Minusstunden wegen unzumutbarer Planung?

lihapat

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22.12.2009
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Hallo, Leute!

Gut, dass es Eure Community gibt, hoffe Ihr könnt mir helfen. Um genauer zu sein: meiner Freundin, die sich selbst nicht helfen kann.
Ich, als Elektroinformatiker bin da überfordert...


Folgendes Problem:

Sie ist in einer Klinik als OP-Pflegerin tätig und muss oft nach einem Spätdienst über die Nacht Rufbereit bleiben.
Sie bleibt also dort "schlafen" oder arbeitet über die Nacht...

Und jetzt kommt es: nach der Spätschicht+Nachtschicht hat sie im Dienstplan immer noch die nächste Frühschicht stehen.​

Falls sie in der Nachtschicht "schlafen" durfte (ist ja klar, dass man die nie komplett durchschlafen kann) geht sie dann in die Früschicht.

Falls nachts gearbeitet wurde geht sie heim und kriegt für die nicht geleistete Frühschicht Minusstunden.


Ich finde, hierbei entstehen gleich 2 Verstöße:
1. Gegen die gesetztliche Ruhezeit §5 ArbZG (11 h Ruhezeit).
2. Die etstehende Minusstunden sind "illegal"​


Dank Suchfunktion habe ich viel zum Thema erfahren, doch leider nicht genau das, was ich suchte.

Danke im Voraus!
 
Hallo,

hier liegt mit hoher Wahrscheinlichkeit kein Gesetzesverstoß nach dem Arbeitszeitgesetz vor, sondern das Problem ist eine "miserable" Dienstplangestaltung. Deine Frau sollte sich mal vertrauensvoll an die Personalvertretung (Betriebsrat/Personalrat) wenden, denn die haben sowohl Mitbestimmungsrechte bei den Grundsätzen der Dienstplangestaltung und müssen jedem einzelnen Dienstplan ihre Zustimmung geben, damit er gültig wird.

Gruß

medsonet.1
 
Vielen Dank für Ihre Antwort!


Wie kann das rechtens sein, das jemand der 6h+2h Arbeit und 4h Schlaf danach noch weitere 6h arbeitet?

Sowas ist z.B. im Bereich Bühnentechnik vorstellbar, doch hierbei handelt es sich ja um Menschenleben. Jetzt abgesehen vom Schiksal meiner Frau:
als Patient würde ich ungern mich von so einem Team operieren lassen.. :eek1: :knockin:

Könnte es sein, dass jemand sich dadurch bereichert, oder sehe ich das zu verschwörungstheoretisch?


Frohe Feiertage!
 
Hallo Ihlpat,

das hängt mit dem Bereitschaftsdienst zusammen und ist äusserst legal.

Das Problem liegt vermutlich auch daran, dass Bereitschaftsdienste in barer Münze und nicht in Stunden vergütet werden. Dies wird normalerweise von den einzelnen TN des Bereitschaftsdienstes selbst festgelegt, was sie wollen.

Da Geld doch ungemein beruhigt wählen viele MA dieses und machen dann natürlich nach einer solchen Nacht Minusstunden.

Frohes Fest
Narde
 
Hallo,
ich kenne es auch so, dass diese Rufbereitschaften und Bereitschaftsdienste nicht in Zeitwerten dokumentiert, dafür aber eben ausgezahlt werden. Diese sind im Prinzip auch sehr beliebt, da sie sich auf die Summe des monatlichen Gehaltes durchaus "positiv auswirken"...
 
Wenn Deine Frau während der Nacht in der Klinik bleiben und bei Bedarf die Arbeit antreten muß, dann handelt es sich um BEREITSCHAFTSDIENST, und nicht um Rufbereitschaft!

Hier ist der Unterschied:
Arbeitsrecht Arbeitszeugnis Kündigung Arbeitsvertrag Abfindung Urlaub Zeugnis

Bereitschaftsdienst zählt zur Arbeitszeit, d.h. unter Ausschöpfung aller möglichen Abweichungen in Tarifverträgen ist nach 24 Stunden Gesamtarbeitszeit eine Ruhezeit von mindestens 11 Stunden einzuhalten!
Bei Deiner Frau darf die maximale Gesamtarbeitszeit, sprich Spätdienst + Bereitschaftsdienst über Nacht + anschließende Frühschicht nicht mehr als 24 Stunden betragen. Ist dies gewährleistet, dann ist es im Rahmen des gesetzlich möglichen, ist aber vom Tarifvertrag abhängig.

Bereitschaftsdienst darf auch nur angeodnet werden, wenn die durchschnittliche Arbeitsauslastung während des Bereitschaftsdienstes nicht mehr als 50 % beträgt. Wenn in aller Regel nachts weitgehend durchoperiert wird, dann kann der Arbeitgeber keinen Bereitschaftsdienst anordnen.

Schließlich darf die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit, d.h. Hauptarbeitszeit plus Bereitschaftsdienste, nicht mehr als 48 Stunden betragen, Ausgleichzeiträume hierfür gelten bis zu einem Jahr, es kommt auf den Durchschnitt an! D.h. in der Regel ist nach einem Bereitschaftsdient pro Woche schon Feierabend.

Anders ist es, wenn es sich um Rufbereitschaft handelt. Dann darf der Arbeitnehmer sich an einem frei wählbaren Ort aufhalten, muß aber erreichbar sein, um dann in die Klinik zu fahren und den Dienst aufzunehmen. Das zählt dann nicht zur Arbeitszeit.
Rufbereitschaft darf nur angeordnet werden, wenn i.d.R. ausnahmsweise Arbeit anfällt.
Wenn ein Einsatz während der Rufbereitschaft mehr als die Hälfte der Ruhezeit in Anspruch nicht, dann gilt Absatz 3 des § 5 Arbeitszeitgesetz:
ArbZG - Einzelnorm
Wenn dann der Arbeitnehmer nach Hause geht, geht natürlich dieser Arbeitstag verloren, das ist leider so. Dadurch kommt man u.U. auch ins Minus.

Hoffe, nicht noch weiter zur Verwirrtheit beigetragen zu haben...
 

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