Legen von Venenverweilkanülen als Pflegekraft

helheim

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Koblenz
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Krankenpfleger in einer interdisziplinären Notaifnahme
Hi zusammen.
Ich arbeite jetzt schon längere Zeit auf einer interdisziplinäre Notaufnahme, auf der es usus war, dass Ärzte und Pflegekraft Braunülen legen.
Jetzt heißt es, rein rechtlich gesehen, dürften das nur Intensiv - und Anästhesiepflegekräfte.
Nicht das ich mich drum reißen würde, aber z.B. mein Kollege ist seit 30 Jahren auf der Station, der darf es nicht und die junge Intensivschwester schon....
Wer kann mir was über rechtliche Grundlagen, Delegation, o.ä. sagen und kennt vielleicht Gerichtsurteile?

Danke Helheim
 
Wäre interessant die Begründung zu wissen, warum dies jetzt so gehandhabt werden soll?

Die Tätigkeit ist eine simpel zu erlernende. Viele GuKrPfl hben dies in ihrer Ausbildung gelernt, viele ITS-GuKrPfl in ihrer Fachweiterbildung NICHT (weil unnötig).

Wenn diese Tätigkeit beherrscht wird, sit sie grundsätzlich auch delegierbar.
 
Scheinbar ist irgendwo was schief gegangen und dann wurd das überprüft. Das Witzige ist ja auch, dass ich das in der Polytraumaversorgung beherrschen soll, dafür müsste man es auch üben. jeder hat auch vom Oberarzt, nachdem er sich vom Können überzeugt hat, ein Schreiben, wo einem die Fähigkeit bestätigt wird.
 
Mh bei uns darf man das ganzen nach interner Fortbildung und praktischer Einweisung durch ein Arzt :) Lege jetzt schon seit dem Examen Braunülen....
 
Wenn Du es kannst, dann darfst Du es.
Venenpunktion ist eine delegierbare ärztl. Tätigkeit.
 
jeder hat auch vom Oberarzt, nachdem er sich vom Können überzeugt hat, ein Schreiben, wo einem die Fähigkeit bestätigt wird.

Na dann macht es doch, außer der Chefarzt hat was dagegen.

Wenn die Anordnung getätigt wurde (bspw. geregelt durch hausinternen Standard "stationäre Aufnahme"), ihr Übernahmeverantwortung zeigt (traut ihr es euch zu unter den und den umständen) und die durchführungsverantwortung sogar schriftlich durch einen arzt bestätigt wurde und die pdl nix dagegen sagt ist doch alles wunderbärchen.
 
Noch mehr WunderBärchen wäre es, wenn auch die Haftungsfrage und die Stellenberechnung schriftlich geregelt ist.
 
Sofern die Durchführung des Mitarbeiters korrekt auf Anordnung ist...
Krankenhaustotalvertrag -> das Krankenhaus grundsätzlich.

Ausnahme bildet natürlich Fahrlässigkeit (Die Verletzung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt) oder der Vorsatz (Das Wissen und das Wollen).

Stellentechnisch... prinzipiell ist es natürlich keine per se pflegerische Aufgabe, ganz sicher nicht, aber bei uns im KH hat die ZPA eine 3/4 Stelle dazu bekommen, nur weil sie ab sofort ab 17 Uhr und an den Wochenenden Nadels legen.
Billiger, hm?
 
Bei uns machendas nach wie vor die Ärzte... würde es aber machen, wenn... die Haftung, im Falle eines Falles, geregelt wäre
 
*ketzerisch* Was ist das? Ist das wichtig? Ist noch nie was passiert und was soll da schon groß passieren?

...die Stellenberechnung schriftlich geregelt ist
*ketzerisch* Das schaffen wir, da muss dann ebend was in der Pflege liegen bleiben. Blutwerte müssen schnell zur Verfügung stehen.

*duckundweg*

Elisabeth
 
Hoi

Ich finde es UNMÖGLICH, dass das Venflon NUR vom Arzt gelegt werden soll oder NUR von Anästhesieschwestern oder Intensivschwestern.

Wenn ich jdm Blut abnehme, gelange ich ebenso mit einem Fremdkörper (Nadel) in die Vene. Lege ich jmd das Venflon, ist es das Gleiche. Bei beidem MUSS steril gearbeitet werden.

Auch wenn ich es nicht vom Gesetz her scheinbar durfte, habe ich es dennoch in Dtl. gemacht weil es mir

1. zu blöd war, einen Arzt in der Nacht anzurufen "Entschuldigen Sie ich brauche ein Venflon"

2. Ich in der Zeit das Venflon 10x selbstgesteckt habe bis der Dienstarzt aus seinem Stress von der Notfallaufnahme oder was weiss ich woher kam

3. Es für mich genau einer Blutentnahme entsprach.

4. Man vom Arzt ab udn an einen An****** kassierte " WAS??? wegen einem Venflon wecken sie mich auf?????? (wobei ich dann auch sagte: dafür haben sie den Beruf Arzt gelernt und haben heute DIENST!! *:evil1: )

In der Schweiz ist es so:
hier SOLL man sogar das venflon selbst stecken. Du Kannst es nicht?? dann wirst du es lernen *lacht* Überprüfen ob es richtig liegt? Häng eine Nacl drann dann weisst du es ^^. Fertig.
 
Seit einiger Zeit haben wir Schwestern bei uns jetzt auch die Möglichkeit selbst Flexülen zu legen (um unsre Ärzte zu entlasten), nachdem ein Arzt sein OK dafür gegeben hat und sich davon überzeugt hat, dass wir fähig dazu sind (wird dann alles schriftlich festgehalten). Wir können allerdings immernoch selbst entscheiden:zunge:, wann wir dann auch tätig werden :spopkorns:- heisst:
- wenn ein Arzt in der Nähe ist, lass ich das immernoch ihn machen!
- bei problematischen Venenverhältnissen, darf auch der Doc ran!
- bei Medikamenten die schweineteuer sind, hol ich auch den Arzt!
- bei klagefreudigen oder ängstlichen/weinerlichen Patienten (Mit-dem-Arm-wegzuck-Patienten) hol ich auch den Fachmann

Natürlich hole ich wegen ner Standart-Infusion (Flüssigkeitszufuhr...) net extra den Arzt, vor allem net nachts, aber die komplette Arbeit will ich ihm auch net abnehmen - unsre Stationarbeit muss ja auch gemacht werden, was da dann liegenbleibt erledigt ja der Arzt dann auch net:anmachen:

Ich finde es ja im allgemeinen gut:klatschspring:, jetzt die offizielle Berechtigung dafür zu haben, zumal Infusionsgaben bei uns sehr häufig sind, hauptsache es werden nicht noch mehr ärztliche Tätigkeiten auf uns abgewälzt - irgendwann bleibt sonst die Pflege auf der Strecke, weil wir alle halbe Ärzte sein müssen (wenn wir´s net schon sind:anmachen:) und unseren eigentlichen Aufgaben kaum noch nachkommen können...
 
Wer, ohne Arzt zu sein, Venen punktieren darf, entscheidet immer der Arzt, der diese (seine) Tätigkeit delegiert, und wenn der Chef sagt, daß das nur an die Kollegen mit Weiterbildung delegiert werden darf, ist die Sache doch völlig eindeutig.
Unabhängig davon, daß alle anderen sich ärgern oder das schon immer gemacht haben.
Die Haftungsfrage ist m.E. auch klar: Wenn ich eine delegierbare ärztliche Tätigkeit, die mir delegiert wurde, ausführe, habe ich die Durchführungsverantwortung.
"Ich kann das eigentlich gar nicht, aber Dr. Dingens hat gesagt, ich soll das machen." ist keine akzeptierte Begründung, wenn´s schiefgegangen ist. Wenn ich das nicht kann, darf ich den Arbeitsauftrag vom Arzt nicht annehmen. (Und er ihn mir eigentlich auch nicht geben.)
Warum reißen sich eigentlich so viele Kollegen darum, ärztliche Aufgaben zu übernehmen? Haben die sonst nicht genug zu tun?
 
Interessant erscheinen diese Zahlen dazu:
199/2009 08.10.2009

Verweildauer bei stationärem Krankenhausaufenthalt kurz wie nie

Im Jahr 2008 wurden in hessischen Krankenhäusern mehr als 1,2 Millionen Patienten stationär behandelt. Wie das Hessische Statistische Landesamt mitteilt, entsprach dies einem Anstieg um 2,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Rein rechnerisch waren somit 201 Krankenhausaufenthalte auf 1000 Einwohner zu verzeichnen.
Die Verweildauer, also die Anzahl der Tage, die ein Patient in stationärer Behandlung verbringt, war mit durchschnittlich 8,1 Tagen so kurz wie noch nie. Im Jahr 1991 dauerte ein Krankenhausaufenthalt im Durchschnitt noch 13 Tage.
Für die Versorgung der Bevölkerung standen 2008 in Hessen 181 Krankenhäuser mit insgesamt 35 200 aufgestellten Betten zur Verfügung. Die Bettenauslastung lag mit 76,9 Prozent rund einen halben Prozentpunkt über dem Wert des Vorjahres.
Die medizinische Betreuung der Patienten übernahmen 9300 hauptamtliche Ärzte (2007: 9100). Während beim ärztlichen Personal, wie in den Vorjahren, eine Aufstockung des Personalbestands im Berichtszeitraum stattfand, war beim nichtärztlichen Personal mit rund 60 000 Beschäftigten (2007: 60 150) wiederum ein Personalabbau zu beobachten.

Quelle: Hessische Statistische Landesamt

oder mal in Kurzform:
Ärzte: Personalaufstockung um 200
Pflege: Personalabbau um 150

... und einige reissen sich immer noch um die delegierbaren Tätigkeiten, jammern aber gleichzeitig über zu hohe Arbeitsbelastung bei geringerer Personalstärke....:angry:
 
In der AN und in der Notaufnahme gehört es bei uns einfach zu den Standardaufgaben des Pflegepersonals, dafür fällt ja die originäre Pflege auch fast weg. Sollte es zu den Routineaufgaben auf Station gehören, muss die Pflege entsprechend in anderen Bereichen entlastet, besser bezahlt und fortgebildet werden.
Ich persönlich reiße mich nicht darum, weil ich es zu selten gemacht habe, um mich sicher zu fühlen, aber bekloppt ist es schon, wenn der Doc in der Amb. die Nadel reinschiebt, den Pat. so liegen lässt und dich dann alles Weitere machen lasst, Blutentnahme, Pflaster, Inf. anhängen.
 
Hallo Ev,

bei uns sind die Planstellen so gestaltet, dass diese Tätigkeiten den Ärzten zugerechnet ist. Jeder der mir "das Zuckerl" hinwerfen will, dem rechne ich immer vor, dass dann die Pflege mehr Planstellen bekommt und es ihren abgezogen wird.

Solange BE und legen von VVK nicht auf Pflegeplanstellen angerechnet wird, werde ich es auch nicht machen, ganz einfach.

Schönen Abend
Narde
 
Hallo Ev,
Solange BE und legen von VVK nicht auf Pflegeplanstellen angerechnet wird, werde ich es auch nicht machen, ganz einfach.
Schönen Abend
Narde

Da hast du ja auch vollkommen Recht, finde ich.

Wer bei uns die Stellen berechnet, weiß ich nicht, und es kommt mir oft wie reine Willkür vor.

Mich zwingt auch keiner dazu, Braunülen zu legen und Blut abzunehmen, und wenn ich es mache, ist der Diensthabende in der Amb. anwesend (wir werden nachts als Bereitschaftsdienst zusammen gerufen).
Auf Int. bleibt es Arztaufgabe.
 
Solange BE und legen von VVK nicht auf Pflegeplanstellen angerechnet wird, werde ich es auch nicht machen, ganz einfach.
Bei meinem alten Arbeitgeber hatten wir diese Wahl leider nicht. Laut Dienstanweisung mussten wir die Blutentnahmen übernehmen (die Verweilkanülen haben sie uns nicht aufs Auge gedrückt, warum auch immer), die versprochene Stellenerhöhung haben sie später wieder zurückgezogen. Wenn die PDL und die Ärzte an einem Strang ziehen, ist das Personal an der Basis relativ machtlos.

Wenigstens haben sie erst in zweiter Linie von der "Aufwertung des Berufes" gefaselt. Die eigentliche Begründung war, dass man so einen Dienstarztposten einsparen konnte, das wurde auch so kommuniziert.
 
Das Legen einer Venenverweilkanüle gehört zu den delegierbaren ärztlichen Tätigkeiten. Und dies kann jede exam. Pflegekraft übernehmen, vorausgesetzt, sie kann nachweisen, dass sie dies beherrscht.
Die Berechtigung, Venenverweilkanülen zu legen, ist nicht an den Einsatzbereich der jeweiligen Pflegekraft zu tun.
Wer sich allerdings unsicher fühlt oder meint, er beherrsche die Technik nicht, kann dies auch ablehnen.
Es gibt allerdings auch Kliniken, in denen es von der Pflegedirektion explizit nicht erwünscht ist, dass PP Venenverweilkanülen legen.
 
Von unseren chirurgischen Stationen weiß ich, dass die Übernahme der BEs zuerst diskutiert und dann freiwillig von der Station übernommen wurde, weil vormittags nach der Visite die Chirurgen doch meistens im Op gebunden waren. Zu beobachten war nach kurzer Zeit, dass die Anzahl der Abnahmen extrem in die Höhe schnellte. Der Stationsleiter hat dann wohl gedroht, dass er die Tätigkeit wieder abgibt, wenn die Stationsarbeit darunter leidet. Finde ich gut.
Kann denn die KH-Leitung Pflegepersonal zwingen, ärztliche Aufgaben zu übernehmen?
 

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