Nebenjob in der Ausbildung (+ Erfahrung)

LittleNurse87

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Darf ein Nebenjob prinzipiell verboten werden wenn nichts im Ausbildungsvertrag steht?
Dass die Ausbildung viel von einem verlangt ist mir bewusst, allerdings fehlt mir sonst trotzdem das Geld ;)

Gibt es hier welche, die sich auch nebenbei etwas dazu verdienen?
 
Du brauchst die Genehmigung des Arbeitgebers.
 
Darf ein Nebenjob prinzipiell verboten werden wenn nichts im Ausbildungsvertrag steht?
Das muss nicht im AV stehen, das kann auch in einer BV oder im TV stehen.

Bei uns wird es grundsätzlich nicht Genehmigt aus betrieblichen Gründen.
Ich kann nicht auf der einen Seite den Schüler schützen, z.B. zu lange Schichten, zu viel Schichten, Nachtdienst, Einspringen, damit er dann wo anders zum Arbeiten gehen kann - geht nicht.

Zu dem wirst du schnell mit Arbeitszeitgesetz in Konflikt kommen
z.B. nicht mehr als 10Std./Tag, nicht mehr als 60Std./Woche.

Abgesehen davon, woher willst du die Zeit für Regeneration und Lernen hernehmen?
Regeneration - ganz wichtig - sonst überschreitest du schnell die Fehlzeiten und musst die Ausb. verlängern -
noch ein Jahr AZUBIgehalt = Minusgeschäft.

Du wirst sich auch mal zu Einspringen aufgefordert werden oder zum Schichtwechsel, willst du dann deinen Nebenjob immer Absagen oder der Station absagen?

Überleg dir das Gut, mach dir nicht noch zusätzlichen Stress während der Ausb., den hast du spätestens ab Mitte/Ende des 2ten Ausbj. zur genüge.

Jeder Nebenjob muss zumindest den AG gemeldet werden, wenn dieser eine bestimmte Grenze nicht überschreitet, zumindest im öffentlichen Dienst, darüber muss er genehmigt werden.

Außerhalb des öffentlichen Dienstes muss er immer genehmigt werden? Bin mir nicht sicher.
 
Außerhalb des öffentlichen Dienstes muss er immer genehmigt werden? Bin mir nicht sicher.

Nein. Nebenjobs sind grundsätzlich anzeigenpflichtig, aber nicht genehmigungspflichtig.

Der Hauptarbeitnehmer kann jedoch eine Nebentätigkeit u.U. untersagen. Das bezieht sich zwar hauptsächlich auf eine Nebentätigkeit bei der Konkurrenz, aber - wie renje sagt - auch betriebliche Gründe können angeführt werden.

Ich stelle mir einen "normalen" Nebenjob, zusätzlich zu unseren unregelmäßigen Dienstzeiten, sehr schwer vor. Man ist sehr schlecht planbar. Einige meiner Kurskameraden haben nebenher einige Dienste als Hilfskräfte in einem Pflegeheim geschoben; das war aber nur möglich, weil es an unsere Schule regelmäßige freie Wochenenden gab.

Mir persönlich war das während der Ausbildung zu stressig. Ich habe im Wohnheim gewohnt und kam mit dem Geld aus.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe während der Ausbildung abends und an den Wochenenden gekellnert.
 
Ich habe während der Ausbildung abends und an den Wochenenden gekellnert.
Und hast dabei hoffentlich auch brav auf die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes geachtet, um die Ausbildung zu behalten und Dich nicht irgendwann mit einer Schadensersatzforderung vor Gericht wiederzufinden. ;-)
 
Das war zu Zeiten, da hat sich keine Sau für Arbeitszeitgesetze interessiert.
 
Also vor 1924? Hut ab!

(Okay, damals hieß das noch "Arbeitszeitverordnung").


na ja, die Bachstelze schrieb ja nicht, dass es dieses gesetz nicht gab, sondern nur, dass sich dafür "niemand" interessiert hatte !

ähnliches habe ich erlebt: hatte auch während der ausbildung nebenher gearbeitet. da hat auch kein hahn nach irgendwelchen arbeitszeitgesetzen gekräht.

@ renje: im prinzip hast du vollkommen recht - die ausbildung steht an erster stelle und der auszubildende hat nicht nur das recht, sondern auch die pflicht, sich in dem masse zu regenerieren, dass für die ausbildung 100% leistung erbracht werden können. dennoch gibt es eben menschen, die dies durchaus können und sogar noch einen jebenjobb unterbringen können !
nun weiss ich nicht, wie der leistungsanspruch heute ist contra ausbildung vor ca 20 jahren ! wahrscheinlich wird heute mehr gefordert, was dann natürlich mit weniger freizeit einhergeht. da wird dem/der TE nix anderes übrig bleiben. als es juristisch abklären zu lassen und es einfach probieren !

wie gesagt: ich habe auch nebenher gearbeitet, einige andere bei uns ebenfalls. seltsamerweise waren wir trotz dem auch unter denjenigen, die mitunter die besten leistungen in schule und auf station erbracht hatten...
vielleicht muss man da eventuell auch ein anderes theoretisches paradigma heranziehen ? :fidee:
 
Du wirst sich auch mal zu Einspringen aufgefordert werden oder zum Schichtwechsel,
Ein Dienstplan ist ja für beide Seiten bindend, unabhängig davon ob sie einen Nebenjob hat oder nicht, muss sie erstmal gar nicht einspringen.

Ich habe während der Ausbildung bei einer Autovermietung gearbeitet, war leicht verdientes Geld und ich hatte regelmäßig ein Auto zur freien Verfügung.
Schule und Klinik wussten darüber Bescheid, hatten ja auch Vorteile dadurch ;)
 
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meine Güte komm doch nicht immer gleich mit der Gesetzeskeule.
Soll der Schüler jetzt hinstehen und jedes mal sagen - mach ich nicht ist bindend?
und anschließend bringt er mir dann meinen Cappucino im Cafe?
Da möcht ich auf der Station nicht mehr Schüler sein!
Das ist ja doch ziemlich weit von der Praxis weg.

aber nicht genehmigungspflichtig.
du hast im Prinzip recht ich habe mich da etwas unsauber ausgedrückt.
Jede Nebentätigkeit muss angezeigt werden und kann aufgenommen werden ohne dass der AG dies ausdrücklich Genehmigen müsste. Der AG kann aber aus bestimmten Gründen der Ausübung widersprechen.

Und dies macht unser AG wie o.g. bei Schülern grundsätzlich.
 
Zuletzt bearbeitet:
na ja, die Bachstelze schrieb ja nicht, dass es dieses gesetz nicht gab, sondern nur, dass sich dafür "niemand" interessiert hatte !

ähnliches habe ich erlebt: hatte auch während der ausbildung nebenher gearbeitet. da hat auch kein hahn nach irgendwelchen arbeitszeitgesetzen gekräht.
Oh, ich bin sicher, falls ein Patient unter Deiner Obhut zu Schaden gekommen wäre, hätte sich der Gutachter im Zivilgerichts- und im Strafverfahren sehr dafür interessiert. Auch Azubis haben diesbezüglich eine Verantwortung und können belangt werden. Kellnern bis Mitternacht und am nächsten Tag Frühdienst geht nicht, das sollte jedem einleuchten.

Im Rahmen des gesetzlich Erlaubten hab ich persönlich auch nichts gegen Nebenjobs; mir hat das Geld damals gereicht und ich wollte mir diese Mehrbelastung nicht antun, aber das war meine eigene Entscheidung.
 
Soll der Schüler jetzt hinstehen und jedes mal sagen - mach ich nicht ist bindend?
Nein muss er nicht, aber wenn er sein Privatleben bereits anders organisiert hat geht das nun mal vor.
 
Soweit zur Theorie - und wie setzt er das nun in der Praxis durch?
Doch genau so wie ich geschrieben habe - oder?
 
In der Praxis, läuft es bei uns so ab dass der Mitarbeiter gefragt wird ober kommen kann, sagt er "Nein" dann ist es so und er hat keine weiteren Probleme zu befürchten. Es wird auch nicht gebettelt bzw. die schlimme Situation geschildert, lediglich gesagt z.b. heute ist der Spätdienst ausgefallen, kannst du kommen ja nein? Falls ja, sehr gut. Falls nein, auch nicht schlimm, wird sich an der nächsten gewandt. Wir haben dadurch keine Probleme Dienste abzudecken, irgendjemand kommt immer und wenn sich niemand findet muss sich eben an die höhere Instanz gewendet werden, aber den Fall hatten wir bis jetzt noch nicht.
Wenn es bei euch so läuft ist es schon sehr traurig.
 
sagt er "Nein" dann ist es so und er hat keine weiteren Probleme zu befürchten.
Das ist schön und so sollte es auch sein, aber die Realität ist halt doch oft eine andere.
Wie unter anderem die vielen Beiträge auch in diesem Forum beweisen.

Ob das nun traurig ist oder nicht und dass es bei euch gut läuft - schön oder auch nicht - hilft aber der Threaderstellerin wahrscheinlich nicht weiter.
 
Oh, ich bin sicher, falls ein Patient unter Deiner Obhut zu Schaden gekommen wäre, hätte sich der Gutachter im Zivilgerichts- und im Strafverfahren sehr dafür interessiert. Auch Azubis haben diesbezüglich eine Verantwortung und können belangt werden. Kellnern bis Mitternacht und am nächsten Tag Frühdienst geht nicht, das sollte jedem einleuchten. (...)

dem, liebe Claudia, widerspreche ich in keinster weise !
im extremfall, also schadensfall, würde die situation selbstredend juristisch aufgearbeitet werden.
auch vor 20 jahren schon !:mryellow:

ich dachte mehr an so allgemeines überprufen, kontrollen, nachfragen von arbeitgeberseite..... da habe ich also nie eine, wie auch immer geartete, interessensbekundung seitens arbeitsszeiten von irgend jemandem erlebt !

ich habe im übrigen auch nie so gearbeitet, dass ich gezwungenermassen, aufgrund von schlaf-, energie-, oder konzentrationsmangel, meinen primären arbeitsplatz vernachlässigt hätte und gar "gefährdend am menschen" gearbeitet habe.
meine nebenjobs konnte ich gut an menchen freien wochenenden und in den ferien,von denen wir doch reichlich hatten, verrichten !

alles muss im rahmen der vernunft geschehen - dann sollten aucch keine probleme auftauchen !
 
ich dachte mehr an so allgemeines überprufen, kontrollen, nachfragen von arbeitgeberseite..... da habe ich also nie eine, wie auch immer geartete, interessensbekundung seitens arbeitsszeiten von irgend jemandem erlebt !
Das macht auch keiner, das liegt in der Verantwortung des betroffenen Arbeitnehmers selbst. Der Arbeitgeber wird nur nochmals auf die Notwendigkeit hinweisen (jedenfalls hat das meiner getan, als ich meine Nebentätigkeit angezeigt habe), aber das war's dann auch schon.

Wie wollen die beiden AGs dieser Aufgabe auch nachkommen? Wann genau wer bei einem anderen AG schafft, geht sie doch nichts an.
 
Wie wollen die beiden AGs dieser Aufgabe auch nachkommen?
Nun ja in einer kleineren Stadt ergibt sich das von selbst, je nach Nebenjob.
Das wird dann schon von den lieben Kollegen erledigt, die wie ich oben schon geschrieben habe tauschen wollten etc. und dann den lieben MA bei einem anderen AG sehen, in der Diso hinterm Tresen sehen oder davon erfahren.
 
Nun ja in einer kleineren Stadt ergibt sich das von selbst, je nach Nebenjob.
Das wird dann schon von den lieben Kollegen erledigt, die wie ich oben schon geschrieben habe tauschen wollten etc. und dann den lieben MA bei einem anderen AG sehen, in der Diso hinterm Tresen sehen oder davon erfahren.
Da hast Du natürlich Recht, und wenn der Arbeitnehmer nach der Disconacht übernächtigt zum Frühdienst erscheint, könnte die Leitung auch anlassbezogen nachfragen.
 

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