Darf ein Nebenjob prinzipiell verboten werden wenn nichts im Ausbildungsvertrag steht?
Das muss nicht im AV stehen, das kann auch in einer BV oder im TV stehen.
Bei uns wird es grundsätzlich nicht Genehmigt aus betrieblichen Gründen.
Ich kann nicht auf der einen Seite den Schüler schützen, z.B. zu lange Schichten, zu viel Schichten, Nachtdienst, Einspringen, damit er dann wo anders zum Arbeiten gehen kann - geht nicht.
Zu dem wirst du schnell mit Arbeitszeitgesetz in Konflikt kommen
z.B. nicht mehr als 10Std./Tag, nicht mehr als 60Std./Woche.
Abgesehen davon, woher willst du die Zeit für Regeneration und Lernen hernehmen?
Regeneration - ganz wichtig - sonst überschreitest du schnell die Fehlzeiten und musst die Ausb. verlängern -
noch ein Jahr AZUBIgehalt = Minusgeschäft.
Du wirst sich auch mal zu Einspringen aufgefordert werden oder zum Schichtwechsel, willst du dann deinen Nebenjob immer Absagen oder der Station absagen?
Überleg dir das Gut, mach dir nicht noch zusätzlichen Stress während der Ausb., den hast du spätestens ab Mitte/Ende des 2ten Ausbj. zur genüge.
Jeder Nebenjob muss zumindest den AG gemeldet werden, wenn dieser eine bestimmte Grenze nicht überschreitet, zumindest im öffentlichen Dienst, darüber muss er genehmigt werden.
Außerhalb des öffentlichen Dienstes muss er immer genehmigt werden? Bin mir nicht sicher.