Nebenabrede im Arbeitsvertrag?

Crizzy

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LA, Bayern
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Diabetologie, GastroEnterologie, Geriatrische Komplextherapie
Hallo zusammen,

habe gerade meinen neuen Arbeitsvertrag ( 1 Jahr befristet) von meinem alten Arbeitgeber bekommen.
Es liegt eine "Nebenabrede" bei und irgendwie steh ich total auf dem Schlauch was diese bedeuten soll. Vielleicht kann mir das jemand kurz ins "Laiendeutsch" übersetzen....

"Frau X erhält ab 07.10.2010 bis zum Inkrafttreten eines einheitlichen Haustarifvertrages, jedoch maximal bis zum 07.10.2011, neben Ihrer vorgesehenen Vergütung eine widerrufliche, aufzehrbare, persönliche Zulage in Höhe des Differenzbetrages zwischen der Entgeltgruppe 7 a TVöD, Stufe 2 mit Stand vom 31.12.2008 und der Entgeltgruppe 7 a TVöD, Stufe 2 mit Stand vom 01.01.2010."

:deal::?:

lg
crizzy
 
Dieses Haus scheint nach altem TVÖD zu bezahlen.
Rückwirkend zum 1.1.2010 gelten eigentlich die neu ausgehandelten Bedingungen, vorausgesetzt, man bezahlt weiterhin nach TVÖD
Da Dein neuer Arbeitgeber einen Haustarifvertrag einführen will, hat er den neuen TVÖD nicht angenommen, bezahlt Dir zum Ausgleich aber die Differenz, damit Du nicht schlechter gestellt bist und Dich womöglich woanders bewirbst...
Das gilt bis zur Einführung des Haustarifvertrages oder bis Dein befristeter Vertrag endet, ist aber eine freiwillige Leistung, die auch wieder gestrichen werden könnte.
War das jetzt verständlicher ?!
 
Was genau verstehst du da nicht?

Bis ein Haustarif festgelegt wird, erhältst du die Differenz zwischen der alten und der neuen EG7a.
Die Tabellen sind hier sicher irgendwo verlinkt...

Edit: Zu langsam :)
 
Hallo,

es sieht wohl so aus, daß dein Arbeitgeber bisher nach TVÖD bezahlt hat, aber jetzt wohl ausgestiegen ist und über einen Haustarifvertrag verhandelt.

Da alle bisherigen Beschäftigten einen "Besitzstand" auf den "alten TvöD" haben, kommt es zu dieser, für Laien schwer verständlichen, Formulierung.

Sie bedeutet übersetzt, daß du momentan nach TVÖD mit der Tariferhöhung zum 01.01.2010 bezahlt wirst, sollte aber ein Haustarifvertrag in Kraft treten, wirst du ab diesen Zeitpunkt nach diesem bezahlt und kannst dann nicht auf die bisherige Dotierung bestehen.

Gruß

medsonet.1
 
Danke medsonet.1 & die andren.

Ich kann nicht sagen was genau unklar war, aber wenn man einen Text immer und immer wieder liest, dann ergibt er irgendwann keinen Sinn mehr - das war wohl eher das Problem.

Danke nochmal,
lg
 
der grundsatz ist folgender.
bei einer tarifänderung oder ausstieg aus einen tarif werden neueinstellungen nach den neuen bedingungen bezahlt und diese können auf grund der neuen voraussetzungen niedriger sein also eine lohnkürzung.

was in neuster zeit zur mode wird.

nun alte AN dürfen die bezuge aber nicht gekürzt werden. die bekommen den niedrigeren lohn plus einer freiwilligen zulage, die nicht wegfallen darf bis zu dem zeitpunkt wo durch lohnerhöhung der neuen lohnzahlungen, dein lohn und den der neueingestellten gleich sind.
nun du hast einen zeitarbeitsvertrag, beim auslauf des vertrages geht es um die festeinstellung, da wird dir der lohn gekürzt, weil ein neuer vertrag zwischen AG und AN entsteht und somit ist die kürzung rechtens.

aber eine andere frage: wie lange bis du schon bei diesem AG?
geht um die bestimmungen für zeitverträge.
 
Hi Regina,

danke Dir auch für die Antwort!

Ich arbeite seit Oktober 2009 als Examinierte in dem Haus.
Die Ausbildung hab ich auch hier gemacht, aber das wird wohl nichts zur Sache tun...oder?

lg
crizzy
 
die ausbildungszeit zählt nicht, die wurde durch den ausbildungsvertrag abgesichert.

zeitarbeitsverträge sind meines wissen auf zwei jahre max. beschränkt. die anzahl der verträge innerhalb der zwei jahre nicht. ergo kann ein AG vier verträge innerhalb von zwei jahren machen.
 
zeitarbeitsverträge sind meines wissen auf zwei jahre max. beschränkt. die anzahl der verträge innerhalb der zwei jahre nicht. ergo kann ein AG vier verträge innerhalb von zwei jahren machen.
Wo steht das?
 
gut ich habe noch mal nachgelesen. die häufigkeit ist auf 3 mal beschränkt und darf zwei jahre insgesammt nicht überschreiten.
so steht es jedenfalls imTzBfG
 
Befristete Verträhe können auf maximal 2 jahre UNBEGRÜNDET verlängert/abgeschlossen werden. begründet kann man das ganze leben befristret eingestellt werden...
 
Befristete Verträhe können auf maximal 2 jahre UNBEGRÜNDET verlängert/abgeschlossen werden. begründet kann man das ganze leben befristret eingestellt werden...

Hallo,

in der Theorie und nach den Buchstaben des Gesetzes ja, in der Praxis nein. Denn irgendwann kommt mal der Zeitpunkt, wo man dieses Vertragsverhalten als "sittenwidrig" einstuft und spätestens dann wird ein unbefristeter Vertrag daraus.

Gruß

medsonet.1
 
@medsonet: Kennst Du ein paar Urteile, ab welchem Zeitraum (in etwa) begründete Befristungen nicht mehr akzeptabel sind? Oder ab wieviel Wiederholungen?
 
Hallo,

in der Theorie und nach den Buchstaben des Gesetzes ja, in der Praxis nein. Denn irgendwann kommt mal der Zeitpunkt, wo man dieses Vertragsverhalten als "sittenwidrig" einstuft und spätestens dann wird ein unbefristeter Vertrag daraus.
Eine bekannte von mir ist mitte 40, arbeitet seit xx Jahren bei demselben AG - immer nur befristet. Details/Begründung oÄ kenne ich nicht.
Das ist jedoch "die Praxis".
 
@medsonet: Kennst Du ein paar Urteile, ab welchem Zeitraum (in etwa) begründete Befristungen nicht mehr akzeptabel sind? Oder ab wieviel Wiederholungen?

Hallo,

dies ist wirklich vom jeweiligen Einzelfall und dem Richter abhängig, es gibt hier nicht unbedingt Grundsatzurteile, auf die man sich berufen kann.
Es hängt immer davon ab, wie "korrekt" die Begründung der Befristung angesehen wird.
Man kann davon ausgehen, daß mit der Begründung "Aushilfe" nicht mehr als 3-5 Jahre machbar sind, während mehrere Vertretungen mit der Begründung "Erziehungsurlaub" über 10 Jahre im öffentlichen Dienst durchaus möglich sind.
Im Zweifelsfall muß der Arbeitgeber die "Echtheit" der Begründung nachweisen können.
Ich selbst habe einen Prozess gewonnen, wo man mir zwei Zeitverträge mit der Begründung "zur Erprobung" über insgesamt 18 Monate aufgedrückt hatte. Dieser zweite Vertrag wurde für unzulässig erklärt, da eine "Probezeit" von 18 Monaten für nicht rechtmäßig angesehen wurde.

Gruß

medsonet.1
 
Befristete Verträhe können auf maximal 2 jahre UNBEGRÜNDET verlängert/abgeschlossen werden. begründet kann man das ganze leben befristret eingestellt werden...
Oder, dass habe ich schon erlebt, man lässt den befristeten AV auslaufen und sagt dem Mitarbeiter er soll sich erst mal einen Monat arbeitslos melden, weil im Moment die Auftragslage schlecht sei (gelogen) und stellt diesen Mitarbeiter nach einem Monat wieder ein mit einem neuen AV, dann kann man das wieder ein paar mal befristen. Klingt traurig ist aber leider wahr und gängige Praxis, zumal bei einem Unternehmen das sich in kirchlicher Trägerschaft befindet.
In der Zeit als ich noch dort gearbeitet habe, ist das natürlich auch ein paarmal nach hinten losgegangen, weil einige Mitarbeiter sich dann in dem Monat arbeitslos nach was anderem umgeschaut haben (ich ebenfalls - wieso soll ich bei einem Unternehmen arbeiten, wo die Mitarbeiter in Überstunden ersticken, aber im Endeffekt gelogen wird, um niemanden fest einstellen zu müssen, was hauptsächlich aber auch nur Frauen im gebärfähigen Alter betraf). :knockin:Aber das scheint da keinen zu stören, denn ich weiß das es dort, immer noch so gemacht wird.

Ein positives Beispiel ist mein jetziger AG, der mir eine Woche nach dem Ende meiner Probezeit, obwohl mein befristeter Vertrag noch sieben Monate gelaufen wäre, sofort einen unbefristeten Vertrag gab und das obwohl ich weiblich bin und kein Geheimnis drauß gemacht habe, dass wir Nachwuchs planen.
 

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