Kündigen in der Probezeit

NickyS

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16.04.2011
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Hallo,
Ich mache zur Zeit den Schwesternhelferin Kurs und habe seit diesen Monat Wien Stelle in einem kirchlichen Altenheim wobei ich erst die 80 Stunden Praktikum machen soll. Ist ja alles ok. Aber ich bin nach drei Diensten zu dem Schluss gekommen das es wohl doch nicht meine Welt ist vokalem was die von mir verlangen. Ich habe keinerlei Erfahrung in der Pflege und muss seit meinem zweiten Dienst Leute allein pflegen und Krieg dann noch gesagt ich bin zu langsam.... Aber eigentlich soll ich ja nur zugucken die ersten Tage krieg ich hinterher gesagt. Und mit Stuhl komm ich überhaupt nicht klar da dreht sich mir alles um. Und dazu kommt noch das ich spaeter Insulin spritzen soll wuerden die anderen ja auch tun ( sind wohl seit 20 Jahren schon dabei) an sowas kann er sich ja nicht aufhalten, aber ich weis ja das ich das nicht darf, musste ich im Kurs unterschreiben das ich darüber informiert wurde. Ich Frage mich was das soll, ich möchte da einfach nur raus kommen und nie wieder hin muessen aber ich hab ja nen Vertrag und die kuendigungszeit ist nur mit Paragraphen beschrieben. ....zu den avr
Kann mir vielleicht jemand helfen oder nen Tip geben?
Nicole
 
Ganz allgemein gilt überall das BGB § 622:

(3) Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.
 

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