Wie weit darf Arbeit vom Arbeitsvertrag abweichen?

Heinzi1964

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Hallo liebes Forum, folgende Situation: ich arbeite seit ca. 9 Jahren als Krankenpfleger für die Drogenberatung mit einer durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 19,50 Stunden (50%). Die ursprüngliche Absprache war so, dass ich eigentlich nur Urlaubs-und Krankheitsvertretung im Nachtdienst bin. Mittlerweile ist es aber so, dass ich sämtliche Schichten vertreten muss und dabei fast jeden Monat Mehrarbeit leiste und das seit Jahren. Darauf habe ich keine Lust mehr und ausserdem hat sich der Chef an diverse andere Absprachen nicht gehalten. Die Frage ist, muss ich so flexibel sein, oder kann ich sagen, ich möchte meinen Arbeitsvertrag erfüllen und fertig, d.h. Nicht ständig für alles und jeden einspringen. Dies war auch nur eine mündliche Vereinbarung und ist nirgendwo schriftlich fixiert. Ich arbeite im Tarif TVöD. Was meint Ihr?
 
Wenn in deinem Arbeitsvertrag nicht explizit steht, dass du nur Nachtdienste machen musst, wirst du Schwierigkeiten haben entsprechend zu argumentieren. Mündliche Absprachn kann man immer schwer beweisen, wenn du keinen Zeugen hast.
Einspringen muss du nicht. Wenn der Dienstplan erstellt ist, kann hinterher nichts mehr ohne deine Zustimmung geändert werden. Du muss nicht einspringen und auch keine Mehrarbeit machen. Aber du musst das entsprechend durchsetzen, das kann niemand für dich übernehmen.
 
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Wann hat es, Deiner Meinung nach angefangen, das Dein AG, die Arbeitszeiten verändert hat?

Hast Du Dich damals schon, Zeit nah darüber beschwert, das er sich nicht mehr, an die mündliche Vereinbarung gehalten hat?

Was hat er dazu gesagt?

Spricht man nach so langer Zeit, des erduldens der veränderten Arbeitszeiten von Deiner Seite, von einem Gewohnheitsrecht für den AG?

Welche Schritte (Gespräche mit dem AG, Kündigung der jetzigen Arbeitsstelle, usw.), möchtest Du als nächstes einleiten?
 
Das hat schon vor Jahren begonnen. Er erwartet jetzt einfach immer mehr Flexibilität , weil er auch nicht viele andere Möglichkeiten hat, wegen Personalmangel, Krankheit, usw. Ich weiß nicht, vielleicht suche ich mal einen Anwalt auf und lasse mich beraten, bevor ich mit meinem AG spreche, damit ich vernünftig argumentieren kann?
 
Klar, das verstehe ich. Für mich gibt es aber keinen Dienstplan. Erruft mich halt an, wenn Not am Mann ist und das ist sehr häufig, eigentlich jede Woche. Die Frage ist, muss ich den Springer machen, oder kann ich mich auf einen festen Dienstplan berufen?
 
Die eigentliche Frage ist, muss ich meine Funktion als Urlaubs und Krankheitsvertretung erfüllen, oder kann ich einen geregelten Dienstplan für mich verlangen? Also nicht ständig auf Anrufe zu warten, usw.
 
Die Frage ist, was in deinem Arbeitsvertrag steht? Wird zu deiner Diensteinteilung dazu was konkretes gesagt?
 
Also, ist ein Arbeitsvertrag genau, wie ihn meine Kollegen als Vollzeitler haben. Steht genau das gleiche drin.
 
Und mit welchem Grund solltest du ohne Dienstplan immer mehr parat stehen? Und dann auch noch für mehr Stunden als vereinbart?
Der Urlaub der Kollegen ist doch geplant, warum solltest du dann auf Abruf sein, dann ist weit im Voraus klar, wann dein AG Ersatz brauch. Dann kann er das auch auf dem Dienstplan einplanen.
Ich wunder mich immer wieder, warum manche Pflegekräfte solche Dinge mit sich machen lassenn.....
 
Hallo
Wenn in deinem Arbeitsvertrag steht,daß du alle Schichten arbeitest, mußt du das auch. Eine mündliche Nebenabrede ohne Zeugen wird dir vor Gericht nicht helfen. Wenn du zu Hause bist und dein Arbeitgeber ruft an, musst du nicht arbeiten kommen, außer in deinem Vertrag steht Rufbereitschaft, Bereitschaftsdienst etc. Dieser muss natürlich vergütet werden und in einem Dienstplan stehen. Du hast das Recht zu wissen wie du arbeitest, schließlich hast du ein Privatleben und brauchst Planungssicherheit. Genauso wie dein Arbeitgeber diese Sicherheit braucht, dass du zuverlässig zu deinen geplanten Schichten erscheinst. Wenn ihr einen BR habt, wende dich an diesen, der kann weiterhelfen. Bist du in der Gewerkschaft ? Die kann dir Rechtsberatung geben. Verdi hat eine Internetseite, Buch der 100 Fragen,
die geben ganz gute Antworten . Außerdem kannst du dir auf dieser Seite auch noch Infos von wegen Dienstpläne holen.
Alesig
 
Hallo Heinzi,

wenn du immer auf Abruf parat stehst, weil du keinen Dienstplan hast bekommst du dies dann als Rufbereitschaft vergütet?

Du musst doch auf dem Dienstplan auftauchen..... Was ist denn das generelle Problem, die Mehrarbeit oder das 3-Schichtsystem.
Dein AG darf dich nicht im voraus schon mit Mehrarbeit planen (ich verstehe nicht, dass es keinen Dienstplan gibt).

Susanne
 
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Ich bekomme es nicht als Rufbereitschaft vergütet. Der Chef bekommt es einfach nicht gebacken mit dem Dienstplan. Außerdem werden ständig Mitarbeiter krank und 2 Vollzeitstellen haben gekündigt und sind seit Monaten nicht neu besetzt. So gibt es ständige Defizite im Plan. Natürlich tauche ich im Dienstplan auf, wenn ich eine Vertetung übernehme. Aber auch erst dann. Passiert aber auch mittlerweile jede Woche. Das 3 Schicht ist nicht das Problem, eher die Mehrarbeit die ich seit Monaten und Jahren leiste. Dadurch, dass der Dienstplan wöchentlich neu geschrieben und neu gestaltet wird, bleibt meine freie Planungszeit natürlich völlig auf der Strecke, und diese Situation ist schon sehr, sehr lange so.
 
Gibt es denn einen Betriebsrat/MAV bei euch?

Ich würde an deiner Stelle mit deinem Chef in Verhandlung gehen..... Schreib dir auf was du willst. Erkundige dich im Vorfeld, was möglich ist (rechtlich z.B. diese ständige Rufbereitschaft ist es eigentlich nicht beispielsweise.)

Bereite dich gut vor. Nimm dir falls vorhanden den BR/MAV mit ins Boot.

Susanne
 
Einen Betriebsrat gibt es. Ich werde wohl das direkte Gespräch mit der Geschäftsleitung inVerbindung mit dem Betriebsrat suchen.
 
Erst BR und dann gemeinsam zur Geschäftsleitung.
 
Bist Du der einzige, der angerufen wird? Anrufen an sich ist noch kein Verstoß gegen einen Arbeitsvertrag.

Bist Du ausdrücklich als Urlaubsvertretung etc. eingestellt, hast also eine vertragliche geregelte Springerfunktion?
 
Bist Du der einzige, der angerufen wird? Anrufen an sich ist noch kein Verstoß gegen einen Arbeitsvertrag.

Bist Du ausdrücklich als Urlaubsvertretung etc. eingestellt, hast also eine vertragliche geregelte Springerfunktion?

Nein, natürlich darf der AG anrufen. Aber auch wenn er als Urlaubsvertretung eingestellt ist, muss er doch einen Dienstplan haben. Urlaube sind ja schließlich planbar. Der AG hat doch nicht das Recht jemand einfach so auf Abruf zu halten und willkürlich zu planen.
So wie Heinzi1964 das beschreibt handelt es sich um eine mündliche Vereinbarung neben dem Vertrag. Der AG nimmt ihn mehr als vereinbart in Anspruch, lässt Mehrarbeit leisten.

Für mich ergibt sich jetzt hier noch die Frage, ob diese Mehrarbeit bezahlt wird oder in Freizeit ausgeglichen wird?
 
Bist Du der einzige, der angerufen wird? Anrufen an sich ist noch kein Verstoß gegen einen Arbeitsvertrag.

Bist Du ausdrücklich als Urlaubsvertretung etc. eingestellt, hast also eine vertragliche geregelte Springerfunktion?


Andere Kollegen werden auch schon mal angerufen um den Dienstplann zu ändern. Ich werde aber zeitweise jede Woche angerufen und das ggf. mehrmals. Ich habe keine vertraglich geregelte Springerfunktion, sondern einen ganz normalen Arbeitsvertrag mit 50% Arbeitszeit.
 
Andere Kollegen werden auch schon mal angerufen um den Dienstplann zu ändern. Ich werde aber zeitweise jede Woche angerufen und das ggf. mehrmals. Ich habe keine vertraglich geregelte Springerfunktion, sondern einen ganz normalen Arbeitsvertrag mit 50% Arbeitszeit.


Na dann ist es an Dir zu sagen, das Du nicht zur Verfügung stehst.
 

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