Krankmeldung + Nachtdienst

Katinka80

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26.02.2011
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Hallo!
Ich bin momentan bis einschließlich Donnerstag krank geschrieben. Lt. DP hätte ich Do + Fr Nachtdienst. Heißt das jetzt ich bin für Do Nacht noch krank geschrieben oder muss ich dann den ND schon antreten. Bin mir da gerade nicht ganz sicher.
Vielen Dank für eure Antwort

LG Kati
 
Wenn der Nachtdienst vor Mitternacht am Donnerstag beginnt bist du in meinen Augen AU

Wenn dein Donnerstag auf Freitag ND um 00:05 UHR (ich übertreib mal) beginnt, musste wohl gehen :) (was ich aber nicht glaube ;) )
 
Ich stimme meinem Vorredner zu. Den Nachtdienst am Freitag wirst Du so allerdings ableisten müssen.
 
Meines Wissens ist entscheidend, wann der Dienst beginnt. Dein Nachtdienst am Donnerstag beginnt am Donnerstag und für den Tag bist Du noch krankgeschrieben.
Es wird irgendwo in Deutschland bestimmt Vorgesetzte geben, die sagen, man könnte dann den Nachtdienst am Freitag um 0.01 Uhr übernehmen. Ob das zulässig ist, weiß ich nicht. Wäre aber mal interessant.
 
Hallo,
dieses Thema liegt zwar schon etwas zurück möchte aber mal antworten!
Mir gehts im Moment genauso.
Hätte ab heute Mitt.-So. Nachtdienst.
Da ich aber sehr stark erkältet bin musste ich heute zum Arzt, ich habe mich nur für heute und morgen krankschreiben lassen.
Und dachte ich mache dann die restlichen 3 Nächte also Fr.-So.
Weit daneben gelegen....meine Krankschreibung geht bis Do. 0.00 und ich muss ab 0.01 Fr. meinen Nachtdienst antreten.
Muss dazu sagen so was ist mir in meiner Laufbahn auch noch nie passiert und habe es auch noch nicht gehört.
 
Wann beginnt Dein Nachtdienst normalerweise? Also wenn Du nicht krank wärst?
 
also mein Nachtdienst beginnt 21.30Uhr und geht dann bis anderen Morgen 6.15Uhr. Am WE sogar bis 7.00Uhr weil wir da noch mitwaschen müssen.
 
Dann versteh ich es auch nicht. Wer arbeitet von 21.30h bis 24.00h?

Ich weiß, dass es Häuser mit geteiltem Nachtdienst gibt. Wenn der Dienst dann erst nach Mitternacht anfängt, wäre die Idee logisch. So erschließt sie sich mir nicht.

Ist es okay für Dich? Bist Du wieder arbeitsfähig? Sonst geh nochmal zum Arzt.
 
Na ich nehme mal an, dass der Spätdienst länger machen muss. Bis ich dann komme.
Ich war ja heute beim arzt, naja fühle mich schon etwas beschi....!
Aber ich muss da eben durch.
Danke für die Antworten.
 
Ist ne doofe Situation. Am besten ist, du fragst deinen AG! Es kann Dienstvereinbarungen geben, oder zumindest interne Absprachen diesbezüglich. Du bist sicher nicht der 1. ND-Mitarbeiter der krank wird.

Oder hat dein AG schon GESAGT, dass du dann um 0 beginnen musst? Dann wirst du es wohl auch so machen müssen. Oder du hakst mal bei eurem BR/MAV nach.

(Jörg kommt jetzt sicher wieder mit verdi, die in ihrer Propaganda aussagen, dass die AU bis zum Schichtende gilt - jedoch wird hier kein Beleg geliefert, da es keinen gibt...)
 
Wieso nicht noch mal zum Arzt gehen, die Situation schildern und die AU dementsprechend anpassen lassen. (Am besten mit genauen Uhrzeitangaben)
 
...

(Jörg kommt jetzt sicher wieder mit verdi, die in ihrer Propaganda aussagen, dass die AU bis zum Schichtende gilt - jedoch wird hier kein Beleg geliefert, da es keinen gibt...)

Oh je, jetzt hast Du Dich aber endgültig disqualifiziert und gezeigt, dass Du ein verkappter Arbeitgeber bist! Du bist aber nicht zufällig in irgendeiner Leitungsposition, oder? Ich hätte Dir ein wenig mehr Diskussionskultur zugetraut. Naja so kann man sich täuschen. ver.di Propaganda vorzuwerfen ist einfach nur peinlich. Klar ist es blöd, wenn sich jemand für die Rechte der Arbeitnehmer einsetzt, die schaden nur den armen Arbeitgebern. Pfui sowas!

Zum Thema, die allgemeine Rechtssprechung sagt, dass eine AU vom Dienstbeginn bis Dienstende gilt. Auf dem Dienstplan steht ja der Nachtdienstbeginn z.B. am Mittwoch, am Donnerstag dann, da es die letzte Nacht war frei. Mit welcher Begründung will Dich der AG denn an einem freien Tag zum Dienst ordern? Es gibt ja offiziell an dem Donnerstag keinen Dienst.
Der Arbeitgeber kann auch nicht einfach so die Dienst so anpassen wie sie ihm gelieben. Wenn es keinen Nachtdienst gibt, der um 0:00 Uhr anfängt dann gibt es den nicht. Da kann der AG nicht einfach sagen, jetzt passt es mir und Du beginnst erst um 0:00 Uhr. Rein rechtlich müsste der Dienst ja dann am, um beim Bespiel zu bleiben, am Donnerstag drin stehen.
 
Wieso nicht noch mal zum Arzt gehen, die Situation schildern und die AU dementsprechend anpassen lassen. (Am besten mit genauen Uhrzeitangaben)

Eine AU mit Uhrzeitangaben? Um 20.00h hört die Erkältung auf? Seltsam...

Dann könnte man mich ja auch vor einer geplanten Op noch zum Frühdienst einteilen, wenn die AU erst ab Operationsbeginn gilt...
 
Das war eigentlich auch eher mehr Sarkasmus als Ernst, das mit der Uhrzeit.
 
Ist das nicht völliger Unsinn?

Wenn ich an Tag 1 lt. Plan Nachtdienst habe, aber krank werde, dann gehe ich nicht hin.
Am Tag 2 (dem darauf) hab ich lt. Plan FREI, so steht es im Dienstplan, also bleib ich zuhause.

Wenn mir jetzt jemand kommt mit "Aber der Dienst geht über 0 Uhr hinaus, die AU geht nur für den 1. Tag", dann sag ich halt "aber für den 2.Tag steht doch FREI auf dem Dienstplan.".

Typische Patt-Situation, oder nicht?
 
Oh je, jetzt hast Du Dich aber endgültig disqualifiziert und gezeigt, dass Du ein verkappter Arbeitgeber bist! Du bist aber nicht zufällig in irgendeiner Leitungsposition, oder? Ich hätte Dir ein wenig mehr Diskussionskultur zugetraut. Naja so kann man sich täuschen. ver.di Propaganda vorzuwerfen ist einfach nur peinlich. Klar ist es blöd, wenn sich jemand für die Rechte der Arbeitnehmer einsetzt, die schaden nur den armen Arbeitgebern. Pfui sowas!
Darum geht es nicht. Ich hab nur darauf gewartet, dass du mit dem verdi-Link zu genau dieser Situation kommst - wo verdi eben sagt, dass das SO ist.

Wie immer zeigt verdi aber eben nur eine Seite auf.
Zu vielen Dingen (die wir hier eben auch schon x mal diskutiert haben) gibt es aber in beide Richtungen diverse Urteile. Ich gebe das dann hier auch so wieder. Du gibst aber nur die eine Richtung wieder. verdi ebenfalls. Daher kann ich diesen Verein nicht ernst nehmen. Gut um sich mal Infos zum Recherchenstart zu holen, aber wenn man es dabei belässt und einfach nur glaubt was dort steht, hat man schon verloren.
Zum Thema, die allgemeine Rechtssprechung sagt, dass eine AU vom Dienstbeginn bis Dienstende gilt. Auf dem Dienstplan steht ja der Nachtdienstbeginn z.B. am Mittwoch, am Donnerstag dann, da es die letzte Nacht war frei. Mit welcher Begründung will Dich der AG denn an einem freien Tag zum Dienst ordern? Es gibt ja offiziell an dem Donnerstag keinen Dienst.
Ob das bei Nicoles AG so ist, dass es "offiziell am Donnerstag keinen Dienst gibt", weiß ich nicht. Du?

Aber das wäre ja auch irrelevant, wenn die allg Rechtsprechung ja wie du sagst belegt, dass AUs für Dienste und nicht für Tage gelten.
Ich hätte aber gerne entsprechend Links von dir - ich habe dies auf die Schnelle nicht gefunden...


Und, auch wenn es eigentlich völlig egal ist, ich würde es begrüßen, wenn es so wäre! Ich finde es nämlich völligen Schwachsinn den ND-Mitarbeiter dann nachts um viertel vor 12 aus dem Haus zu jagen um ihn zum halben Dienst antreten zu lassen.

Ich vermute auch mal, dass die meisten AG dies nicht so handhaben. Jedoch ging es doch hier eher um die rechtlichen Hintergründe und nicht um pers. Meinungen oder Wertungen...
 
Sie hat aber nicht am Freitag Frei, sondern Nachtdienst. Auch von Freitag auf Samstag.

Ich bin mir ziemlich sicher, dass man bei meinem AG in diesem Fall von Donnerstag auf Freitag zu Hause bleibt und erst den Dienst von Freitag auf Samstag macht (warum auch nicht, wenn man dann wieder hergestellt ist), aber ich kann nicht sagen, ob das ein Gesetz ist, der TVÖD oder sogar nur die hausinterne Regelung sowie der gesunde Menschenverstand.

Diese "Bis-Null-Uhr-Geschichte" gilt bei mir nur für die Zuschläge bei Sonn- und Feiertagen, aber nicht für eine AU.
 
Genau...ich bin ja nur heute und morgen krank. Ab Freitag - Sonntag steht ja Nacht drin.
Mein Schein ist bis Do. 0.00 Uhr gültig und ich muss dann ab Freitag 0.01Uhr antreten. Verstehe das wer will!!! Ich nicht...
liegt sicher an der AWO ( die machen ihre eigenen Gesetze!!!)
Die PDL hat es jedenfalls so bestätigt, das dies so richtig ist...mit dem arbeiten!
 

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