt riskieren oder wieder besseren Wissens antreten und übermüdet fahren?
 
und übermüdet fahren?
die Entscheidung kann dir niemand abnehmen.
Eins ist sicher: Als Entschuldigung bei einem etwaigen Unfall, oder Versäumnis bei Pat. ungeeignet.
 
Die versicherungstechnische Frage. Verantwortlich ist Deine PDL, sie hat den Dienstplan unterschrieben wenn etwas passiert nach einem Dienst nach Nachtbereitschaft, wenn Du nicht die erforderlichen Ruhezeiten hattest.

Diese Antwort halte ich schlichtweg für falsch und irreführend. Grundsätzlich darf eine PDL oder anderer Vorgesetzter keine rechtswidrigen Anordnungen erteilen. Aber als AN kann ich mich nicht einfach darauf berufen, dass ich nur "Befehle??" befolgt habe. Mein Gehirn und damit auch meine Verantwortung gebe ich bei Arbeitsantritt ja nicht an der Garderobe ab.

Grüsse
 
Grundsätzlich darf eine PDL oder anderer Vorgesetzter keine rechtswidrigen Anordnungen erteilen.

Und genau hier ist der Knackpunkt: Sie dürfen es nicht und tuen es trotzdem. Und wie verhält man sich dann????

(Und die meisten AGs wissen, das Sie dies nicht dürfen).

lg
 
Ich kann noch was zum Thema Überlastungs/Entlastungsanzeige sagen. Als ich noch in der ambulanten war hatte ich auch ständig Nachteinsätze in der Bereitschaft und es gab nur geteilten Dienst und so gut wie nie hatten wir zwischen Spät- und nächstem Frühdienst mehr als neun Stunden Ruhezeit (und dann halt auch noch Bereitschaftseinsätze zusätzlich in der Nacht).
Ich habe damals fast einen Unfall verschuldet (hab die Vorfahrt missachtet, weil ich irgendwie abwesend war) den eine Polizeistreife beobachtete. Denen habe ich - als die mir mit Bußgeld und Punkten in Flensburg kamen - dann mal die Situation (ich arbeite seit 10 Tagen mit 13stundendiensten durch, habe die letzten tage kaum mehr als fünf stunden jede nacht geschlafen weil ich in der bereitschaft raus musste ...) erklärt, die haben das sogar im Fahrtenbuch gesehen und einen Bericht geschrieben. Punkte habe ich zum Glück keine bekommen, aber Strafe (75 Euro) musste ich trotzdem zahlen.
Ich habe dies zusätzlich dann ans gewerbeaufsichtsamt und die Landesdirektion (die bei uns für die Einhaltung der Arbeitszeitgesetze zuständig ist) gemeldet und zwar mit Kopien meiner Monatsendabrechnungen der letzten Monate und Kopie der Dienstpläne(beim ersten mal anonym, beim 2.mal persönlich).
Und ich glaube ihr ahnt es schon, es ist nichts, absolut nichts passiert.
Das ganze ist jetzt schon mehr als ein anderthalbes Jahr her, ich arbeite mittlerweile woanders, aber ich weiß das sich in diesem PD nichts geändert hat außer das die Kollegin die für mich damals angefangen hat schonwieder gekündigt hat, inclusive zwei anderer Kollegen, aber für die ist auch schon wieder Ersatz gefunden.
 
Und genau hier ist der Knackpunkt: Sie dürfen es nicht und tuen es trotzdem. Und wie verhält man sich dann????

(Und die meisten AGs wissen, das Sie dies nicht dürfen).

lg

Hallo,

ich will es mal an einem anderen Beispiel festmachen.
Jeder hat schon mal wegen Krankheit einen "gelben SChein" abgegeben. Steht auf diesem Schein etwa, dass man krank ist und warum? Nein!! --> es steht darauf, daß man arbeitsunfähig ist!
Würde man einen Dienst antreten, wenn man merkt, dass man wegen einer Magenverstimmung alle 15 Minuten das "Örtchen" aufsuchen muss, wohl kaum, man würde sich sicherlich als arbeitsunfähig krank melden.
Genauso verhält es sich mit der Übermüdung, wenn man die Nacht vorher wegen Diensteinsätzen die gesetzliche Ruhezeit nicht einhalten konnte.
Man ist wegen Übermüdung arbeitsunfähig und sollte sich dementsprechend verhalten. Wenn eine PDL trotz besserem Wissen eine diesbezüglich Anweisung gibt, sollte man sie, am besten mit Zeugen, auf diesen "Gesetzesverstoß" und die möglichen Folgen hinweisen.
Grundsätzlich dürfte man arbeitsrechtlich ohne Folgewirkung diesen Dienstantritt verweigern, aber auch mir ist bewusst, daß dies in der Praxis nicht so ganz einfach ist.

Gruß

medsonet.1
 
Würde man einen Dienst antreten, wenn man merkt, dass man wegen einer Magenverstimmung alle 15 Minuten das "Örtchen" aufsuchen muss, wohl kaum, man würde sich sicherlich als arbeitsunfähig krank melden.
Genauso verhält es sich mit der Übermüdung, wenn man die Nacht vorher wegen Diensteinsätzen die gesetzliche Ruhezeit nicht einhalten konnte.
Man ist wegen Übermüdung arbeitsunfähig und sollte sich dementsprechend verhalten.

Genauso handhaben wir das...kommt ja nicht immer so schwerwiegend vor.

Ich hab letztens auch schlimmes erlebt, war tagsüber schon über 11 Stunden im Dienst ( Notfälle ) und hatte dann auch noch Rufbereitschaft, war keine 4 Stunden zu Hause, gings weiter mit Notfällen, bis ich wirklich an meine Grenzen kam, hab versucht, jemanden zu erreichen der mich ablöst...

Was machst du, wenn du keinen erreichst, der dich ablöst?:?::?::?:
 
ich denke schon, ich hab ja Rufbereitschafts - Dienst, der ja in dem Falle bis 7.00 Uhr morgens ging, ich aber ab 4 .00 Uhr abgelöst werden wollte, weil ich nicht mehr arbeitsfähig war...und der nächste Notfall im Anfluge war...
Würde mich schon sehr interessieren...muß ich dann nicht für Ersatz für mich sorgen?
 
Nachts um vier auf die Schnelle einen Ersatz zu bekommen dürfte auch die beste Leitung der Welt vor gewisse Schwierigkeiten stellen.
 
ich denke schon, ich hab ja Rufbereitschafts - Dienst, der ja in dem Falle bis 7.00 Uhr morgens ging, ich aber ab 4 .00 Uhr abgelöst werden wollte, weil ich nicht mehr arbeitsfähig war...und der nächste Notfall im Anfluge war...
Würde mich schon sehr interessieren...muß ich dann nicht für Ersatz für mich sorgen?

Als Abteilungsleitung bist Du da schon in einer gewissen Verpflichtung. Wenn Du aber auf Grund Deiner Erkrankung dieser Pflicht nicht mehr nachkommen kannst, hast Du ja noch einen Vorgesetzten. Dieser muss dann für Ersatz sorgen, auch morgens früh um 4. Schafft er/sie es nicht, dann kann sie immer noch selbst einspringen. Spätestens dann überlegt sich die Leitung vieleicht auch eine Ersatzregelung. Es steht doch nirgends, dass eine Krankenschwester während des Dienstes nicht krank werden darf und wenn, dass sie dann weiter schaffen muss.
 
Nachts um vier auf die Schnelle einen Ersatz zu bekommen dürfte auch die beste Leitung der Welt vor gewisse Schwierigkeiten stellen.

Wie geschrieben, wenn es eine Vertetungsregelung gibt nicht. Aber die kostet Geld und existiert deshalb nicht.
Aber wenn es die beste Leitung der Welt ist, schlüpft sie früh um 4 in ihre Klamotten und löst die kranke Kollegin ab.
 
...die kranke Kollegin,die nicht mehr arbeitsfähig ist...ist die Leitung:daumen:
 

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