Minusstunden mit Urlaubstagen ausgleichen?

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ambulante Pflege
Hallo :),seit April letzten Jahres arbeite ich in einem amb. Pflegedienst. Nun wollte ich Resturlaub nehmen, und dann kam mein Chef und meinte ich hätte zu viele minusstd. (hab 40 std die Woche,laut Arbeitsvertrag) er würde mir ungern den Urlaub geben. Hab aber drauf bestanden, und hab ihn bekomen. Frage nun: dürfen die bei zu vielen Minusstd. das mit meinem Urlaub verrechnen? und dann zweite Frage: habe Festgehalt und fahre fast jede Woche minusstd. Dürfen die, wenn ich kündigen würde mir die minusstd vom Gehalt abziehen? Es ist nun nicht meine Schuld wenn sie mich nicht voll auslasten . In meinem Arbeitsvertag steht nichts davon.
Vielen Dank
 
An Deinen Urlaub dürfen sie nicht, an Deine freien Tage schon. Sprich: Dein Chef kann Dich ein bißchen öfter planen, um Deine Minusstunden auszugleichen, solange er sich dabei ans Arbeitszeitgesetz hält.

Wie kommt's, dass Du wöchentlich unterplant wirst?
 
Hallo,

klare Fragen, klare Antworten:

Frage 1 : nein!
Frage 2 : nein!

zu Frage 1: grundsätzlich ist es gesetzlich verboten, Urlaub mit Arbeitszeit oder Gehalt zu verrechnen (Bundesurlaubsgesetz). Die einzige Ausnahme besteht bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wo ein Urlaubsanspruch evt. abgegolten werden kann (aber auch nur, wenn ich noch Restansprüche an den Arbeitgeber habe, nicht umgekehrt).

zu Frage 2: wenn du vertraglich ein festes Gehalt beziehst, darf der Arbeitgeber dir dies nicht im Falle einer Kündigung mit Minusstunden kürzen.
Er darf von dir allerdings die entsprechende Arbeitsleistung bis zum Ende der Kündigungsfrist einfordern. Es ist grundsätzlich nicht dein Problem, wenn der Arbeitgeber dich zu wenig einsetzt, im Gegenteil, man könnte dies sogar als Vertragsverstoß von seiner Seite werten.

Gruß

medsonet.1
 
hallo, danke für die Antworten,
also freie Tage habe ich gar keine, ich arbeite von Montag übers WE bis zum Freitag und dann habe ich erst freies WE. Freie Tage gibs bei diese Firma nicht, man muss alle gesetzlichen Feiertage arbeiten, man bekommt allerdings doppelte Zeit angerechnet, aber FREI bekommt man auch nicht dafür. Obwohl ich mich frage ob das auch rechtens ist.
Warum ich in der woche nicht auf meine 40 Std komme, weiss der Geier...warum,zu wenig Patienten würde ich sagen.
Dann noch eine Frage: darf der Arbeitgeber während man krank geschrieben ist kündigen?

danke
 
Die Krankheit darf nicht die Begründung für die Kündigung sein (oder nur unter ganz bestimmten rigiden Umständen). Der Arbeitgeber darf aber ohne Weiteres die Kündigung an einem Datum ausstellen, an dem Du z.B. grippekrank im Bett lagst. Er muss nur sicherstellen, dass Du die Kündigung erhältst, aber das ginge ja auch per Einschreiben.
 
Hallo,

natürlich darf dir der Arbeitgeber kündigen, auch wenn du krank oder im Urlaub bist. Aber nicht erschrecken,denn die Krankheit wird kaum der Kündigungsgrund sein. Denn eine personenbezogene Kündigung wegen Krankheit ist für den Arbeitgeber äußerst schwierig durchzusetzen, außerdem bringt ihm das wenig, da er sowieso nur 6 Wochen Lohnfortzahlung leisten muß, danach kostet ihn der Arbeitnehmer nichts mehr.

Gruß

medsonet.1
 
hallo,
und wie ist das wenn man Feiertage arbeitet und die dann doppelt angerechnet bekommt, bekommt man auch für die Tage frei, oder steht es einem zu?
Mein Arbeitgeber sagt nein.
Gruss
 
Bei Feiertagen bekommst Du z.B. im TVÖD entweder 35% Feiertagszuschlag mit Freizeitausgleich oder 135% ohne Freizeitausgleich.

Wenn die Feiertage also bereits doppelt vergütet werden, gibt's dafür keinen Freizeitausgleich mehr. Damit hat Dein Arbeitgeber in diesem Punkt recht.
 
Wenn die Feiertage also bereits doppelt vergütet werden, gibt's dafür keinen Freizeitausgleich mehr. Damit hat Dein Arbeitgeber in diesem Punkt recht.


Nicht immer ! Kommt auf den Tarif an. Wir z.B. bekommen 100% Vergütung obendrauf UND Freizeitausgleich. :)
 

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