Krankenkassen und selbständige Pflegekräfte

blauwolf

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155
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Berlin
Beruf
Freiberufliche Exam. Altenpflegerin mit Palliativ Care
Vielleicht kann mir hier jemand mal eine Info bzw. die Argumente geben, WARUM die Krankenkassen in ihren Verträgen mit den ambulanten Sozialstationen freiberufliche Pflegekräfte verbieten. Ich denke, dass dies gesetzwidrig ist und nicht der freien Marktwirtschaft entspricht.
Habe auch schon mit einer KK gesprochen, aber vernünftige Argumente dafür gab es nicht.
Hat vielleicht schon jemand Erfahrung mit einer Gegenwehr, wie Klage usw. machen können?
Bin dankbar für alle Tips und Infos.
LG blauwolf
 
Die Kaseen haben mit den Verbänden Verträge geschlossen und das ist ein Punkt der Verhandlungen gewesen. Vieles ist sicher überholt, aber das zu ändern gelingt oft nicht.
Es hat was mit Scheinselbständigkeit zu tun und der Möglichkeit einen ambulanten PD mit schlechteren personellen Bedingungen auszugestalten.
Bsp:
ich könnte ine freiberufliche Pflegekraft 10 Stunden am Stück arbeiten lassen. Tut sie das nicht, nehme ich eine andere Kraft. Geht bei fest Angestellten nicht.
Die Honorarkraft ist auch nicht an die Qualitätsrichtlinien gebunden, bzw ist es schwer ständig wechselnde Personen entsprechend zu schulen und einzuarbeiten. Daher hatte man sich dagegen entschieden.
Genau so ein Quatsch ist die Zulassung eines PD in Berlin nach SGB V. Braucht man 8 Vollzeitbeschäftigte examinierte, nur 2 dürfen Altenpfleger sein.
Schahft kaum einer zu erfüllen, nur die Kassen halten daran fest.
 
Danke für die Antwort, ich habe auch einige KK angeschrieben, aber bis jetzt noch keine Resonanz.
Auch weiß ich, dass etliche Sozialstationen mit Leasingkräften arbeiten, die bekommen zwar einen Dumpinglohn, aber im Endeffekt sind die Kosten für die Sozialstation höher, denn die Zeitarbeitsfirmen greifen auch zu.
Ich kann als Freiberufler 10 Stunden arbeiten, aber ich muß nicht, das kann man in einem Dienstvertrag regeln und jeder vernünftige Auftraggeber wird doch so klug sein, und wissen, was man einem durchschnittlichen Menschen zumuten kann. Ich habe allerdings auch schon zweimal Aufträge aufgelehnt, wie z.B. 40 Pat. in 6 Stunden - das ist mit meinem Gewissen und meinen Fähigkeiten nicht zu vereinbaren.
Die Sache mit der Qualität ist folgende: in den Sozialstationen gibt es Abläufe und Richtlinien, die sich von einander kaum unterscheiden, so daß hier eine Einarbeitung nicht zwingend von langer Dauer sein muß, sondern höchstens nur wenige Tage beträgt. Als Profi denke ich, hat man einen Blick für die Pat. und das Wesentliche, aber auch das Spezielle. Jedenfalls gab es bisher bei mir keine Probleme, was die Qualität .... anbelangt.
Aber ich weigere mich, verheizt zu werden. Da habe ich als Freiberufler eher die Möglichkeit, nein zu sagen, als als Festangestellter.
Das mit der Scheinselbständigkeit verstehe ich nicht ganz, denn man hat doch immer mehrere Auftraggeber, springt oft von einer Sozialstation in die nächste, dann wieder zurück, sobald dort ein neuer Engpaß aufgetreten ist.
Eigentlich ist man eine Art Leasingkraft auf selbständiger Basis.
Aber warten wir mal ab, was die KK meinen.
Momentan habe ich den Eindruck, dass die KK in vielen Dingen eher ein Hemmschuh sind als die der positiven Entwicklung in der Pflege förderlich.
LG blauwolf
 
Das mit der Scheinselbständigkeit ist völligster Quatsch.
Punkt 1!
Dann frage ich mich allerdings wieso der MDK Honorarkräfte einsetzt! Oder ist das unabhängig voneinander zu betrachten?
 
Soziale Marktwirtschaft, die völlig unsozial ist!
Es gibt viele große Pflegeverbände, die mit Freiberuflern arbeiten - warum können sie etwas, was den kleineren verwehrt ist?
Hier würde mich auch mal die Argumentation interessieren.
LG blauwolf
 
Das mit der Scheinselbständigkeit ist völligster Quatsch.
Punkt 1!
Dann frage ich mich allerdings wieso der MDK Honorarkräfte einsetzt! Oder ist das unabhängig voneinander zu betrachten?


Weil der MDK kein PD ist? Hier wird mit zweierlei Maß gemessen.
 
den Kassen geht es doch einzig und allein darum dass Freiberufler auss der gesetzl. KV in der Regel rausgehen und auch nicht in die gesetzl. RV einzahlen, < worauf auch die Rentenvers.anstalt scharf ist

dadurch gehen viele Beiträge verloren! und ich unterstelle mal dass es der einzige Grund ist

wer glaubt ernsthaft es gehe den Kassen um die WIRKLICHE Qualität der Pflege? .... der lese ein Buch von Hr.Fussek, oder verfolge hier einfach mal die Diskussion um die (langanhaltenden) Zustände in den verschiedensten Einrichtungen und Erfahrungen von unseren Kollegen

ich weiß eins aus dem bereich der amb. Pflege - dass viele (nicht eins, zwei) Pflegedienste auf Freiberufler NICHT verzichten können, weil a) sonst Kunden nicht übernommen werden, und diese wiederum länger in der Klinik verbleiben, was für Kassen viel teuerer ist und für den Kunden unangenehmer ist(hier auch; viele beatmungspfl. und tracheotomierte verweieln im manchen KKH`s auf dem Flur weil kein PD sie übernehmen kann , b) krankmeldungen, die hohe fluktuation bundesweit und die kurze verweildauer der PK`s insgesamt sehr hoch ist

soweit zu realität :)

gegen die kassen zu kämpfen wird kein sinn geben, weil die wiederum verträgen mit pflegediensten (und diese sind oft machtlos) haben udn nciht mit freiberufler

eher mit verbänden diskutieren, und/oder eine eigene leasingfirma noch besser Pflegedienst gründen und sich selbst vermitteln, Kooperationen abschließen,

ich finde nur schade das es sich wenige finden die aktiv was gestalten und verändern können, vllt. jetzt :) ?
 
@Nierstein:

Gerne kläre ich Dich auf:

Seit 1.1. 2009 muss jeder Freiberufler sich krankenversichern.
Sehr viele Freiberufler bleiben bei der GKV, wie ich auch. Für mich kommt keine PKV in Frage, da es mir im Alter zu teuer werden könnte und weil ich dann nicht mehr in die GKV zurück kann.
Daher : Ich bin bei der GKV

Krankenpflegekräfte in Deutschland sind sozialversicherungspflichtig u.a. auch gesetzlich rentenversicherungspflichtig. Es gibt leider schwarze Schafe unter den Freiberuflern. Diese werden aber erwischt durch Betriebsprüfungen und sonstige Auffälligkeiten.

Altenpflegekräfte sind zwar auch sozialversicherungspflichtig, aber nur wenige sind bei der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtig. Dies liegt daran, wie die RV damit umgeht und nicht daran, wie die Altenpflegekräfte dies gerne hätten.
Es werden Einzelfälle einfach dann doch eingestuft.

Aber für die Freiberufliche Krankenpflege und Lehrtätigkeiten gilt eine gesetzliche Rentenversicherungspflicht und aus dieser Nummer kommt man auch nicht so einfach raus.
Ein Statusfeststellungsverfahren und das Ding ist im Kasten.
Es gibt leider Freiberufler, die leider sehr blauäuigig in die freiberufliche Pflege hineingestürzt sind und den Status eines selbständigen Unternehmers nicht wirklich begriffen haben. Sie meinen, dass ihnen, jeder etwas vorkauen muss und sie darüber zu informieren hat.
Dabei ist es andersherum: Der Selbständige hat dafür zu sorgen sich selbständig zu informieren.
Denn er haftet dafür!
 
Ich bin mit dir nicht einverstanden, und das beruht auf Tatsachen. Freiberufliche exam. Altenpfleger haben keine Pflicht in die gesetzliche RV einzuzahlen, das steht sogar in Broschüren der RV drin! Bei GuK ist es anders kann aber wenn man weiß wie, umgangen werden, ganz legal. Wenn Einzelfälle dann doch eingestuft werden dann liegt es am fehlenden Informationen der Freiberufler.

Über den Vor- und NACHTEIL der gesetzlichen KV und RV unterhalten wir uns nicht lange - das liegt auf der Hand, in den Tatsachen. Wenn ich schon sehe was Kunden der AOK in der ausserklinischen Intensivpflege alles nicht bekommen und um was sie alles kämpfen müssen; - überlege ich es mir 3 mal ob ich mit einer privaten nicht Extraleistungen abschließe. Du hast natürlich Recht, im Alter mit evtl. Krankenvorgeschichte kommst du schlecht in eine private rein - was aber nicht umbedingt bedeutet das diese teuerer ist?!

Dem letzten Satz von deinem Beitrag gebe ich dir Recht.
 
überlege ich es mir 3 mal ob ich mit einer privaten nicht Extraleistungen abschließe.

Glaubst Du allen Ernstes mit einer privaten KV bekommst Du z.Bsp. in einem
AH bei Pfl.st. 2 und 3 alles bezahlt was Du brauchst ?

Sorry fürs OT .
 
wie gesagt, das hängt davon wo und wie du dich versicherst.

was ist OT?
 
Ich bin mit dir nicht einverstanden, und das beruht auf Tatsachen. Freiberufliche exam. Altenpfleger haben keine Pflicht in die gesetzliche RV einzuzahlen, das steht sogar in Broschüren der RV drin! Bei GuK ist es anders kann aber wenn man weiß wie, umgangen werden, ganz legal. Wenn Einzelfälle dann doch eingestuft werden dann liegt es am fehlenden Informationen der Freiberufler.

Über den Vor- und NACHTEIL der gesetzlichen KV und RV unterhalten wir uns nicht lange - das liegt auf der Hand, in den Tatsachen. Wenn ich schon sehe was Kunden der AOK in der ausserklinischen Intensivpflege alles nicht bekommen und um was sie alles kämpfen müssen; - überlege ich es mir 3 mal ob ich mit einer privaten nicht Extraleistungen abschließe. Du hast natürlich Recht, im Alter mit evtl. Krankenvorgeschichte kommst du schlecht in eine private rein - was aber nicht umbedingt bedeutet das diese teuerer ist?!

Dem letzten Satz von deinem Beitrag gebe ich dir Recht.

@nierstein: OT heißt Off Topic!

Altenpflegekräfte müssten sich rein theoretisch nicht mal bei der GRV melden. Das ist absolut korrekt. Allerdings gibt es eben doch welche, die das getan haben und die sind anhand der Tätigkeitsbeschreibung in die GRV - Pflicht hineingerutscht.

Krankenpflegekräfte können die GRV- Pflicht nur für sich persönlich als Selbständige umgehen in dem sie sich jemanden auf 400 Euro Basis einstellen.
Dann gibt es über die IHK noch eine Information für alle Freelancer, die besagt, dass man in den ersten drei Jahren der Selbständigkeit eine Freistellung bezüglich GRV- Pflicht erwirken könnte.
Allerdings ist mir keine Krankenpflegekraft bekannt, die das durchgebracht hat und wenn es tatsächlich funktioniert, dann besteht wiederum das Problem:
Scheinselbständigkeitsverdacht durch Auftraggeber (unterschwellig u.a.) und Statusfeststellungsverfahren oder eben nach einer Betriebsprüfung wird der Einzelfall wieder neu bewertet.

Durchaus hörte ich schon in Freiberuflerkreisen von Einzelfallentscheidungen u.a. Allerdings sehe ich das als nicht ganz gerecht an, da alle Anderen zahlen müssen.

Es gibt noch eine Möglichkeit, um die Wucherbeiträge zu umgehen. In den ersten drei Jahren kann man sich für den halben Regelbeitrag entscheiden.
Danach gilt: einkommensabhängige Beiträge.
Eine Befreiung für Alle würde ich natürlich besser finden. Allerdings frage ich mich dann, wie das dann mit den ärztlichen Anordnungen, die durchaus eine Weisungsbefugnis darstellen, ist. Dies wäre dann in jedem Falle mit ein Punkt der Scheinselbständigkeitskriterien.

Auf welchem legalen Weg könnte man die GRV- Pflicht als Krankenpflegekraft umgehen wirklich umgehen?
 
1. Die Sache mit der Qualität ist folgende: in den Sozialstationen gibt es Abläufe und Richtlinien, die sich von einander kaum unterscheiden, so daß hier eine Einarbeitung nicht zwingend von langer Dauer sein muß, sondern höchstens nur wenige Tage beträgt. Als Profi denke ich, hat man einen Blick für die Pat. und das Wesentliche, aber auch das Spezielle. Jedenfalls gab es bisher bei mir keine Probleme, was die Qualität .... anbelangt.
Aber ich weigere mich, verheizt zu werden. Da habe ich als Freiberufler eher die Möglichkeit, nein zu sagen, als als Festangestellter.
2. Das mit der Scheinselbständigkeit verstehe ich nicht ganz, denn man hat doch immer mehrere Auftraggeber, springt oft von einer Sozialstation in die nächste, dann wieder zurück, sobald dort ein neuer Engpaß aufgetreten ist.
Eigentlich ist man eine Art Leasingkraft auf selbständiger Basis.
Aber warten wir mal ab, was die KK meinen.
Momentan habe ich den Eindruck, dass die KK in vielen Dingen eher ein Hemmschuh sind als die der positiven Entwicklung in der Pflege förderlich.
LG blauwolf

1. Qualität ist nicht gleich Qualität. ich würde in meinem Unternehmen keine Leasingkräfte einsetzen, da sie oft nicht gewillt sind sich einzulesen.

2. Es ist richtig, das Du Aufträge ablehnen kannst und mehrerd AG hast. Aber was, wenn man die Honorarkräfte gestattet. Dann könnte ich theoretisch alle MA rausschmeißen u sage denen Sie können jetzt auf eigene Rechnung hier arbeiten. Nicht jeder hat Zeit und Lust sich ständig nach neuen Aufträgen umzuschauen! Also scheinselbständig!
 
Meiner Meinung nach besteht doch ein erheblicher Unterschied zwischen Leasingkräften und Freiberuflern. Eine Leasing arbeitet zu Dumpinglöhnen und ist von der Zeitarbeitsfirma komplett abhängig, daher oft auch eine schlechte Motivation.
Wir als Freiberufler entscheiden selbst, für wen wir arbeiten möchten.
Wir müssen hohe Qualität liefern, sonst werden wir nicht mehr gebucht.
Ich habe auch schon mal Auftraggeber nach zwei Tagen abgelehnt, weil es hier nur um das Verheizen ging und die Qualität stark gelitten hätte.
Scheinselbständig ginge nur, wenn man nur einen Auftraggeber hat. Aber das erübrigt sich, denn wir springen bei den Sozialstationen immer in die Lücken, die nicht mit eigenem Personal besetzt werden können. Und das ist kein Dauerzustand bei einer Firma. Als seriöser Freiberufler wechselt man öfter mal den Auftraggeber.
Wir kümmern uns um unsere Weiterbildung selbst, was ich für einen sehr wichtigen Punkt halte. So sind wir nicht gezwungen zum hundertsten Male z.B. Prophylxen als Thema zu haben. Man kann sich wirklich gute Fort- und Weiterbildungen suchen, die einem auch was bringen und für die man sich interessiert.
In den Dienstverträgen steht zwar drin, dass uns keiner weisungsbefugt ist, aber das darf man nicht so eng sehen, denn immerhin halten wir uns an ärztliche Anweisung generell und sind trotzdem für jeden Tip und Hinweis von seiten des Personals über die Pat. dankbar. Anpassung ist hier das richtige Wort. So werde ich z.B. nicht eigenmächtig die VO bei einem Wundverband ändern, wenn dieser schon über einige Zeit so gemacht wurde und ich nur für drei Tage dort einspringe.
Ich als AP bin weiterhin in der gesetzlichen KK, allerdings freiwillig, da sich bei mir trotz kaum Krank in meinem Alter eine private KK nicht rentieren würde. Genauso bin ich weiterhin freiwillig in der gesetzlichen RV, habe aber über die Höhe meines Beitrages selbst entschieden. Der Mindestbeitratg liegt hier glaube ich bei ca. 80 Euro monatlich.
Für die meisten pflegefachkräfte kommt ein ständiger Wechsel der Pat., der einrichtungen usw. soqwieso nicht infrage, denn sie lieben ihre sicherheit, ihren Pat.stamm, um den sie sich kümmern, ihr Team usw.
Aber es gibt eben auch Menschen, die von Natur aus anders ticken, wie ich z.B. Ich mag ständig neue Herausforderungen, neue Menschen, neue Situationen, deshalb muß ich in meinem Beruf nicht schlecht sein. Im Gegenteil: die Erfahrungen sind enorm hoch, die Ansprüche an sich selbst auch, ich bin gezwungen immer hohe Qualität zu liefern, flexibel zu reagieren, mich ständig professionell auf neue Situationen einzustellen, das prägt, schafft Erfahrungen und Wissen, die man sonst nicht hätte ...
Wie gesagt, als Freiberufler kann man es sich nicht erlauben, Fehler zu machen, keine Qualität zu liefern, unzuverlässig zu sein und und ...
Auch die Freiheit hat ihren Preis und der ist nicht unerheblich.
LG blauwolf
 
1. Qualität ist nicht gleich Qualität. ich würde in meinem Unternehmen keine Leasingkräfte einsetzen, da sie oft nicht gewillt sind sich einzulesen.

2. Es ist richtig, das Du Aufträge ablehnen kannst und mehrerd AG hast. Aber was, wenn man die Honorarkräfte gestattet. Dann könnte ich theoretisch alle MA rausschmeißen u sage denen Sie können jetzt auf eigene Rechnung hier arbeiten. Nicht jeder hat Zeit und Lust sich ständig nach neuen Aufträgen umzuschauen! Also scheinselbständig!

zu Punkt 1:

Freiberufliche Alten- oder Krankenpflegekräfte sind keine Leasingkräfte (syn. Leiharbeiter). Sie sind freiberufliche Selbständige und sind Arbeitgeber und Arbeitnehmer in einer Person.
Dementsprechend ist der persönliche Anspruch an sich selbst sehr hoch. Das bedeutet wenn ich als Freiberufler bei dem Auftraggeber A schlechte Arbeit abliefern würde, dann erhalte ich dort keinen Folgeauftrag mehr und u.U. auch nicht mehr so leicht bei Auftraggeber B, weil der zufälligerweise den Auftraggeber A kennt.

Empfehlungsmarketing ist in jedem Falle sehr wichtig für einen Freiberufler.

Als Freiberufler ist man eben selbständig und damit auch unternehmerisch tätig. Das bedeutet, dass ich es mir als Freiberuflerin nicht erlauben kann meinen Auftraggeber A zu verkraulen.

Aufgrund meiner umfangreichen, langjährigen Erfahrung und Hintergrundwissens kann ich mich sehr schnell in neue Bereiche einarbeiten. Dafür brauche ich auch niemanden. Wenn es darum geht z.B. nicht zu viel Unruhe in eine eh angespannte Teamsituation hineinzubringen, dann ist es auch immer ganz gut sich die Haus- und Stationsstandards mal zu Gemüte zu führen, wenn die Zeit vorhanden ist. Wenn man allerdings nur kurze Zeit eingesetzt ist, dann arbeite ich grundsätzlich nach fachlich anerkannten Standards (die natürlich oft genauer u.a. sind, als z.B. ein noch nicht überarbeiteter Stationsstandard u.a.) und damit macht man am Weningsten verkehrt.

zu Punkt 2:

Wenn du deine eigenen Arbeitnehmer vor die Haustür setzt und dann wieder bei dir als Honorarkräfte einstellst, dann ist das tatsächlich scheinselbständig.
Denn bei dir als AG ist davon auszugehen, dass du die Sozialversicherungen sparen möchtest. Das kann dann auch für den AG teuer werden.

Daher niemals beim vorherigen AG direkt als Honorarkraft tätig werden und in jedem Falle darauf achten mind. 2 Auftraggeber pro Jahr zu haben.
Besser immer mehr. Dann kommen keine großartigen Fragen auf und ebenso wird dann sicherlich nicht in die Tiefe geprüft (Betriebsprüfung).

Als Freiberufler sollte man flexibel sein und ebenso auch mal ein kalkulierbares Risiko eingehen. Auch ist es wichtig die Tips, Tricks und Fallen der Kundenaquise zu lernen /zu kennen. Dabei ist dies in jedem Falle learning by doing.
Ein bisserl betriebswirtschaftliche Einarbeitung schadet nichts.

Auch die ambulanten Pflegedienste/Kliniken die bisher noch keine Freiberufler nehmen, werden irgendwann nicht mehr anders können.

Es gibt nämlich eben die Fälle, wo mehr als zwei Hände voll - Mitarbeiter gleichzeitig auf einer einzigen Station kündigen. Der AG schaut sich dann auch um und muss so schnell wie möglich eine adäquate Lösung für das Problem finden. Betten schließen auf Dauer ist eben nicht und OP`s absagen geht auf Dauer auch nicht....also was tun?

Personalvermittlungen: sehr langatmige Geschichte
Freiberufler: kurzfristig buchbar auch längere Zeit.
Das Schöne daran: Das Arbeitszeitgesetz kann der Auftraggeber vollkommen aus dem Kopf verbannen, da es für uns nicht gilt.

Auch die Krankenkassen werden irgendwann die Freiberufler im ambulanten Pflegedienst akzeptieren müssen. Sie werden womöglich garnicht darum kommen und zum Teil tun sie es ja schon.
 
1. Qualität ist nicht gleich Qualität. ich würde in meinem Unternehmen keine Leasingkräfte einsetzen, da sie oft nicht gewillt sind sich einzulesen.

2. Es ist richtig, das Du Aufträge ablehnen kannst und mehrerd AG hast. Aber was, wenn man die Honorarkräfte gestattet. Dann könnte ich theoretisch alle MA rausschmeißen u sage denen Sie können jetzt auf eigene Rechnung hier arbeiten. Nicht jeder hat Zeit und Lust sich ständig nach neuen Aufträgen umzuschauen! Also scheinselbständig!

du kannst weder theoretisch noch praktisch MA rausschmeißen, weil das in dem Vertrag mit der Kasse geregelt ist (Mindest......) stationär gibts sogar die Quote von exam. MA;
Jedem Freiberufler bleibt wohl nichts anderes übrig als sich nach neuen AG umzuschauen, was aber gar nicht so schwer ist (je nach Region), und , 2-4 AG reichen doch völlig aus, damit keine Scheinxxxxx vorliegt
 
qualität wird doch nicht dadurch definiert und erreicht in dem ich nur festangestellte, leiharbeitnehmer, oder freiberufler habe?!

du kannst weder theoretisch noch praktisch MA rausschmeißen, weil das in dem Vertrag mit der Kasse geregelt ist (Mindest......) stationär gibts sogar die Quote von exam. MA;
Jedem Freiberufler bleibt wohl nichts anderes übrig als sich nach neuen AG umzuschauen, was aber gar nicht so schwer ist (je nach Region), und , 2-4 AG reichen doch völlig aus, damit keine Scheinxxxxx vorliegt
 
@nierstein: OT heißt Off Topic!

Altenpflegekräfte müssten sich rein theoretisch nicht mal bei der GRV melden. Das ist absolut korrekt. Allerdings gibt es eben doch welche, die das getan haben und die sind anhand der Tätigkeitsbeschreibung in die GRV - Pflicht hineingerutscht.

Krankenpflegekräfte können die GRV- Pflicht nur für sich persönlich als Selbständige umgehen in dem sie sich jemanden auf 400 Euro Basis einstellen.
Dann gibt es über die IHK noch eine Information für alle Freelancer, die besagt, dass man in den ersten drei Jahren der Selbständigkeit eine Freistellung bezüglich GRV- Pflicht erwirken könnte.
Allerdings ist mir keine Krankenpflegekraft bekannt, die das durchgebracht hat und wenn es tatsächlich funktioniert, dann besteht wiederum das Problem:
Scheinselbständigkeitsverdacht durch Auftraggeber (unterschwellig u.a.) und Statusfeststellungsverfahren oder eben nach einer Betriebsprüfung wird der Einzelfall wieder neu bewertet.

Durchaus hörte ich schon in Freiberuflerkreisen von Einzelfallentscheidungen u.a. Allerdings sehe ich das als nicht ganz gerecht an, da alle Anderen zahlen müssen.

Es gibt noch eine Möglichkeit, um die Wucherbeiträge zu umgehen. In den ersten drei Jahren kann man sich für den halben Regelbeitrag entscheiden.
Danach gilt: einkommensabhängige Beiträge.
Eine Befreiung für Alle würde ich natürlich besser finden. Allerdings frage ich mich dann, wie das dann mit den ärztlichen Anordnungen, die durchaus eine Weisungsbefugnis darstellen, ist. Dies wäre dann in jedem Falle mit ein Punkt der Scheinselbständigkeitskriterien.


Auf welchem legalen Weg könnte man die GRV- Pflicht als Krankenpflegekraft umgehen wirklich umgehen?

das würde ich dir persönlich per mail und nicht hier mitteilen
 
Meiner Meinung nach besteht doch ein erheblicher Unterschied zwischen Leasingkräften und Freiberuflern. Eine Leasing arbeitet zu Dumpinglöhnen und ist von der Zeitarbeitsfirma komplett abhängig, daher oft auch eine schlechte Motivation.
Wir als Freiberufler entscheiden selbst, für wen wir arbeiten möchten.
Wir müssen hohe Qualität liefern, sonst werden wir nicht mehr gebucht.
Ich habe auch schon mal Auftraggeber nach zwei Tagen abgelehnt, weil es hier nur um das Verheizen ging und die Qualität stark gelitten hätte.
Scheinselbständig ginge nur, wenn man nur einen Auftraggeber hat. Aber das erübrigt sich, denn wir springen bei den Sozialstationen immer in die Lücken, die nicht mit eigenem Personal besetzt werden können. Und das ist kein Dauerzustand bei einer Firma. Als seriöser Freiberufler wechselt man öfter mal den Auftraggeber.
Wir kümmern uns um unsere Weiterbildung selbst, was ich für einen sehr wichtigen Punkt halte. So sind wir nicht gezwungen zum hundertsten Male z.B. Prophylxen als Thema zu haben. Man kann sich wirklich gute Fort- und Weiterbildungen suchen, die einem auch was bringen und für die man sich interessiert.
In den Dienstverträgen steht zwar drin, dass uns keiner weisungsbefugt ist, aber das darf man nicht so eng sehen, denn immerhin halten wir uns an ärztliche Anweisung generell und sind trotzdem für jeden Tip und Hinweis von seiten des Personals über die Pat. dankbar. Anpassung ist hier das richtige Wort. So werde ich z.B. nicht eigenmächtig die VO bei einem Wundverband ändern, wenn dieser schon über einige Zeit so gemacht wurde und ich nur für drei Tage dort einspringe.
Ich als AP bin weiterhin in der gesetzlichen KK, allerdings freiwillig, da sich bei mir trotz kaum Krank in meinem Alter eine private KK nicht rentieren würde. Genauso bin ich weiterhin freiwillig in der gesetzlichen RV, habe aber über die Höhe meines Beitrages selbst entschieden. Der Mindestbeitratg liegt hier glaube ich bei ca. 80 Euro monatlich.
Für die meisten pflegefachkräfte kommt ein ständiger Wechsel der Pat., der einrichtungen usw. soqwieso nicht infrage, denn sie lieben ihre sicherheit, ihren Pat.stamm, um den sie sich kümmern, ihr Team usw.
Aber es gibt eben auch Menschen, die von Natur aus anders ticken, wie ich z.B. Ich mag ständig neue Herausforderungen, neue Menschen, neue Situationen, deshalb muß ich in meinem Beruf nicht schlecht sein. Im Gegenteil: die Erfahrungen sind enorm hoch, die Ansprüche an sich selbst auch, ich bin gezwungen immer hohe Qualität zu liefern, flexibel zu reagieren, mich ständig professionell auf neue Situationen einzustellen, das prägt, schafft Erfahrungen und Wissen, die man sonst nicht hätte ...
Wie gesagt, als Freiberufler kann man es sich nicht erlauben, Fehler zu machen, keine Qualität zu liefern, unzuverlässig zu sein und und ...
Auch die Freiheit hat ihren Preis und der ist nicht unerheblich.
LG blauwolf

stimme dir in allen Punkten zu!
 

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