Lohnfortzahlung - wer weiß, wie die Tage berechnet werden?

gewitterhexle

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Schwarzwald-Baar
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Krankenschwester
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amb. Pflege
Ich habe laut AV eine 5-Tage-Woche (so weit die Theorie *g*)
Im Januar war ich 19 Kalendertage arbeitsunfähig (beginnend an einem Freitag), danach bin ich für drei wochen erst mal wieder eingestiegen.
Dann ging's dann endgültig nicht mehr und ich war ab Dienstag, den 19.2. erneut arbeitsunfähig (dieselbe Erkrankung): 10 Kalendertage im Februar und 22 im März.
Vom 23.3. bis einschließlich 1.4. hatte ich Urlaub, seit dem 2. bin ich wieder im Dienst.

Heute gab's die März-Abrechnung: ich habe gerade mal 42% meines Bruttogehalts bekommen 8O
Meiner Rechnung nach fehlen aber nur 6 Arbeitstage (14.-22.3.) am vollen Monat.

Hab ich da einen Denkfehler drin?
 
Habe da so einen Verdacht:
Da du direkt aus dem "Langzeit-Krank" in Urlaub gegangen bist, wird dein Urlaub weiter als "Langzeit-Krank" gewertet. (also ohne Bezahlung durch deinen Arbeitgeber. Es besteht ja die Möglichkeit, dass du ab dem 02.04. wieder krank bist, und so der Krankenschein nicht beendet war. Kann man bei der Abrechnung ja noch nicht wissen.)
Ich weis zwar nicht, wo es steht, aber nach meinem Wissen muss man nach einem Krankenschein mindestens einen Tag gearbeitet haben, damit der anschließende Urlaub regulär angetreten werden kann.
Erkundige dich doch mal bei deiner Personalabteilung (wenn ihr so etwas habt) Ansonsten : Beim Chef freundlich nachfragen.

LG Einer
 
Ich bin auch schon nach einer LZ Au direkt in den Urlaub gegangen - hatte mich als arbeitsfähig gemeldet und bin in den genehmigten Urlaub gegangen. Bezahlung lief korrekt weiter. In meinem Fall hat der Antritt in den Urlaub übrigens den Verfall dieser Urlaubstage verhindert. :cheerlead:
 
Habe da so einen Verdacht:
Da du direkt aus dem "Langzeit-Krank" in Urlaub gegangen bist, wird dein Urlaub weiter als "Langzeit-Krank" gewertet. (also ohne Bezahlung durch deinen Arbeitgeber. Es besteht ja die Möglichkeit, dass du ab dem 02.04. wieder krank bist, und so der Krankenschein nicht beendet war. Kann man bei der Abrechnung ja noch nicht wissen.)
Das kann aber der AG auch nicht einfach so sang- und klanglos machen.
Allerdings muß die TE sich auch eindeutig vor Antritt ihres Urlaubs wieder gesund melden. Also Gesundmeldung ist eigentlich auch immer Pflicht, genauso wie Krankmeldung; so kenne jedenfalls ich das.
Ich weis zwar nicht, wo es steht, aber nach meinem Wissen muss man nach einem Krankenschein mindestens einen Tag gearbeitet haben, damit der anschließende Urlaub regulär angetreten werden kann.
Ich weiß auch nicht, wo das steht; aber bei uns in der Klinik war es damals nicht möglich, direkt vom Krank in den Urlaub zu gehen.
 
@Martin H.
Heißt das, wenn man vor einem halben Jahr Urlaub gebucht hatte, und zuvor dummerweise krank war, den Urlaub nicht antreten konnte, weil man vor dem Urlaub noch ne Woche arbeiten musste?
 
@Sosylos
Genau weiß ich’s nimmer, weil‘s schon so lang her ist.
Aber m. W. war es genau so, wie @einer geschrieben hatte:
Mindestens einen Tag wieder gearbeitet haben vor regulärem Urlaubsantritt.
 
Meines Wissens gibt es keine gesetzliche Regelung, dass man nach einer AU, egal ob lang oder kurz, erst mindestens einen Tag arbeiten muss.
Den Urlaub Urlaub nach AU kann der Arbeitnehmer nur in Ausnahmefällen verweigern, die aber immer gelten, nicht nur wenn ein Arbeitnehmer vor Urlaubsantritt AU war.
Ist der Urlaub bereits genehmigt, hat er noch weniger Chancen der Verweigerung.
Alle sonstigen Gerüchte über Arbeit nach AU vor Urlaubsantritt sind eine Mär nach meinem Wissen. Persönlich würde ich mich aber auch immer explizit gesund melden vor Urlaubsantritt, einfach um allen Annahmen seitens des AG aus dem Weg zu gehen.
 
Habe da so einen Verdacht:
Da du direkt aus dem "Langzeit-Krank" in Urlaub gegangen bist, wird dein Urlaub weiter als "Langzeit-Krank" gewertet. (also ohne Bezahlung durch deinen Arbeitgeber. Es besteht ja die Möglichkeit, dass du ab dem 02.04. wieder krank bist, und so der Krankenschein nicht beendet war. Kann man bei der Abrechnung ja noch nicht wissen.)
Ich weis zwar nicht, wo es steht, aber nach meinem Wissen muss man nach einem Krankenschein mindestens einen Tag gearbeitet haben, damit der anschließende Urlaub regulär angetreten werden kann.
Erkundige dich doch mal bei deiner Personalabteilung (wenn ihr so etwas habt) Ansonsten : Beim Chef freundlich nachfragen.

LG Einer

Ganz ketzerische Frage: wenn es so ist: was passiert dann mit meinen Urlaubstagen?

Mit dem Chef war im Vorfeld besprochen, dass ich ihm am 22.3. Bescheid gebe, ob ich über diesen Tag und meinen Urlaub hinaus krankgeschrieben werde oder mich so fit fühle, dass ich den (gebuchten) Urlaub antrete und im Anschluss arbeiten komme. Ich habe ihn bereits am 20. angerufen und Letzteres bestätigt - mich also ausdrücklich 'gesund gemeldet'.
 
Das kann aber der AG auch nicht einfach so sang- und klanglos machen.
Allerdings muß die TE sich auch eindeutig vor Antritt ihres Urlaubs wieder gesund melden. Also Gesundmeldung ist eigentlich auch immer Pflicht, genauso wie Krankmeldung; so kenne jedenfalls ich das.

Ich weiß auch nicht, wo das steht; aber bei uns in der Klinik war es damals nicht möglich, direkt vom Krank in den Urlaub zu gehen.

Das habe ich getan.
In dem Gespräch war keine Rede davon, dass es irgendwelche Komplikationen geben könnte - deshalb bin ich jetzt so überrascht.
 
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Ich bin auch schon nach einer LZ Au direkt in den Urlaub gegangen - hatte mich als arbeitsfähig gemeldet und bin in den genehmigten Urlaub gegangen. Bezahlung lief korrekt weiter. In meinem Fall hat der Antritt in den Urlaub übrigens den Verfall dieser Urlaubstage verhindert. :cheerlead:

In meinem auch ;)
 
Das habe ich gerade gefunden:

"Urlaub nach Krankheit: Muss ich vor dem Urlaub arbeiten gehen?

Ein häufiger Irrglaube, sowohl auf Seiten des Arbeitgebers, als auch unter Arbeitnehmern ist die Annahme, dass man nach einer Erkrankung nicht direkt in den Urlaub gehen kann.


Das ist jedoch falsch. Es gibt keine gesetzliche Regelung, die einen nahtlosen Antritt des genehmigten Urlaub nach einer Krankheit verbietet. Einige Arbeitgeber verlangen von ihren Angestellten, dass sie nach einer Krankheit mindestens einen Tag arbeiten kommen, bevor sie ihren Urlaub antreten dürfen. Dazu haben sie allerdings kein Recht. Betroffene Arbeitnehmer können in einem solchen Fall vor dem Arbeitsgericht klagen.

Krank vor Urlaubsreise: Kann der Arbeitgeber den Urlaub streichen?

Generell kann der Vorgesetzte den Urlaub verweigern, wenn dringende betriebliche Gründe vorliegen oder Urlaubswünsche anderer Mitarbeiter zwingend vorrangig zu behandeln sind.


Ist der Urlaub jedoch erstmal genehmigt, kann der Arbeitgeber, diese Genehmigung nicht so einfach widerrufen. Das gilt auch wenn der Arbeitnehmer nach der erteilten Genehmigung bis zum Urlaubsbeginn erkrankt."
 
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Reaktionen: Martin H.
Ganz ketzerische Frage: wenn es so ist: was passiert dann mit meinen Urlaubstagen?

Mit dem Chef war im Vorfeld besprochen, dass ich ihm am 22.3. Bescheid gebe, ob ich über diesen Tag und meinen Urlaub hinaus krankgeschrieben werde oder mich so fit fühle, dass ich den (gebuchten) Urlaub antrete und im Anschluss arbeiten komme. Ich habe ihn bereits am 20. angerufen und Letzteres bestätigt - mich also ausdrücklich 'gesund gemeldet'.


Wenn es abgesprochen war, dann ist doch alles gut. Er hat den Urlaub dann ja nicht "verweigert", der Urlaub war im Vorfeld genehmigt. Alles prima.
 
In dem Gespräch war keine Rede davon, dass es irgendwelche Komplikationen geben könnte - deshalb bin ich jetzt so überrascht.
Dann sind wir hier im Forum wohl der falsche Ansprechpartner. Lass dir von deinem AG den Lohnzettel aufschlüsseln.
Zumindest bei uns wird auf dem Lohnzettel immer darauf hingewiesen, dass er kontrolliert werden soll und bei Unstimmigkeiten diese mit der Personalabteilung geklärt werden sollen.
Vielleicht auch eine Lösung für dein Problem.

LG Einer.

P.S.
Mit dem Chef war im Vorfeld besprochen, dass ich ihm am 22.3. Bescheid gebe, ob ich über diesen Tag und meinen Urlaub hinaus krankgeschrieben werde oder mich so fit fühle, dass ich den (gebuchten) Urlaub antrete und im Anschluss arbeiten komme. Ich habe ihn bereits am 20. angerufen und Letzteres bestätigt - mich also ausdrücklich 'gesund gemeldet'.

Mit dieser Info im Anfangsbeitrag hätte ich meinen ersten Beitrag nicht geschrieben. Nach Absprache mit dem Chef ist meine Idee natürlich nicht mehr relevant.

Weitere Fragen zum Arbeitsrecht also im Zweifelsfall an Anwälte für Arbeitsrecht stellen. Nur dort bekommt man verbindliche Aussagen.
 
Alle sonstigen Gerüchte über Arbeit nach AU vor Urlaubsantritt sind eine Mär nach meinem Wissen.
Das wurde aber m. W. bei uns tatsächlich so durchgezogen; wobei es aber wohl nicht um gebuchte Urlaube ging.
Betraf mich auch nicht, sondern eher „die üblichen Verdächtigen“, daher weiß ich’s auch nimmer so genau.
Auf der anderen Seite sollte es mich nicht wundern, wenn bei uns ungesetzliche Sachen gelaufen wären; so waren ja SLs bei uns überzeugt, uns zum Einspringen zwingen zu können...
 
Dann sind wir hier im Forum wohl der falsche Ansprechpartner. Lass dir von deinem AG den Lohnzettel aufschlüsseln.
Zumindest bei uns wird auf dem Lohnzettel immer darauf hingewiesen, dass er kontrolliert werden soll und bei Unstimmigkeiten diese mit der Personalabteilung geklärt werden sollen.
Vielleicht auch eine Lösung für dein Problem.

LG Einer.

P.S.


Mit dieser Info im Anfangsbeitrag hätte ich meinen ersten Beitrag nicht geschrieben. Nach Absprache mit dem Chef ist meine Idee natürlich nicht mehr relevant.

Weitere Fragen zum Arbeitsrecht also im Zweifelsfall an Anwälte für Arbeitsrecht stellen. Nur dort bekommt man verbindliche Aussagen.


Die Abrechnung lag am Freitagabend in meinem Fach, da konnte ich niemanden mehr fragen.

Unsere Station ist zum Jahreswechsel von einem neuen Träger übernommen worden - einschließlich unserer AV.
WIR haben eine 5-, die Mitarbeiter an den anderen Stützpunkten eine 6-Tage-Woche und ich wusste nicht, ob das evt Einfluss auf die Berechnung hat. Außerdem wusste ich nicht, dass der nahtlose Übergang von AUB zu Urlaub möglicherweise Probleme bereiten könnte, die Situation habe ich in knapp 37 Berufsjahren zum ersten Mal erlebt. Sonst hätte ich es sofort erwähnt - sorry!
 
Wenn es abgesprochen war, dann ist doch alles gut. Er hat den Urlaub dann ja nicht "verweigert", der Urlaub war im Vorfeld genehmigt. Alles prima.

Nee, eben nicht :mrgreen:
Normalerweise bekomme ich meine Urlaubstage nämlich ganz regulär vom Arbeitgeber bezahlt und das ist diesmal nicht der Fall.

BISHER handelt es sich damit entweder um eine unbezahlte Freistellung oder - wie hier aufgeworfen wurde und darauf bezog sich meine ketzerische Frage - eine Fortführung der AU, für die ich von der Krankenkasse 60% meines Gehalts beziehe ;)
 
Dann würde ich das so schnell wie möglich mit dem Arbeitgeber klären; es war dann mit Sicherheit nur ein Fehler/Versehen! ;)
 
Dann würde ich das so schnell wie möglich mit dem Arbeitgeber klären; es war dann mit Sicherheit nur ein Fehler/Versehen! ;)

Leider konnte dieses 'Versehen' bisher noch nicht in Ordnung gebracht werden :-( und jetzt ist die zuständige Sachbearbeiterin auch erst mal im Urlaub.
 

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