Wegen Krankheit keine Chance auf eine Nachprüfung

Silvana1506

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Krankenschwester ohne Abschluss
Hallo
Ich habe 2013 die Ausbildung als Gesundheits- und Krankenpfleger angefangen. Im März 2016 hatte ich einen schweren Unfall. Ich war eine längere Zeit in der Klinik. Mir wurde gesagt das ich durch zuviele fehlzeiten die Prüfung nicht antreten kann und nochmals ein Jahr verlängern sollte. Das tat ich. Dieses Jahr bin ich durch die Prüfung gefallen und das Klinikum hat mich entlassen. Ohne mir die Chance auf eine Prüfungswiederholung zu geben. Ich könne ja die Prüfung in einem anderen Krankenhaus wiederholen. Ich habe schon im Umkreis von 100km alle angerufen. Es wurde mir gesagt das das für ein halbes Jahr zu ein hoher Aufwand ist. Ich weiß nicht was ich machen soll. Über einen guten Rat wäre ich dankbar
 
Ist mit welchem Teil wo ich nicht bestanden habe gemeint? Bundesland wäre Brandenburg
 
Welchen Teil hast du nicht bestanden, welchen musst du wiederholen?
 
Tb 3 und 10. Ich muss dazu sagen das keine Prüfung wegen absoluten Nichtwissens abgebrochen wurde. Ich hatte vor der Prüfung einen Arbeitsvertrag vom Klinikum zugeschickt bekommen, natürlich nur wenn ich bestanden hätte, welchen ich nicht unterschrieben hatte da ich nicht dort bleiben wollte. Aber darum geht es ja nicht. Ich wollte bloß wissen wie ich jetzt weiter verfahren soll. Eigentlich habe ich doch Anspruch auf eine Wiederholung der Prüfung..??!!
 
Grundsätzlich hast du Anspruch auf Ablegung der Prüfung auch Nachprüfung, wenn du die Ausbildung regelgerecht durchlaufen hast und das hast du sonst wärst du nicht zur Prüfung zugelassen worden.

Heißt jetzt im Klartext deine Lage ist:
Praktisch bestanden
Mündlich bestanden
Schriftlich nicht bestanden
ist das so Richtig?

Es wurde mir gesagt das das für ein halbes Jahr zu ein hoher Aufwand ist.
Wo ist der Aufwand. Du setzt dich bei der nächsten schriftlichen Prüfung mit rein und schreibst mit?

Du solltest ein paar Sätze mehr schreiben, damit man besser versteht was du meinst.
 
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Tb 3 und 10 praktisch und mündliche

Ich bin gekündigt. Da wegen Krankheit ein Jahr verlängert wurde ohne Prüfung. Sie haben geschrieben das in der Ausbildung nur um ein Jahr verlängert werden kann
 
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Wenn ich nicht total falsch liege, muss die Ausbildung innerhalb von 5 Jahren abgeschlossen sein.
 
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Tb 3 und 10 praktisch und mündliche

Ich bin gekündigt. Da wegen Krankheit ein Jahr verlängert wurde ohne Prüfung. Sie haben geschrieben das in der Ausbildung nur um ein Jahr verlängert werden kann.
Eine ähnliche Situation hatten wir doch schon mal, bei der Userin "Irgendeine". War aber ein anderes Bundesland. Sie hat mittels eines Anwalts die Ausbildungsverlängerung samt Möglichkeit zur Wiederholungsprüfung erfolgreich durchgesetzt: Einsicht in Unterlagen der praktischen Prüfung Quintessenz: Die Sache mit der Ausbildungsverlängerung um ein Jahr bezieht sich auf den Zeitraum nach der versemmelten Prüfung, nicht um eine Ausbildungsunterbrechung durch Krankheit, Schwangerschaft etc.

Fällt jemand durch eine der theoretischen Prüfungen, muss der Ausbildungsbetrieb ihn allerdings nicht weiter beschäftigen, sondern ihm lediglich die Teilnahme an der Prüfung ermöglichen. Wenn Du (auch) durch die praktische Prüfung gefallen bist, benötigst Du laut KrPflAPrV §8 (4) weitere praktische Ausbildung. Hast Du einen Antrag auf Ausbildungsverlängerung gestellt?
 
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Nein.
Eine ähnliche Situation hatten wir doch schon mal, bei der Userin "Irgendeine". War aber ein anderes Bundesland. Sie hat mittels eines Anwalts die Ausbildungsverlängerung samt Möglichkeit zur Wiederholungsprüfung erfolgreich durchgesetzt: Einsicht in Unterlagen der praktischen Prüfung Quintessenz: Die Sache mit der Ausbildungsverlängerung um ein Jahr bezieht sich auf den Zeitraum nach der versemmelten Prüfung, nicht um eine Ausbildungsunterbrechung durch Krankheit, Schwangerschaft etc.

Fällt jemand durch eine der theoretischen Prüfungen, muss der Ausbildungsbetrieb ihn allerdings nicht weiter beschäftigen, sondern ihm lediglich die Teilnahme an der Prüfung ermöglichen. Wenn Du (auch) durch die praktische Prüfung gefallen bist, benötigst Du laut KrPflAPrV §8 (4) weitere praktische Ausbildung. Hast Du einen Antrag auf Ausbildungsverlängerung gestellt?
 
Ich habe keinen Antrag auf Verlängerung gestellt. Die haben mir geschrieben das ich nicht nochmal verlängern kann da ich ja schon 4 Jahre absolviert habe trotz nur einer Prüfung. Ich will keinen Anwalt einschalten da ich Angst habe das sie mich dann wieder durch fallen lassen. So sind die hier
 
Nachprüfung innerhalb eines Jahres.
Zusätzliche Ausbildung nur, wenn alle 3Teile oder der prakt. Teil nicht bestanden wurden.
Höchstausbildungsdauer 5 Jahre theoretisch, steht in der BFSO, aber bei so langer Krankheit nach einem Unfall gibt es sicher eine Ausnahmeregelung.

Hat Brandenburg eine BFSO?

@Silvana: wann sind die fünf Jahre abgelaufen?

Dieses Jahr bin ich durch die Prüfung gefallen
ja wann denn Frühjahr/Sommer? Welches Datum?

Es wurde mir gesagt das das für ein halbes Jahr zu ein hoher Aufwand ist.
Verstehe ich immer noch nicht?

Dieses Jahr bin ich durch die Prüfung gefallen und das Klinikum hat mich entlassen.
Das KL hat dich nicht entlassen, sondern der Ausbvertrag ist regulär ausgelaufen.

Ohne mir die Chance auf eine Prüfungswiederholung zu geben.
Mit welcher Begründung?

Hast du einen Antrag an die Schule gestellt?

Die haben mir geschrieben das ich nicht nochmal verlängern kann da ich ja schon 4 Jahre absolviert habe trotz nur einer Prüfung.
Das ist Unsinn, natürlich kannst du, wenn der AG zustimmt.

Warst du bei der Jugendvertr. oder BR/PR?
Bist du im Berufsverband oder Gewerkschaft?

Mensch lass dir doch nicht alles aus der Nase ziehen.

Im Zweifelsfall wende dich an die Schulaufsichtsbehörde und stelle den Antrag dort.
Nur - komm in die Gänge sonst ist die Sache gelaufen.
 
Danke für alle Kommentare. Also die fünf Jahre sind im Oktober 2018 abgelaufen. Ich weiß nicht ob es eine BFSO gibt. Muss ich mich kundig machen. So ich lad mal die Kündigung hoch. Die Schule hat gesagt das sie nichts machen können wenn der Arbeitgeber kündigt

Edit: Flexi Der Brief wurde aus Datenschutzgründen gelöscht. Bitte ggf. von der TE per PN schicken lassen!
 
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Geht das auch irgendwie in größer? Also ich kann´s nicht lesen, sorry.
 
Genau das meinte ich. Du wurdest nicht Gekündigt, sondern dein Ausbildungsverhältnis wurde nicht weiter verlängert.
Wobei der AG dazu nicht zustimmen muss, aber möglich wäre es gewesen.
Ausserdem wurde der §14 falsch ausgelegt und ein paar Begründungen sind schlichtweg falsch. Der Personalleiter schreibt ja unter anderem selbst - verlängert sich bis zu Wiederholungsprüfung - und dann wieder Ausb.verh. hat sich um ein Jahr verlängert - hat aber mit der Wiederholungsprüfung nichts zu tun, worauf sich der §14 bezieht.

Also Antrag an die Schule auf Wiederholungsprüfung zum nächst möglichen Zeitpunkt.
Sollte die Schule ablehnen, was sie eigentlich nicht darf - Antrag an die Schulaufsichtsbehörde.
Fühlst du dich Fit genug im Frühjahr die Prüfung zu Wiederholen, nur die Schulen raussuchen die auch im Frühjahr mit der Ausbildung beginnen.
Dort persönlich Auflaufen, natürlich mit Unterlagen und darum Bitten, an der Prüfung teilnehmen zu dürfen als Externer.
Du musst halt dann in Eigenstudium deine Lücken schließen.
Ideal wäre es, wenn du bereits die Erlaubnis zur Prüfungsteilnahme in der Tasche hättest von der Schulaufsichtsbehörde.

Andere Möglichkeit - bei den Schulen auflaufen, deine Situation schildern und darum Bitten in das letzte Jahr einsteigen zu dürfen und im Sommer 2018 die Wiederholungsprüfung zu machen.
Dass du so große Lücken hattest, die du nicht aufholen konntest, wegen des Unfalls etc. etc. etc.

Solltest du in Brandenburg kein Glück haben, geh nach Oberbayern dort ist die Schuldichte am höchsten und der Mangel an Schülern am Größten. Peile dort zuerst Schulen in Ballungsräumen an.
 
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Genau das meinte ich. Du wurdest nicht Gekündigt, sondern dein Ausbildungsverhältnis wurde nicht weiter verlängert.
Wobei der AG dazu nicht zustimmen muss, aber möglich wäre es gewesen.

Also Antrag an die Schule auf Wiederholungsprüfung zum nächst möglichen Zeitpunkt.
Sollte die Schule ablehnen, was sie eigentlich nicht darf - Antrag an die Schulaufsichtsbehörde.
Fühlst du dich Fit genug im Frühjahr die Prüfung zu Wiederholen, nur die Schulen raussuchen die auch im Frühjahr mit der Ausbildung beginnen.
Dort persönlich Auflaufen, natürlich mit Unterlagen und darum Bitten, an der Prüfung teilnehmen zu dürfen als Externer.
Du musst halt dann in Eigenstudium deine Lücken schließen.
Ideal wäre es, wenn du bereits die Erlaubnis zur Prüfungsteilnahme in der Tasche hättest von der Schulaufsichtsbehörde.

Andere Möglichkeit - bei den Schulen auflaufen, deine Situation schildern und darum Bitten in das letzte Jahr einsteigen zu dürfen und im Sommer 2018 die Wiederholungsprüfung zu machen.
Dass du so große Lücken hattest, die du nicht aufholen konntest, wegen des Unfalls etc. etc. etc.

Solltest du in Brandenburg kein Glück haben, geht nach Oberbayern dort ist die Schuldichte am höchsten und der Mangel an Schülern am Größten. Peile dort zuerst Schulen in Ballungsräumen an.
Vielen lieben Dank
 
Wechsel mal deinen browser oder benutze strg und +, kanns vergrößern, dass ich es noch auf "100Meter" Entfernung lesen kann.
:weissnix: Das klappt weder mit Safari noch Google Chrome...
Und bei String und + passiert auch nix... :gruebel:
 

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