Ruhezeiten nicht eingehalten

chris.b

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Wieso werden die Ruhezeiten eigentlich durchweg nicht eingehalten?
Also 10h sind ja offensichtlich in Ordnung. 9h aber halt nicht mehr.
Und wenn keine Rufbereitschaft besteht, dann ist eine weitere Kürzung ja nicht möglich.
Und die Betriebsräte unterschreiben das ja alles und würden sich ggf. angreifbar machen.

Oder wo stehe ich hier auf dem Schlauch?


Edit:

Gut, im Tarifvertrag kann sowas um 2h verkürzt werden. Aber auch nur mit entsprechendem Ausgleich. (Z.b. 2 Tage im Monat mit 9h Ruhezeit)

Dann wäre noch eine weitere Sache.
Im Tarifvertrag steht z.b. ja auch drin, dass die Arbeit mit dem umziehen beginnt. Das ist ja praktisch auch völlig albern.

Und wer regelmäßig wochenends Arbeiter, soll z.b. innerhalb bestimmter Fristen 4 Tage Zusammenhängend frei haben.

Wird sowas bei euch umgesetzt?
 
Zuletzt bearbeitet:
Wo steht das mit den 4 Tagen?
Der Ausgleich ist nur für den Sonntag.

Wenn du an einem Montag anfängst zu arbeiten, dann kannst du 19 Tage durch arbeiten, bis der 3. Samstag dann der Ausgleich für den 1. gearbeiteten Sonntag ist.
 
Lies Dir vielleicht nochmal in Ruhe das ganze Arbeitszeitgesetz durch. Du wirst feststellen, dass alles, was Du beschreibst (Ruhezeitverkürzung auf neun Stunden etc.) legal ist. Gesetze müssen uns nicht gefallen.

Dann erkundige Dich nach dem minutengenauen Beginn und Ende Deiner Arbeitszeit. Sehr wahrscheinlich entdeckst Du zehn, zwölf Minuten, die vom Dienstbeginn auf Station abweichen - dahinter verbirgt sich eine pauschale "Umziehzeit", die tatsächlich vergütet wird. Im Gegensatz zur nicht bezahlten Pausenzeit.

Willkommen im Berufsleben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Umziehzeiten werden teilweise ignoriert! Wenn du zu Dienstbeginn umgezogen zur Arbeit bereit ist, ist das nicht ganz korrekt. Du musst die Station zu Dienstbeginn betreten, sprich die Umkleide. Und darfst die Station/Umkleide zum Dienstende verlassen, in Privatkleidung! Das wäre korrekt!
 
Umziehzeiten werden teilweise ignoriert! Wenn du zu Dienstbeginn umgezogen zur Arbeit bereit ist, ist das nicht ganz korrekt. Du musst die Station zu Dienstbeginn betreten, sprich die Umkleide. Und darfst die Station/Umkleide zum Dienstende verlassen, in Privatkleidung! Das wäre korrekt!
Ja, aber es sind pauschale Umziehzeiten von wenigen Minuten angesetzt. Ich selbst kenne zwölf Minuten, jeweils sechs vor und nach dem Dienst. Ausgiebige Körperpflege vor Dienstbeginn wird nicht als Arbeitszeit bezahlt.
 
Die 12 min kenne ich auch. Ein normaler Mensch schafft es aber sich in dieser Zeit umzuziehen und sein Zeug für den Dienst in seine Tasche zu stecken.
Wenn man die 12 Min von einer Dienstzeit von 7,7 h (5-Tage-Woche und 38,5 h/Woche) würde bedeuten, dass man 7,5h in Dienstkleidung auf Station verbringt. Der Rest wäre diese 12 min Rüstzeit!
 
Zusätzlich dazu beginnt deine Ruhezeit mit Verlassen der Umkleide bis wieder betreten deiner Umkleide.
Was du in dieser Zeit anstellst, ist deine Sache.
Wenn der Fahrweg von Arbeitstelle bis zur Wohnungstür beispielsweise 1h beträgt, so ist das dein Privatvergnügen und für den AG irrelevant.

Willkommen in der Arbeitswelt!
 
Zusätzlich dazu beginnt deine Ruhezeit mit Verlassen der Umkleide bis wieder betreten deiner Umkleide.
Was du in dieser Zeit anstellst, ist deine Sache.
Wenn der Fahrweg von Arbeitstelle bis zur Wohnungstür beispielsweise 1h beträgt, so ist das dein Privatvergnügen und für den AG irrelevant.

Willkommen in der Arbeitswelt!

Und weiter? Natürlich ist der Weg keine Arbeitszeit. Weiß jetzt auch nicht wie du darauf kommst das extra hervorzuheben...
Es ging hier schlichtweg um die gesetzlichen Regelungen und nicht um das drumherum. Also ist der Kommentar schlichtweg überflüssig.
Danke.


Nichts desto trotz habe ich auf der Station erfahren, dass es wohl vor und nach dem Dienst jeweils einige Minuten zum Umziehen gibt. Also passt das dann.
In meinem Tarifvertrag steht drin, dass es eben 2x Monat den Wechsel von spät auf früh gehen kann. Habe ich leider erst nach Erstellen des Beitrages gesehen.
 
Zu den freien Tagen nach Feiertagsarbeit steht dort folgendes:

Beschäftigte, die regelmäßig an
Sonn- und Feiertagen arbeiten müssen, sollen innerhalb von 2 darauf folgenden
Wochen 4 zusammenhängende arbeitsfreie Tage erhalten, von denen 1 freier Tag auf
einen Sonntag fallen soll. Für dienstplanmäßige Arbeit an gesetzlichen Feiertagen, die
auf einen Werktag fallen, wird ein entsprechender, zusammenhängender
Freizeitausgleich innerhalb von 8 darauf folgenden Wochen gewährt.
 
Zu den freien Tagen nach Feiertagsarbeit steht dort folgendes:

Beschäftigte, die regelmäßig an
Sonn- und Feiertagen arbeiten müssen, sollen innerhalb von 2 darauf folgenden
Wochen 4 zusammenhängende arbeitsfreie Tage erhalten, von denen 1 freier Tag auf
einen Sonntag fallen soll.
Tarifverträge können günstigere Vereinbarungen erhalten als das Arbeitszeitgesetz. Scheint bei Dir der Fall zu sein. Regelmäßige lange Wochenenden finde ich jetzt so schlecht nicht.

Was genau ist Dein Problem? Kriegst Du diese Wochenenden nicht?
 
Moin,

außerdem steht da SOLLEN, nicht müssen :-)

LG
 
dass es eben 2x Monat den Wechsel von spät auf früh gehen kann.
Nur 2 Mal im Monat Spät-Früh-Wechsel? Krass. Bei uns wird zwar auch versucht es zu vermeiden, aber weil wir die WE untereinander ausmachen, kommt es durchaus häufiger zu kurzen Wechseln.
 

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