Guten Tag,
ich habe eine Frage bezüglich der gesetzlichen Ruhezeiten, über die sich in meiner Pflegeschule irgendwie niemand Gedanken gemacht hat bisher.
Arbeitsrechtlich gilt meiner Meinung nach, dass nach einer Schicht mindestens 11 Stunden Ruhezeit zu gewähren sind.
Im Krankenhaus etc. kann diese Ruhezeit, wenn Ausgleich gewährt wird, auf 10 Stunden verkürzt werden.
Soweit alles klar.
Nun haben wir aber einen Schichtplan, der vorsieht, die Angestellten sowohl im Spätdienst (12-20:30) als auch im darauffolgenden Frühdienst (6:01 - 13:30) einzuteilen.
Dazwischen liegen nur 9,5 Stunden.
Welches Gesetz greift da? Also unter welcher Prämisse kann das erlaubt werden?
wäre nett, wenn mir da jemand Klarheit verschaffen könnte.
LG
Rhona
ich habe eine Frage bezüglich der gesetzlichen Ruhezeiten, über die sich in meiner Pflegeschule irgendwie niemand Gedanken gemacht hat bisher.
Arbeitsrechtlich gilt meiner Meinung nach, dass nach einer Schicht mindestens 11 Stunden Ruhezeit zu gewähren sind.
Im Krankenhaus etc. kann diese Ruhezeit, wenn Ausgleich gewährt wird, auf 10 Stunden verkürzt werden.
Soweit alles klar.
Nun haben wir aber einen Schichtplan, der vorsieht, die Angestellten sowohl im Spätdienst (12-20:30) als auch im darauffolgenden Frühdienst (6:01 - 13:30) einzuteilen.
Dazwischen liegen nur 9,5 Stunden.
Welches Gesetz greift da? Also unter welcher Prämisse kann das erlaubt werden?
wäre nett, wenn mir da jemand Klarheit verschaffen könnte.
LG
Rhona

Wenn nicht, wurde immer eine wahnsinns Drohkulisse aufgebaut ("Wenn das das Gewerbeaufsichtsamt erfährt..."). Als MA faßte man sich da nur noch an den Kopf, denn uns wäre das ja sowas von wurscht gewesen... 
Also solche Ausnahmen dürfte es vom Gesetz her überhaupt nicht geben, ohne Wenn und Aber.