Aber sie hat ihre Arbeitskraft ja eben nicht angeboten. Sie war krank und damit arbeitsunfähig. Dafür kann sie zwar nichts, aber der AG genauso wenig.
Der Rechtsanwalt sollte klären, was da machbar ist - könnte im Tarif- oder Arbeitsvertrag nicht festgehalten sein, dass bei einem Ausscheiden aus dem Betrieb etwaige Minusstunden verrechnet werden?
Der Rechtsanwalt sollte klären, was da machbar ist - könnte im Tarif- oder Arbeitsvertrag nicht festgehalten sein, dass bei einem Ausscheiden aus dem Betrieb etwaige Minusstunden verrechnet werden?
hast du denn etwas schriftliches bekommen mit einer Auflistung der Abzüge? Ich würde mich einfach mal mit einer Gewerkschaft in Verbindung setzen und deine Lage schildern. Ich selber hatte vor Monaten auch riesen Probleme mit meinem Arbeitgeber wegen nicht eingehaltener mündlicher Zusagen. Ich habe mich erst an den Betriebsrat und dieser dann zusammen mit mir an Ver.di gewendet. In meinem Fall konnte das Problem ganz gut gelöst werden, mit einem freundlichen aber klar zu verstehenden Brief wurde eine Lösung gefunden. Also muss nicht immer sofort der Schritt vor Gericht sein, ich glaube da sind doch beiden Seiten froh, wenn so eine Lösung gefunden werden kann und wenn nicht dann kann dir eine Gewerkschaft mit Sicherheit auch weiterhelfen! 