Lohnkürzung bei Krankheit in Probezeit?

Neli

Newbie
Registriert
24.08.2005
Beiträge
24
Ort
Baden-Württemberg
Beruf
Fachkinderkrankenschwester
Akt. Einsatzbereich
Neo/Päd Intensiv
Funktion
Praxisanleiterin
Hallo,

habe im Januar eine neue Stelle angetreten als Kinderkrankenschwester auf einer Intensivstation. Nach 3 Wochen habe ich mir dummerweise meinen Großzeh gebrochen. Damit waren 4 Wochen Ausfall verbunden. Mittlerweile arbeite ich wieder und wurde heute gefragt ob ich eigentlich mein volles Gehalt bekommen hätte!? Meine Stationsleitung meinte, der Arbeitgeber könnte innerhalb der Probezeit mein Gehalt kürzen wenn eine längere Krankenzeit vorliegt. Hat das jemand schon mal erlebt? Wäre das wirklich rechtens?

Lg Neli
 
Das dürfte wohl nicht zulässig sein. Das entsprechende Gesetz, das die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall regelt, ist meines Wissens ein Bundesgesetz und sieht solche Mätzchen nicht vor.
 
Was versteht die SL denn unter Bruttolohn alles? Grundgehalt? Zuschläge: Nacht, Wochenende, Feiertag... aber auch Intensiv u.ä.?
Das müsste wohl erst mal geklärt werden.

Ansonsten: wozu gibt es einen BR/MAV?

Elisabeth
 
hmm, ich weiss auch nicht so recht. Hatte Sie so verstanden das die Klinik mein Gehalt soweit kürzen könnte das ich nur noch Krankengeld bekommen hätte. War ja zum Glück nicht der Fall, aber ich fänd das ganz schön heftig. Probezeit verlängern ja okay, aber doch nicht Gehalt streichen???

LG
 
Doch, sie dürften. Siehe mein Link. (Habe ich aber auch erst vor kurzem erfahren).

Wenn sie Dir nichts abgezogen haben: umso besser.
 
hi,

So viel ich weiß dürfen sie das nicht machen auch wenn es nur in der Probezeit ist. Solange du nicht absichtlich Krank fehlst , können sie eigentlich nichts unternehmen. Das ist nun passiert und du bist krank und da dürfen sie dir nicht dein Gehalt kürzen .
 
Wenn das Arbeitsverhältnis noch keine vier Wochen bestand, und das war ja hier der Fall, hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Dies ist gesetzlich geregelt (siehe mein Link). Die Probezeit hat damit nichts zu tun.

Wer "absichtlich krank" ist, ist meiner Meinung nach gar nicht krank, sondern tut nur so. Damit verspielt er nicht die Lohnfortzahlung, aber er kann sich eine Abmahnung einfangen und innerhalb der Probezeit auch die Kündigung. (Zu Recht, meiner Ansicht nach.) Aber die Threaderstellerin betraf das ja nicht.
 

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