Chef verweigert Lohnfortzahlung: Forderung nach Diagnosen und Krankenhistorie – Was tun?

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Exam. Altenpfleger
Akt. Einsatzbereich
Pflege
Hallo zusammen,

ich brauche dringend euren Rat zu einem Vorfall, den ich in 15 Jahren Pflege so noch nicht erlebt habe.

Ich bin aktuell krankgeschrieben (ordnungsgemäße AU liegt vor). Anstatt der normalen Lohnfortzahlung erhalte ich nun massiven Druck von der Leitung und der Geschäftsführung. Mein Chef verweigert die Zahlung des Gehalts und stellt stattdessen schriftlich Forderungen, die mich fassungslos machen.


Die Forderungen meines Arbeitgebers:
  • Er verlangt von mir die Nennung der genauen Diagnosen (Was genau habe ich?).
  • Er will wissen, wie die Diagnose festgestellt wurde und warum ich von genau diesem Arzt krankgeschrieben wurde.
  • Ich soll eine Liste meiner rückwirkenden Erkrankungen der letzten 12 Monate vorlegen.
  • Er verlangt die Information, wie lange die Arbeitsunfähigkeit voraussichtlich noch dauern wird (über die aktuelle AU hinaus).

Mir wurde unmissverständlich mitgeteilt: Solange ich diese Details nicht offenlege, wird die Lohnfortzahlung einbehalten.


Meine Fragen an euch:

  1. Es ist doch mein gesetzliches Recht, die Diagnose gegenüber dem Arbeitgeber geheim zu halten, oder? Die AU für den AG enthält ja bewusst keinen ICD-Code.
  2. Darf der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung als „Druckmittel“ einsetzen, um an medizinische Daten zu kommen?
  3. Wie reagiere ich am besten rechtssicher, um den Lohnstopp aufzuheben, ohne meine Privatsphäre preiszugeben?

Besonders die Forderung nach der Krankenhistorie der letzten Jahre empfinde ich als extremen Eingriff in meine Rechte. Hat jemand von euch schon mal so eine „Erpressung“ erlebt und wie seid ihr damit umgegangen?


Vielen Dank für eure Hilfe!
 
Normalerweise hat der AG kein Recht, die Diagnose zu erfahren. Ausnahme habe ich nur diese gefunden:


Das liegt aber bei Dir ja nicht vor, oder?

Allgemein scheint mir, daß bei Dir so viel im Argen liegt, daß Du das dringend mit fachlich bewanderten Stellen klären solltest.
Bist Du im DBfK oder einem anderen Berufsverband? Gewerkschaft?
Welches Bundesland, gibt es eine Pflegekammer?
 
Diagnosen haben den Arbeitgeber nichts anzugehen. Welcher Arzt krankschreibt, ist erkennbar - von irgendwoher muss die Krankmeldung ja gekommen sein. Die Krankenhistorie geht den AG ebenso wenig an - Deine Krankheitstage der letzten Jahren wird er herausfinden können, wenn Du da schon dort angestellt warst.

Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist im Entgeltfortzahlungsgesetz geregelt. Die ersten sechs Wochen muss der Arbeitgeber übernehmen. Ausnahmen gibt's z. B. bei einem Arbeitsverhältnis, das noch keine vier Wochen besteht.

Ich bin nicht ganz sicher, ob man eine Krankmeldung, von der man schon weiß, dass sie voraussichtlich länger dauern wird, dann auch mit dieser geschätzten Zeit angeben muss oder ob dies eine Soll-Bestimmung ist. Eine voraussichtliche Krankheitsdauer mitzuteilen (sofern man das absehen kann) fände ich aber durchaus fair.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hier hilft nur sofort anwaltlichen Rat einzuholen. Die Lohnfortzahlung ist gesetzlich gesichert und kann vom Arbeitgeber nicht einfach ausgesetzt werden. Es gibt Gründe, warum der Arbeitgeber dafür den Lohn einbehalten kann. Und zwar, wenn er berechtigte Gründe hat, dass die AU nicht berechtigt ist und der Arzt aus Kulanz krankgeschrieben hat oder er Hinweise hat, dass der Arbeitnehmer gar nicht AU ist und während der Zeit der Krankschreibung seine Wohnung renoviert, beispielsweise!
Als Arbeitnehmer bist du verpflichtet, deinem Arbeitgeber die voraussichtliche Dauer einer Erkrankung mitzuteilen, soweit du dies überhaupt beurteilen kannst. Eine abschließende Auskunft darüber kann es da nicht geben. Also zum Anwalt und dort Rat suchen und den Anwalt auffordern dem Arbeitgeber mal ein nettes Briefchen zu schreiben, worin die ausstehende Gehaltszahlung eingefordert wird. Dann die Krankenkasse informieren, dass dein Arbeitgeber dir zur Zeit kein Gehalt zahlt und damit auch deine Sozialversicherungsbeiträge nicht gezahlt werden, sprichst du auch nicht krankenversichert wärest. Alleine bekommst du das wahrscheinlich nicht geregelt.
Gewerkschaft und Berufsverband übernehmen die Kosten der anwaltlichen Beratung, sofern du denn dort Mitglied bist. Die PflegeKammer, solltest du Mitglied sein, übernimmt meines Wissenskeine anwaltlichen Kosten und übernimmt auch keine Klage.
 
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Ich bin nicht ganz sicher, ob man eine Krankmeldung, von der man schon weiß, dass sie voraussichtlich länger dauern wird, dann auch mit dieser geschätzten Zeit angeben muss oder ob dies eine Soll-Bestimmung ist. Eine voraussichtliche Krankheitsdauer mitzuteilen (sofern man das absehen kann) fände ich aber durchaus fair.
 

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