- Registriert
- 22.12.2009
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Hallo, Leute!
Gut, dass es Eure Community gibt, hoffe Ihr könnt mir helfen. Um genauer zu sein: meiner Freundin, die sich selbst nicht helfen kann.
Ich, als Elektroinformatiker bin da überfordert...
Folgendes Problem:
Sie ist in einer Klinik als OP-Pflegerin tätig und muss oft nach einem Spätdienst über die Nacht Rufbereit bleiben.
Sie bleibt also dort "schlafen" oder arbeitet über die Nacht...
Falls sie in der Nachtschicht "schlafen" durfte (ist ja klar, dass man die nie komplett durchschlafen kann) geht sie dann in die Früschicht.
Falls nachts gearbeitet wurde geht sie heim und kriegt für die nicht geleistete Frühschicht Minusstunden.
Dank Suchfunktion habe ich viel zum Thema erfahren, doch leider nicht genau das, was ich suchte.
Danke im Voraus!
Gut, dass es Eure Community gibt, hoffe Ihr könnt mir helfen. Um genauer zu sein: meiner Freundin, die sich selbst nicht helfen kann.
Ich, als Elektroinformatiker bin da überfordert...
Folgendes Problem:
Sie ist in einer Klinik als OP-Pflegerin tätig und muss oft nach einem Spätdienst über die Nacht Rufbereit bleiben.
Sie bleibt also dort "schlafen" oder arbeitet über die Nacht...
Und jetzt kommt es: nach der Spätschicht+Nachtschicht hat sie im Dienstplan immer noch die nächste Frühschicht stehen.
Falls sie in der Nachtschicht "schlafen" durfte (ist ja klar, dass man die nie komplett durchschlafen kann) geht sie dann in die Früschicht.
Falls nachts gearbeitet wurde geht sie heim und kriegt für die nicht geleistete Frühschicht Minusstunden.
Ich finde, hierbei entstehen gleich 2 Verstöße:
1. Gegen die gesetztliche Ruhezeit §5 ArbZG (11 h Ruhezeit).
2. Die etstehende Minusstunden sind "illegal"
1. Gegen die gesetztliche Ruhezeit §5 ArbZG (11 h Ruhezeit).
2. Die etstehende Minusstunden sind "illegal"
Dank Suchfunktion habe ich viel zum Thema erfahren, doch leider nicht genau das, was ich suchte.
Danke im Voraus!