Einhaltung der Ruhezeiten im Krankenhaus?

Rhona_Licht

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Guten Tag,

ich habe eine Frage bezüglich der gesetzlichen Ruhezeiten, über die sich in meiner Pflegeschule irgendwie niemand Gedanken gemacht hat bisher.

Arbeitsrechtlich gilt meiner Meinung nach, dass nach einer Schicht mindestens 11 Stunden Ruhezeit zu gewähren sind.
Im Krankenhaus etc. kann diese Ruhezeit, wenn Ausgleich gewährt wird, auf 10 Stunden verkürzt werden.
Soweit alles klar.

Nun haben wir aber einen Schichtplan, der vorsieht, die Angestellten sowohl im Spätdienst (12-20:30) als auch im darauffolgenden Frühdienst (6:01 - 13:30) einzuteilen.
Dazwischen liegen nur 9,5 Stunden.

Welches Gesetz greift da? Also unter welcher Prämisse kann das erlaubt werden?

wäre nett, wenn mir da jemand Klarheit verschaffen könnte.

LG

Rhona
 
ja. TVöD. wenn du das meinst. und in der Betriebsverordnung ist es auch so festgelegt, wie es eigentlich die Regel ist
 
Ok, was sagt der Betriebsrat dazu? Der müsste doch die Dienstpläne genehmigen.

Es gibt auch Tarifverträge, wo eine kürzere Ruhezeit erlauben. Meine ist AVR
 
Aber Tarifvertrag hin oder her, ich dachte dieser dürfe nicht über dem Arbeitsschutzgesetz stehen? Die Aufklärung erfolgt bei uns sehr schwammig und widersprüchlich und ich selbst werde in meinen Unterlagen nicht fündig, außer der eindeutigen Betriebsvereinbarung.

Hast du / haben Sie auch kürzere Ruhezeiten im Dienstplan?
 
Bei uns, nein. Aber schau mal bei §7 Arbeitszeitgesetz. Da gibt es ganz viele Hintertüren. Jedoch muss das über Tarifvertrag gehen. AGs können da keine solche Betriebsvereinbarungen machen.
 
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Ok ich habe die entsprechende Klausel soeben in der Betriebsvereinbarung doch noch gefunden. "Die Ruhezeit kann auf 9 Stunden verkürzt werden, um den Wechsel von spät zu früh zu ermöglichen, sollte der AN auf seine 10 Stunden bestehen, kann er das via schriftlicher Erklärung einfordern und das ist ihm zu gewähren." Ungefährer Wortlaut.

Sprich: Gesetz ist Gesetz, wir handhaben das aber anders, und wer ein Problem damit hat, muss schauen, wie er in den Dienstplan kommt. Wie das wohl in der Praxis für einen Azubi aussehen würde?

Vielen Dank für die Infos!
 
Ok ich habe die entsprechende Klausel soeben in der Betriebsvereinbarung doch noch gefunden. "Die Ruhezeit kann auf 9 Stunden verkürzt werden, um den Wechsel von spät zu früh zu ermöglichen, sollte der AN auf seine 10 Stunden bestehen, kann er das via schriftlicher Erklärung einfordern und das ist ihm zu gewähren." Ungefährer Wortlaut.
Interessanter Thread; ich muß sagen, jetzt bin ich einigermaßen schockiert, da ich bisher der Meinung war, die 10 h- Mindestpause wäre gesetzlich verpflichtend vorgegeben, ohne Wenn und Aber! :eek1:
Denn bei uns in der Klinik kenn ich´s von ganz früher auch noch so: Spätdienst bis (damals noch) 21 Uhr, Frühdienst ab 6 Uhr, war lange Zeit kein Problem. War halt so.
Irgendwann hieß es dann, ist nicht mehr erlaubt, 10 h sind Pflicht; und entweder mußte man dann halt um 20 Uhr Schluß machen oder fing in der Früh entsprechend später an (7 oder 8 Uhr, da zum Schluß unser Spätdienst sogar bis 22 Uhr ging).
Vollends lächerlich wurde das Ganze, als wir mal eine zeitlang ein- und ausstempeln mußten:
Wenn man jetzt dummerweise erst abends z. B. 5 nach 22 Uhr rauskam - dann MUSSTE man früh diese 5 Minuten mindestens später kommen! :wut: Wenn nicht, wurde immer eine wahnsinns Drohkulisse aufgebaut ("Wenn das das Gewerbeaufsichtsamt erfährt..."). Als MA faßte man sich da nur noch an den Kopf, denn uns wäre das ja sowas von wurscht gewesen... :schraube:
Aber wenn ich jetzt hier lesen muß, alles kein Problem, dieses "eherne Gesetz" läßt sich ja praktischerweise per Betriebsvereinbarung (und wir alle wissen, daß wohl jeder Betriebsrat etc. einknickt, wenn man ihm nur genügend droht) aushebeln, dann frag ich mich schon... :knockin: Also solche Ausnahmen dürfte es vom Gesetz her überhaupt nicht geben, ohne Wenn und Aber.
Trotzdem danke euch für die Hinweise!
 
Dies ist möglich durch eine sogenannte Öffnungsklausel.
Öffnungsklausel – Wikipedia

Ja, diese ist mir bekannt. Ich war aber davon ausgegangen, dass diese Öffnungsklausel nur zwischen verschiedenen geltenden Verträgen genutzt werden kann, nicht aber, um ein Gesetz auszuhebeln.
Vermutlich ist das auch so, da die Betriebsvereinbarung ja die offizielle Hintertür offen lässt, dass man schriftlich auf die vorgegebenen 10 Stunden bestehen kann.
Aber jeden Tag eine halbe Stunde nach Schichtwechsel und Übergabe erst zum Dienst zu kommen ist wenig vorteilhaft.
Und da der Dienstplan schon feststeht ist da auch nichts mehr zu machen UND anscheinend will bei uns auch niemand der "*****" sein, der als einziger auf seine halbe Stunde pocht.

Da mein Weg zum KH weit ist heißt das für mich, ich komme um 21:30 daheim an und muss um 3:35 wieder aufstehen.
Eine halbe Stunde würde da aber wohl kaum was rausreißen.

Man kann sich vermutlich an alles gewöhnen.
 
Da haben wir ja eine geradezu vorbildliche Regelung:
bei der Dienstplanerstellung werden grundsätzlich keine kurzen Wechsel (so nennt sich das bei uns) geplant, wenn aber ein Mitarbeiter diesen Wechsel bewußt möchte, wird das - solange keine sonstigen Dienstplanbelange dagegen sprechen - entsprechend geändert.
Dabei gibt es keinen Zwang von Seiten der Leitung, dass man sich darauf einzulassen habe, es ist tatsächlich nur ein Entgegenkommen, wenn man aus privaten Gründen diese Konstellation braucht.
Kurze Wechsel gibt es aber nur zw. Spät- und Frühdienst, dasselbe zw. Nacht und Spät, bzw. Früh und Nacht ist nicht möglich, letzteres schon aus dem naheliegenden Grund, dass man nicht für zwei Schichten am selben Tag eingeteilt werden kann.
Mit dieser Vorgehensweise sind dann auch alle zufrieden.

Gruß spflegerle
 
Ja, diese ist mir bekannt. Ich war aber davon ausgegangen, dass diese Öffnungsklausel nur zwischen verschiedenen geltenden Verträgen genutzt werden kann, nicht aber, um ein Gesetz auszuhebeln.
Vermutlich ist das auch so, da die Betriebsvereinbarung ja die offizielle Hintertür offen lässt, dass man schriftlich auf die vorgegebenen 10 Stunden bestehen kann.
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Eine Öffnungsklausel wird von der Politik eingeführt, weil es leichter ist, als ein Gesetz (hier: Arbeitszeitgesetz) zu ändern. Außerdem erregt es in der Öffentlichkeit weniger Aufsehen.

Im Prinzip habt ihr eine gute BV. Es gibt ja leider immer Mitarbeiter, die kurze Wechsel gut finden, und diesen Mitarbeitern muss der Betriebsrat auch gerecht werden.
So hat wenigstens jeder einzelne die Möglichkeit zu widersprechen... aber das trauen sich viele nicht.
 
Sprich: Gesetz ist Gesetz, wir handhaben das aber anders,
Nö.

Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
§ 7 Abweichende Regelungen

(1) In einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung kann zugelassen werden,
(...)
3.
abweichend von § 5 Abs. 1 die Ruhezeit um bis zu zwei Stunden zu kürzen, wenn die Art der Arbeit dies erfordert und die Kürzung der Ruhezeit innerhalb eines festzulegenden Ausgleichszeitraums ausgeglichen wird.


Sprich: Gesetz ist Gesetz und Dein Arbeitgeber handelt gesetzeskonform, zumindest in diesem Punkt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Im Vorletzten Krankenhaus, in dem ich gearbeitet habe, galten im Rufdienst 5 Stunden. Bedeutete, wenn ich von morgens sieben bis nachts um zwölf gearbeitet habe, musste ich am nächsten Morgen wieder kommen. Alles eine Frage der Absprache.
 
Eine Öffnungsklausel wird von der Politik eingeführt, weil es leichter ist, als ein Gesetz (hier: Arbeitszeitgesetz) zu ändern. Außerdem erregt es in der Öffentlichkeit weniger Aufsehen.

Im Prinzip habt ihr eine gute BV. Es gibt ja leider immer Mitarbeiter, die kurze Wechsel gut finden, und diesen Mitarbeitern muss der Betriebsrat auch gerecht werden.
So hat wenigstens jeder einzelne die Möglichkeit zu widersprechen... aber das trauen sich viele nicht.

Nöö, ich finde den Passus in der BV nicht gut. Ich würde ihn umdrehen. Die MA die die verkürzte Ruhepause möchten, können dies dem AG anzeigen. Denn so wie es dort ist, fallen nämlich die MA hinten runter, die nicht den Mut haben, sich gegen den verkürzten Wechsel zu wehren, oder die die BV gar nicht kennen. Ich wage mal zu behaupten, dass dies ein Großteil der Pflegekräfte sein dürfte.
Ergänzen möchte ich sagen, dass ich eine solche BV ohnehin nicht gut finde. Die 10 Stunden Ruhepause sind doch in der Regel schon ein Minimum um sich zu erholen, zumal die ohnehin die wenigstens pünktlich zum Dienstende gehen können. In sofern sind es ja in den meisten Fällen schon weniger als die 10 Stunden und dem AG dann noch zu erlauben diese weiter zu verkürzen ist schwach von dem BR.

Bei uns wurde es bis vor gut 10 Jahren auch geduldet, dass weniger als 10 Stunden Ruhepausen normal waren. Den damaligen BR hatte das nicht wirklich gejuckt (es gab keine entsprechende BV, man hat den AG einfach agieren lassen). Irgendwann kam der BR dann mal drauf, dass man das ändern muss und siehe da. Es ging, es ist niemand gestorben, die Pat. wurden weiterhin gut versorgt, kein Dienst ist zusammengebrochen, die SL mussten einfach ihre Dienstplanung ein wenig anpassen.
 

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