Kriege meine Rolltage nicht

BM_Yvonne1985

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11
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Bedburg
Beruf
Gesundheits - und Krankenpflegerin
Hallo,

ich habe ein Problem: bin Gesundheits- und Krankenpflegerin in einem geschlossenen Heim für Demenz-Erkrankte seit 1.7.2014, habe immer meine Rolltage bekommen, aber seit März und auch der Plan für April sieht das anders aus. Die Schüler sind alle in der Schule und ich bin auch immer eingesprungen obwohl ich am Wochenende frei hatte, und die wollen mir die Tage nicht ersetzen - insgesamt 5 Rolltage bekomme ich noch, für Feiertage und für Sonntage bekommt man einen Rolltag also Freizeitausgleich. Steht im Vertrag so drin, und Überstunden sind auch in Freizeit auszugleichen was aber leider nicht so ist. Fortbildungen, Teamgespräche - die Stunde länger bekommen wir nicht ersetzt, habe mit der PDL gesprochen. Sie meinte, sie könnte mir die Tage nicht ersetzten und war auch am Wochenende krank wo ich arbeiten musste und die meinten, ich müsste das Wochenende nacharbeiten, in den 3 Monaten in dem Jahr - also Januar, Februar, März hatte ich bis jetzt nur 3 Wochenenden komplett frei.

Tipps, was man machen könnte?
 
Niemand muss ein Wochenende nacharbeiten an dem er mit Dienst geplant war und krank wurde. Wenn Betriebsrat/Mitarbeitervertretung vorhanden: damit an diese wenden, damit sie Dir helfen.

Angeordnete Fortbildungen und Teamgespräche gehören zur Dienstzeit. Ich würde mich genau über meine Rechte erkundigen und diese dann schriftlich einfordern.
 
Tipps, was man machen könnte?

Ausgleich für Sonntage und Wochenfeiertage sind im ArbZG geregelt. Dieses Gesetz gilt für alle Arbeitnehmer in Deutschland. Nix, was die PDL einfach ablehnen kann. Du kannst ihr den §11 ausdrucken, überreichen und auf die Einhaltung bestehen.

Was Du freiwillig zusätzlich ableistest - musst selbst verantworten. Da kannst Dir nur selbst helfen.

Wenn Besprechungen freiwillig sind, nicht als Arbeitszeit zählen - dann gibt es auch keine Verpflichtung daran teilzunehmen. Das erstellte Protokoll zu unterschreiben - reicht dann. Steht ja alles wichtige drin. Gelesen, zur Kenntnis genommen, der Inhalt wird künftig berücksichtigt.

ArbZG - Einzelnorm

Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
§ 11 Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung


(1) Mindestens 15 Sonntage im Jahr müssen beschäftigungsfrei bleiben.
(2) Für die Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen gelten die §§ 3 bis 8 entsprechend, jedoch dürfen durch die Arbeitszeit an Sonn- und Feiertagen die in den §§ 3, 6 Abs. 2, §§ 7 und 21a Abs. 4 bestimmten Höchstarbeitszeiten und Ausgleichszeiträume nicht überschritten werden.
(3) Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist. Werden Arbeitnehmer an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von acht Wochen zu gewähren ist.
(4) Die Sonn- oder Feiertagsruhe des § 9 oder der Ersatzruhetag des Absatzes 3 ist den Arbeitnehmern unmittelbar in Verbindung mit einer Ruhezeit nach § 5 zu gewähren, soweit dem technische oder arbeitsorganisatorische Gründe nicht entgegenstehen.

Ausgleich für einen Sonntag... innerhalb 2 Wochen.
Ausgleich für einen Wochenfeiertag... innerhalb von 8 Wochen.

...insofern ich das richtig verstehe, könnte man arbeitgeberfreundlich gesinnt, Absatz 4 hernehmen, es gab arbeitsorganisatorische Gründe, die dazu geführt haben, dass die Ausgleichstage nicht gemäß Absatz 3 zugeteilt werden konnten. Somit verlängert sich der Ausgleichszeitraum - gestrichen werden darf nicht. Der Anspruch besteht weiterhin.
Wird ja ohnehin nötig, wenn an einem Sonntag eingesprungen wird, der im laufenden und ggfs. auf im Folge-DP nicht mehr ausgeglichen werden kann.
 
Wenn ich am Dienstwochenende krank war, brauche also dann nicht nacharbeiten und den kommenden Samstag nicht zur Arbeit gehen...

Habe aber Angst vor einer Abmahnung, wenn ich nicht hingehen würde zur Arbeit, aber auf Dauer schaffe ich es nicht, 6 Tage arbeiten, 1 Tag frei und dann wieder 12 Tage arbeiten.

Im April muss ich Karfreitag, Ostermontag und 2 Sonntage arbeiten, kriege aber nur einen Rolltag mit der Begründung, sie können mir den nicht geben oder kriege ja Zulagen, die aber im Monat nur 20 Euro betragen.
 
Was ist bitte ein Rolltag?
Welcher Tarifvertrag liegt bei dir vor?
Was steht in deinem Arbeitsvertrag?
5 Tage Woche oder 6 Tage Woche?

Krank am Dienstwochende ist Pech für den Arbeitgeber - krank am freien Wochenende ist Pech für dich. Du musst weder das Wochenende nacharbeiten, noch bekämst du die Stunden vom freien Wochenende wieder. Es zählt die Dienstzeit wie geplant.
 
Rolltage sind der Freizeitausgleich in der Woche. Im Vertrag steht, dass ich für Feiertage und Sonntage einen zusätzlichen freien Tag bekäme, habe eine 5,5 Tage-Woche, 40-Stunden-Woche.
 
Steht da wirklich, dass für einen Sonntag ein zusätzlicher freier Tag gewährt wird? Du bekommst zwar an einem anderen Tag innerhalb des Ausgleichszeitraum frei, aber der Tag ist nicht als zusätzlich zu sehen, sondern eben als Ersatz für den gearbeiteten Sonntag.

Ich weiß, dass sich viele an Rolltagen oder ähnlichen Bezeichnungen festbeißen und nicht verstehen, dass ein frei auch ein frei ist, wenn der Tag keinen Namen hat. Nimm mal einen Monat und zähle alle Deine geleisteten Arbeitsstunden und vergleiche sie mit Deiner Sollstundenzahl. Dann hast Du die tatsächlichen Überstunden des Monats, auch wenn da ein sogenannter Rolltag mal nicht als Rolltag ausgewiesen ist.

Es kann durchaus sein, dass Du nach einem krank am Wochenende am kommenden Samstag arbeiten musst. Das bedeutet aber nicht per se, dass Deine Krankheitstage nicht als Stunden berechnet worden sind. Habt Ihr einen elektronischen Dienstplan, da kannst sehen wie die Stunden berechnet wurden an Tagen wo Du krank warst.

Im April müsstest Du beispielsweise 160 Stunden arbeiten. Und nicht vergessen, der Ersatzruhetag für Sonntag und/oder Feiertagsausgleich kann auch auf einen Samstag fallen.
 
Ja, aber im März muss ich 190 Stunden arbeiten gehen und im April sind es 175 Stunden, aber muss eigentlich nur 160 Stunden arbeit gehen.
 
Rechnerisch gesehen sind das in beiden Monaten ca. 2 Tage Überstunden. Finde ich jetzt nicht wirklich viel, das kommt auch bei uns nicht selten vor.

Allerdings macht es natürlich einen großen Unterschied, ob ich in einer 5 Tagewoche 2 Tage mehr arbeite oder in einer 5,5 Tagewoche. Genau da liegt nämlich der Unterschied, da ich per se in einer 5,5 Tagewoche schon mehr Tage arbeiten muss um mein Soll zu erreichen und dadurch weniger freie Tage habe.

Von daher kann ich Dich gut verstehen, dass Du lange Arbeitsrhythmen hast, die Dich evtl. an Deine Grenzen bringen. Konnte bei Euch bisher denn so geplant werden, dass Ihr immer genau Euer Soll gearbeitet habt?

Wir haben vor Jahren die 5 Tagewoche durchgesetzt und dafür in Kauf genommen, dass die Schichten schlechter besetzt sind. Heute will niemand mehr zurück.
 

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