Nachtwache

Flitzemoni

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Hallo :weissnix::weissnix:
ich habe da mal eine Frage, vieleicht weiß von euch jemand was . Ich arbeite schon 22 Jahre in einem Altenheim in der Pflege ,bin davon 10 Jahre im Nachtdienst als Dauernachtwache .
Kann mich der Heimleiter wieder in den Tagdienst einteilen ??

Vieleicht weiß jemand bescheid ob das so einfach möglich ist
Ich wäre dankbar wenn da einige Erfahrungen da wären


Liebe Grüße :nurse:
 
Hi,

das kommt darauf an was in deinem Arbeitsvertrag steht. Bist du als Dauernachtwache eingestellt, dann nicht, ansonsten - ja.

Liebe Grüsse
Narde
 
Eine gesetzliche Regelung gibt es da meines Wissens nach nicht. Kommt auf deinen Arbeitsvertrag an. Ein Gewohnheitsrecht wird da sehr schwer sein durchzuboxen.

Sorry das ich dir da nichts besseres zu sagen kann.
 
Eine gesetzliche Regelung gibt es da meines Wissens nach nicht. Kommt auf deinen Arbeitsvertrag an. Ein Gewohnheitsrecht wird da sehr schwer sein durchzuboxen.

Sorry das ich dir da nichts besseres zu sagen kann.

Es gibt diesbezüglich tatsächlich kein Gewohnheitsrecht. Da gab es schon Gerichtsurteile. Maßgeblich ist nur der Arbeitsvertrag, und wenn der keine Vereinbarung enthält, dass ausschließlich nachts gearbeitet wird, kann der Arbeitgeber den Mitarbeiter auch nach vielen Jahren wieder in den Tagdienst umsetzen, das ist leider sein Direktionsrecht.
 
Jo, das ist einigen Nachtwachen, die ich kenne auch passiert, weil im Arbeitsvertrag nichts von Nachtwache stand.
Google doch mal nach folgendem Begriff : [FONT=Arial,Helvetica,Geneva,Sans-serif,sans-serif][SIZE=-1]Az. 5 AZR 472/97
Da wirst Du die Bestimmungen finden auf die sich berufen wird und die dem zu Grunde liegen. Dieser Beitrag ist zu dem Thema auch recht informativ: CLICK
Ein Problem wird sein, je mehr schlafende Hunde man nun weckt, desto mehr Dauernachtwachen werden sofern sie in ihrem Vertrag nicht Dauernachtwache stehen haben hin und herwechseln müssen.
In meinen Verträgen, als ich 15 Jahre im Nachtdienst arbeitete stand immer ausdrücklich für wieviele "NÄCHTE" ich angestellt war und daß ich als Dauernachtwache beschäftigt wurde. Später wurden solche Verträge kaum noch abgeschlossen.
Liebe Grüße Christa
[/SIZE][/FONT]
 
Eine Chance hättest du vielleicht schon.
Stichwort: Konkretisierung der Arbeitsstelle. Ist quasi doch wie ein Gewohnheitsrecht.


Z.B. hier: Weisungsrecht Arbeitgeber - Rechtsanwalt Dr. Palm - ONLINE - BONN - INTERNET

[... So kann der Arbeitgeber im Rahmen seines Weisungsrechts die Lage der täglichen Arbeitszeit bestimmen. Bei der Bestimmung der Lage der Arbeitszeit muss der Arbeitgeber aber auf die Interessen des Arbeitnehmers Rücksicht nehmen. Insbesondere müssen Gründe angegeben werden, warum etwa Arbeitszeiten verlegt. Es ist immer darauf abzustellen, ob sich eine bestimme Praxis - etwa Mittagszeiten etc. - verfestigt haben. Danach hat etwa eine Krankenschwester einen Anspruch auf Arbeit ausschließlich in der Nacht, wenn sich bei Berücksichtigung der Erfordernisse von Treu und Glauben und der Erforschung des wirklichen Willens der Arbeitsvertragsparteien gemäß den §§ 133 , 157 BGB ergibt, dass die Arbeitnehmerin allein zur Ableistung von Nachtdiensten eingestellt wurde und die Parteien den Arbeitsvertrag in diesem Verständnis auch mehr als zehn Jahre lang praktiziert haben...]

Allerdings hast du ja schon vor deiner Dauernachtwachentätigkeit beim gleichen AG im Tagdienst gearbeitet. Im Ernstfall käme es auf den Richter am Arbeitsgericht an.
 
Hallo !

Dieses Thema wegen wegen Gewohnheitrecht wurde in meinem Team mehrmals heftigst diskutiert da immer wieder mal wer in den Tagdienst muß.
Es haben nämlich nur 3 Kolleginnen einen Nachtwachenvertrag.
Eine Rechtsanwältin die ich auf das Problem ansprach gab mir zu bedenken
das man nachweisen muß nur für den Nachtdienst eingestellt worden zu sein wenn der Zusatz "Nachtwachenvertrag" nicht im Arbeitsvertrag fehlt.
Wichtig ist vor allem zu beweisen was im Einstellungsgespräch vereinbart
wurde.
Wer aber nimmt sich Zeugen mit zum Einstellungsgespräch ?
Auch das Aufheben des Zeitungsinserates hilft nicht wirklich.

LG
 
Auch das Aufheben des Zeitungsinserates hilft nicht wirklich.

LG


Oh doch. Im Zweifelsfall ist genau sowas goldwert...

Da grundsätzlich klar ist, dass Arbeitsgeber versuchen, zu allem nein zu sagen und nichts zuzugeben, ist auch das Arbeitsgericht auf differenzierte Beweise angewiesen. Denn in den wenigsten Fällen sind die Arbeitsverträge heutzutage AN-freundlich und bieten stattdessen Raum für hohe Auslegungsspielräume innerhalb der AG-Interessen. Trotzdem geht nicht alles, was die sich wünschen und was sie mit diesen Pauschalarb.verträgen bezwecken.

Deswegen, wirklich alles aufheben und im Zweifelsfalle vorlegen.
 

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