1. Qualität ist nicht gleich Qualität. ich würde in meinem Unternehmen keine Leasingkräfte einsetzen, da sie oft nicht gewillt sind sich einzulesen.
2. Es ist richtig, das Du Aufträge ablehnen kannst und mehrerd AG hast. Aber was, wenn man die Honorarkräfte gestattet. Dann könnte ich theoretisch alle MA rausschmeißen u sage denen Sie können jetzt auf eigene Rechnung hier arbeiten. Nicht jeder hat Zeit und Lust sich ständig nach neuen Aufträgen umzuschauen! Also scheinselbständig!
zu Punkt 1:
Freiberufliche Alten- oder Krankenpflegekräfte sind keine Leasingkräfte (syn. Leiharbeiter). Sie sind freiberufliche Selbständige und sind Arbeitgeber und Arbeitnehmer in einer Person.
Dementsprechend ist der persönliche Anspruch an sich selbst sehr hoch. Das bedeutet wenn ich als Freiberufler bei dem Auftraggeber A schlechte Arbeit abliefern würde, dann erhalte ich dort keinen Folgeauftrag mehr und u.U. auch nicht mehr so leicht bei Auftraggeber B, weil der zufälligerweise den Auftraggeber A kennt.
Empfehlungsmarketing ist in jedem Falle sehr wichtig für einen Freiberufler.
Als Freiberufler ist man eben selbständig und damit auch unternehmerisch tätig. Das bedeutet, dass ich es mir als Freiberuflerin nicht erlauben kann meinen Auftraggeber A zu verkraulen.
Aufgrund meiner umfangreichen, langjährigen Erfahrung und Hintergrundwissens kann ich mich sehr schnell in neue Bereiche einarbeiten. Dafür brauche ich auch niemanden. Wenn es darum geht z.B. nicht zu viel Unruhe in eine eh angespannte Teamsituation hineinzubringen, dann ist es auch immer ganz gut sich die Haus- und Stationsstandards mal zu Gemüte zu führen, wenn die Zeit vorhanden ist. Wenn man allerdings nur kurze Zeit eingesetzt ist, dann arbeite ich grundsätzlich nach fachlich anerkannten Standards (die natürlich oft genauer u.a. sind, als z.B. ein noch nicht überarbeiteter Stationsstandard u.a.) und damit macht man am Weningsten verkehrt.
zu Punkt 2:
Wenn du deine eigenen Arbeitnehmer vor die Haustür setzt und dann wieder bei dir als Honorarkräfte einstellst, dann ist das tatsächlich scheinselbständig.
Denn bei dir als AG ist davon auszugehen, dass du die Sozialversicherungen sparen möchtest. Das kann dann auch für den AG teuer werden.
Daher niemals beim vorherigen AG direkt als Honorarkraft tätig werden und in jedem Falle darauf achten mind. 2 Auftraggeber pro Jahr zu haben.
Besser immer mehr. Dann kommen keine großartigen Fragen auf und ebenso wird dann sicherlich nicht in die Tiefe geprüft (Betriebsprüfung).
Als Freiberufler sollte man flexibel sein und ebenso auch mal ein kalkulierbares Risiko eingehen. Auch ist es wichtig die Tips, Tricks und Fallen der Kundenaquise zu lernen /zu kennen. Dabei ist dies in jedem Falle learning by doing.
Ein bisserl betriebswirtschaftliche Einarbeitung schadet nichts.
Auch die ambulanten Pflegedienste/Kliniken die bisher noch keine Freiberufler nehmen, werden irgendwann nicht mehr anders können.
Es gibt nämlich eben die Fälle, wo mehr als zwei Hände voll - Mitarbeiter gleichzeitig auf einer einzigen Station kündigen. Der AG schaut sich dann auch um und muss so schnell wie möglich eine adäquate Lösung für das Problem finden. Betten schließen auf Dauer ist eben nicht und OP`s absagen geht auf Dauer auch nicht....also was tun?
Personalvermittlungen: sehr langatmige Geschichte
Freiberufler: kurzfristig buchbar auch längere Zeit.
Das Schöne daran: Das Arbeitszeitgesetz kann der Auftraggeber vollkommen aus dem Kopf verbannen, da es für uns nicht gilt.
Auch die Krankenkassen werden irgendwann die Freiberufler im ambulanten Pflegedienst akzeptieren müssen. Sie werden womöglich garnicht darum kommen und zum Teil tun sie es ja schon.