Minusstunden

blauwolf

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31.03.2006
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155
Ort
Berlin
Beruf
Freiberufliche Exam. Altenpflegerin mit Palliativ Care
Bei uns in der ambulanten Pflege fallen in den letzten Monaten sehr viele Minusstunden an, da viele Pat. verstorben sind, kaum Neue hinzukommen, wir nun zu viele Schwestern sind. Es gibt also nicht genug Arbeit für alle.
Was passiert nun, wenn ich kündigen würde? Darf der Arbeitergeber mir den Lohn kürzen, obwohl ich die Situation nicht verursacht habe? Ich war (bin) ja bereit, mehr zu arbeiten, aber es gibt keine.
Was meint ihr?
Danke. LG blauwolf
 
kommt sicher auf deinen vertrag an. Hast du einen der eine bestimmte arbeitszeit vorschreibt, kann es nicht dein problem sein wenn der AG dir keine arbeit zur verfügung stellt. Natürlich ist es jedoch genauso deine pflicht deinen AG mittels unterforderungs anzeige auf diesen umstand hinzuweisen. (Analog zur überforderung) Solltes du aber, wenn du der ansicht warst es sei keine arbeit da, nach hause gefahren sein innerhalb der eigentlichen AZ, macht du selbstverständlich minusstunden. Wenn freilich dein AG dich nach hause schickt ist er selber verantwortlich. Also: In den vertrag schauen, unterforderung schreiben, dann hören was dein AG dazu sagt. Wenn nix kannste ruhig kündigen. Mir würde aber als AG recht viel einfallen was auch noch gemacht werden könne... Also noch besser: vorher überlegen ob man hier was machen soll... Solltest du an AZ gebunden sein, nimm dir besser ein Buch mit zur arbeit ober mach mal wieder ne pflegeplanung oder rede mal wieder mit den patienten (was sonst oft zu kurz kommt). Arbeite doch so wie du es für richtig hälst, qualitativ hochwertig! Mit genug zeit.
 
Hallo,

du wirst sicherlich mit einen festen Monatsgehalt bezahlt und nicht nach Stunden.

Wenn du kündigst, kann der Arbeitgeber lediglich verlangen, daß du die entsprechenden Stunden bis zum Ablauf der Kündigungsfrist noch leistest, sofern überhaupt möglich. Einen Anspruch auf Lohnkürzung hat der Arbeitgeber nicht! Er wird aber sicherlich versuchen, die Minusstunden mit evt. Resturlaubsansprüchen zu verrechnen. Dies ist zwar strenggenommen auch nicht unbedingt erlaubt, aber üblich.

Eine Lohnkürzung solltest du auf keinen Fall akzeptieren!

Gruß

medsonet.1
 
Danke für deine Antwort. Nun, wir arbeiten nach Tourenplänen, die nicht mehr den Umfang haben, den sie haben sollten. D.h. waren es vor einigen Monaten noch 5-6 Stunden täglich, so haben sich diese auf 3-4 Stunden reduziert. Meinen Arbeitgeber habe ich bereits seit Monaten darauf hingewiesen und mich auch bereit erklärt, in anderen Filialen zu arbeiten - nichts passierte. Inzwischen haben alle KollegInnen zwischen 60 und 80 Minusstunden und keine Aussicht, je daraus zu kommen. Monatlich kann man mit ca. 20 neuen Minusstunden rechnen. Selbstverständlich versuchen wir durch andere Möglichkeiten zu mehr Arbneit zukommen, aber was man in einer Schicht wieder mühselig in Kleinarbeit aufbaut, wird in der nächsten wieder eingerissen.
LG blauwolf
 
Du hast doch bestimmt eine vertraglich vereinbarte Zahl von Arbeitsstunden pro Woche. Wenn Du die im Durchschnitt mehrerer Wochen erheblich unterschreitest, würde ich, wie ich schon an anderer Stelle erwähnte, meine Arbeitskraft anbieten und den Arbeitgeber somit in Annahmeverzug bringen.
"Ich wollte ja arbeiten, aber man hat mich nicht gelassen."
 
Hallo,

wir haben zur Zeit ein ähnliches Problem, jedoch haben unsere MA lediglich Angst, daß der Arbeitgeber evt. irgendwann die Stellenanzahl reduziert, wenn es dauerhaft zu wenig Arbeit gibt.

Bei Minusstunden gibt es bei uns eine klare Betriebsvereinbarung, die besagt, daß diese Stunden zu Lasten des Arbeitgebers verfallen, wenn sie älter als 6 Monate sind (abgeleitet von der Verjährungsfrist aus unserem Tarifvertrag).

Ich würde mir an deiner Stelle nicht unbedingt große Sorgen machen, denn dies ist die Verantwortung des Arbeitgebers, mehr als deine Arbeitskraft anbieten, kannst du nicht tun.

Gruß

medsonet.1
 
Ein herzl. Dankeschön für eure Infos. Es ist nun so, dass ich im nächsten Monat für einige Zeit in eine andere Filiale arbeiten soll - hab damit auch kein Problem. Nur, während meine KollegInnen durch meinen Ausfall von ihrem Minus runterkommen, kann ich das nicht, da ich die gleichen Arbeitszeiten habe.
Aber schaun wir mal.
LG blauwolf
 
meines Erachtens nach sind so viele geplante Minusstunden nicht zulässig. Der TvöD spricht da auch eine klare Sprache:
TVöD schrieb:
Die höchstmögliche Zeitschuld (bis zu 40 Stunden) und das höchstzulässige
Zeitguthaben (bis zu einem Vielfachen von 40 Stunden), die innerhalb eines
bestimmten Zeitraums anfallen dürfen;
 
meines Erachtens nach sind so viele geplante Minusstunden nicht zulässig. Der TvöD spricht da auch eine klare Sprache:

Hallo,

leider hat nicht jeder das Glück, daß er unter eine tarifliche oder betriebliche Regelung fällt; und dann wird es schwierig, ab wann es zulässig, bzw. unzulässig wird.

Gruß

medsonet.1
 

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