Lohnzettel überprüfen - aber wie?

alexalex

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17.01.2016
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Hallo zusammen!

Ich selber bin kein Krankenpfleger, aber meine Frau :) Da ich bei uns jedes Jahr die Steuern mache und am ehesten einen Durchblick bei dem Thema habe, wende ich mich an euch.
Wir haben das Gefühl, dass meiner Frau zu wenig Gehalt gezahlt wird und daher möchten wir den Lohnzettel gerne einmal überprüfen. Die Kolleginnen meiner Frau erzählen wohl auch immer mal wieder, dass es bei ihnen nicht gestimmt hat. (Die wird sie bald auch mal befragen) Bei mir (9 to 5 Job) ist die Berechnung auch total einfach, aber mit den ganzen Zuschlägen etc. habe ich total den Überblick verloren.

Meine Frau arbeitet ausschließlich nachts (20.30 Uhr bis 6.15 Uhr), ca. 10 Nächte pro Monat (50%). Sie ist in Entgeldgruppe 7a, Stufe 2 (TVÖD-K). Demnach liegt ihr Stundenlohn bei 15,02 Euro (laut dieser Tabelle hier: awww.schichtplanfibel.de/tvoed/tvoed-k-tabellen-stundenwerte-3-2015.pdf ), richtig? Ebenfalls laut der Tabelle müsste ihr Stundenlohn inkl. Nachtzuschlag bei 15,02 * 1,15 = 17,27 Euro liegen. Wochenenden und Feiertage werden, wenn ich das richtig sehe, anders gerechnet. Da gibt es dann immer nur den höheren Zuschlag, oder?

Ich hoffe, dass der vorherige Teil zumindest korrekt ist ;-) Nun habe ich ein paar Fragen:
1. Die 15 Minuten zwischen 6.00 Uhr und 6.15 Uhr - gelten die noch für den Nachtzuschlag oder werden die normal vergütet?
2. Wie sieht es bspw. von einer Nacht Sonntag auf Montag aus? Sinkt dann ab Mitternacht der Zuschlag von 25% auf 15%?
3. Es ist ein Punkt "Urlaubsaufschlag" vermerkt - könnte das sein, weil sie in dem Monat Urlaub hatte quasi als kleiner "Ausgleich" für den entgangenen Nachtzuschlag?

Also wenn mein oberer Absatz bzgl. des Bruttogehalts korrekt ist, bekommt sie schon einmal deutlich zu wenig, selbst wenn ich immer nur mit 15% Zuschlag rechne.

Vielen Dank für eure Hilfe und liebe Grüße,
Alex
 
Am besten geht Deine Frau mal mit ihrer Lohnabrechnung zu der zuständigen Sachbearbeiterin und lässt sich das Teil aufschlüsseln. Wenn ihr zuwenig bezahlt werden sollte, hat sie nur ein halbes Jahr Zeit zur Reklamation, danach ist das Geld weg.

Nachtzuschlag gibt es im TVÖD für die Zeit zwischen 21.00h und 6.00h, für die Zeit dafür und danach gibt es nur den normalen Stundenlohn. Pausen werden nicht bezahlt (Sondervereinbarungen ausgenommen), also kannst Du pro Nacht nochmals pauschal 45 min Arbeitszeit abziehen.

Zuschläge für Sonn- und Feiertage werden zusätzlich zum Nachtdienstzuschlag fällig. Ein Sonn- oder Feiertag geht von 0.00h bis 24.00h, d.h. ab Montag 0.00h fällt nur noch der "normale" Nachtzuschlag an. Bei Urlaub oder Krank erhält sie einen pauschalen Zuschlag, errechnet anhand des Durchschnitt des letzten Vierteljahres.

Zuschläge werden um zwei Monate zeitversetzt ausgezahlt. Hast Du dies berücksichtigt?
 
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Hallo Alex,

Wie Claudia schon geschrieben hat fragt deine Frau am Besten bei den zuständigen Sachbearbeitern in der Lohnabrechnung nach.

Aber als kleine Zwischeninfo: Ich vermute, dass deine Frau einen 50% Vertrag hat. Sie bekommt also keinen Stundenlohn, sondern 50% des Monatsgehaltes der Stufe, in der sie eingestuft ist.
Nach dienen Angaben: Entgeltstufe 7a in Entwicklungsstufe ???
Also zwischen 2.282,64 Euro und 3.070,84 Euro… und davon natürlich nur 50%.
Nacht und Wochenendzuschläge kommen natürlich noch dazu.

LG Einer

P.S.: Quelle Durchgeschriebene Fassungen - VKA
 
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Vielen Dank für eure Antworten :) Ich denke, ich werde mal ein kleines Programm schreiben, in das ich Arbeitsnächte eintrage und das mir dann den Zuschlag berechnet.

@einer: Der Hinweis mit 50% ist gut. Das war mir nicht bewusst, stimmt aber genau überein mit dem angegebenen Grundgehalt.

Tja, das mit den Pausenzeiten ist so eine Sache bei dem Arbeitgeber ... Meine Frau ist im Nachtdienst immer alleine und da bleibt ihr nichts anderes übrig, als die 45 Minuten durchzuarbeiten. Natürlich unbezahlt. Aber ich vermute mal, da kann man nichts machen. Den Betriebsrat scheinen auch viele Dinge nicht zu interessieren.
Ich denke aber, Arbeitsbedingungen sind eh ein "ganz besonderes" Thema in der Pflege. Bekomme ich ja immer wieder hier mit - andauernd klingelt das private Telefon, weil ein Ersatz her muss, oder meine Frau muss ohne Einarbeitung auf fremden Stationen arbeiten, ist alleine für eine große oder mehrere Stationen gleichzeitig zuständig etc. Ich vermute mal, das geht hier vielen so, oder?

Den Sachbearbeiter könnte ich tatsächlich mal anschreiben, eine gute Idee.

Vielen Dank und noch einen schönen Abend!
Alex
 
Der Hinweis mit 50% ist gut. Das war mir nicht bewusst, stimmt aber genau überein mit dem angegebenen Grundgehalt.
Oh. Das Wissen, bei einer Teilzeitstelle nicht das Gehalt einer Vollzeitstelle zu bekommen, hatte ich als bekannt vorausgesetzt.
 
@-Claudia- Naja, schon klar, aber trotz einer 50%-Stelle arbeitet man ja mal eine Nacht mehr oder weniger. Dass es trotzdem immer die 50% des Vollzeitgehaltes gibt, war mir in der Tat neu.
 
Ach so meintest Du das. :mrgreen:

Ja, das Grundgehalt ist im TVÖD jeden Monat gleich, lediglich die Zuschläge varieren.
 
kenne mich damit noch nicht ganz so aus und es passt gerade hier hinein, also ist das entgehalt auch bei 100% stellen immer gleich egal wieviele stunden man gearbeitet hat?
ich weiß, dass es bei überstunden oft der fall ist, das die sozusagen als überhang in den nächsten monat mitgenommen werden anstatt ausgezahlt werden, nur wie ist das wenn man vom dienstplan aus ein paar stunden weniger hat?
 
kenne mich damit noch nicht ganz so aus und es passt gerade hier hinein, also ist das entgehalt auch bei 100% stellen immer gleich egal wieviele stunden man gearbeitet hat?
Kommt auf den Tarifvertrag an. Im TVöD ist es so, ja. Das Grundgehalt ist identisch.
 
Tja, das mit den Pausenzeiten ist so eine Sache bei dem Arbeitgeber ... Meine Frau ist im Nachtdienst immer alleine und da bleibt ihr nichts anderes übrig, als die 45 Minuten durchzuarbeiten. Natürlich unbezahlt. Aber ich vermute mal, da kann man nichts machen. Den Betriebsrat scheinen auch viele Dinge nicht zu interessieren.
Ich denke aber, Arbeitsbedingungen sind eh ein "ganz besonderes" Thema in der Pflege. Bekomme ich ja immer wieder hier mit - andauernd klingelt das private Telefon, weil ein Ersatz her muss, oder meine Frau muss ohne Einarbeitung auf fremden Stationen arbeiten, ist alleine für eine große oder mehrere Stationen gleichzeitig zuständig etc. Ich vermute mal, das geht hier vielen so, oder?

Hallo Alex,

wenn deine Frau in einem Haus mit mehreren Stationen arbeitet, müsste theoretisch auch eine Ablösung für die Pause da sein.
Ich arbeite auch nachts alleine und bin aber auch im ganzen Haus allein.
Meine Pause wird bezahlt.

Wenn sich der Betriebsrat nicht interessiert, muss man denen mal auf die Füße treten.
Oder mal zum Anwalt gehen.
Anders ändert sich nichts.

LG
Antje
 
Man darf die Pause auch auf 3 x 15 Minuten nehmen - ist gerde bei Rauchern sehr beliebt
 
Wenn du nachts allein im Haus bist kannst aber auch nicht 3x15 Minuten verschwinden...ob mit oder ohne Zigarette;-)
 
Mich würde jetzt Folgendes interessieren:

Das Grundgehalt entspricht der Tabelle des TVÖD. Daher kann es höchstens Unstimmigkeiten bei der Berechnung der Zuschläge geben. Wechselschichtzulage fällt bei reinem Nachtdienst ja weg.

Wie kommt alexalex dann auf die Idee, seine Frau verdiene deutlich zu wenig? Wo war der Rechenfehler?
 

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