Kann mich mein Arbeitgeber zu Blutgasanalysen zwingen?

Olahoho

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Intenisv
huhu,

kann mein Arbeitgeber von mir verlangen Blutgasanalysen durchzuführen wenn der Patient unter NiV beatmet ist, nur aus dem Grund um die Beatmung abrechnen zu können?
 
Warum sollte man die Beatmung nur abrechnen können, wenn man BGAs macht?
Voraussetzung zum Abrechnen der Beatmungsstunden ist zunächst, dass der Patient intensivmedizinisch versorgt werden muss. Wenn ein Patient nur deshalb auf die Intensivstation kommt, weil er beispielsweise heimbeatmet ist, ansonsten aber keine intensivmedizinische Versorgung benötigt, kannste BGAs machen soviel du willst, dann kann man die Beatmung auch nicht abrechnen...
 
Ist die BGA denn nicht medizinisch-pflegerisch sinnvoll? Zur Evaluation der Beatmung?
 
Hat doch nix mit Abrechnung zu tun..
Natürlich hat es was mit der Abrechnung zu tun.

Bei einer Niv Beatmung können wenn eine arterielle BGA erfolgt in der SAPS-Erfassung mehr Punkte gezählt werden.

Das kann im Einzelfall seeeeehr viel mehr Erlös bedeuten...
 
Natürlich hat es was mit der Abrechnung zu tun.

Bei einer Niv Beatmung können wenn eine arterielle BGA erfolgt in der SAPS-Erfassung mehr Punkte gezählt werden.

Das kann im Einzelfall seeeeehr viel mehr Erlös bedeuten...

So gesehen schon, wenn du Pkt für den Horrowitz-Index meinst!
Aber die Beatmung kann man auch ohne abrechnen. Allerdings macht es auch Sinn BGAs unter NIV- Beatmung zu machen, wenn die Patienten intensivmedizinisch versorgt sind und nicht nur die Heimbeatmzng fortgeführt wird. Die Häufigkeit wäre abhängig davon wie es dem Patienten geht...
Haben eure Patienten immer eine Art. Druckmessung? Wenn nicht, könnten die Ärzte bei mir ihre art. BGAs. selbst machen
 
Haben eure Patienten immer eine Art. Druckmessung? Wenn nicht, könnten die Ärzte bei mir ihre art. BGAs. selbst machen
Auf Intensivstation immer.

Arterielle Punktionen hab ich auch immer abgelehnt. Werden auch bei uns aktuell nicht von Pflegepersonal durchgeführt.
 
Also geht es dir darum, dass du eine arterielle BGA machen sollst, weil die in der Abrechnung mehr bringt als die kapilläre ("arterialisiertes Kapillarblut", wie man so schön sagt)?
Das könnte ich nachvollziehen.
Ansonsten... vom Prinzip her muss ich @FLORA.BLEIBT Recht geben, dass eine BGA primär keine Sache der Abrechnung ist, sondern dazu dient zu überprüfen, ob die Beatmungsparameter gut eingestellt sind.
 
Primär ist eine BGA keine Frage der Abrechnung, aber sie kann dazu beitragen über den Horrowitz-Index mehr Punkte für die intensivmedizinische Komplexbehandung zu generieren und damit den Erlös um mehrere Tausend € zu steigern....
Aber..., diese Punkte gibt es eh nur wenn der Mensch intensivmedizinisch versorgt werden muss und der Patient beatmet wird. Derjenige hat aber dann meist eine Arterie und das Abnehmen der BGA ist kein Problem, benötigt nur wenig Zeit.
Für einen Patienten mit NIV (heimbeatmet ohne Intensivpflicht) nutzt das Abnehmen dieser BGA nichts wenn er nur auf Intensiv ist, weil eine periphere Station keine NIV Patienten versorgt. Dann wird auch keine Beatmungszeit gewertet ( die erlösrelevant ist) und auch eine intensivmedizinische Komplexbehandlung kann nicht kodiert werden.
Also verstehe ich nicht so ganz wo das Problem liegt?
 
huhu,

kann mein Arbeitgeber von mir verlangen Blutgasanalysen durchzuführen wenn der Patient unter NiV beatmet ist, nur aus dem Grund um die Beatmung abrechnen zu können?

Aus dieser Frage lässt sich weder herauslesen ob der Patient auf Intensivstation liegt oder ob seine NIV Beatmung eine Heimbeatmung ist ...
 
Aus dieser Frage lässt sich weder herauslesen ob der Patient auf Intensivstation liegt oder ob seine NIV Beatmung eine Heimbeatmung ist ...

Habe ich auch nicht behauptet, ich wollte nur aufzeigen dass es bzgl.der Abrechnung wichtig ist das zu differenzieren! Und dass man das bei der Beantwortung der Frage genau diese Aspekte berücksichtigen muss....
 
Aus dieser Frage lässt sich weder herauslesen ob der Patient auf Intensivstation liegt oder ob seine NIV Beatmung eine Heimbeatmung ist
Nein, das nicht. Aber im Profil des Threaderöffners steht als Einsatzbereich die Intensiv.
 
Primär ist eine BGA keine Frage der Abrechnung, aber sie kann dazu beitragen über den Horrowitz-Index mehr Punkte für die intensivmedizinische Komplexbehandung zu generieren und damit den Erlös um mehrere Tausend € zu steigern....
Das hab ich ja verstanden.
Was ich daran nicht verstehe ist: Der Threaderöffner arbeitet laut Profil auf der Intensiv. Das heißt, zu 99% wird der NIV-beatmete Patient wohl auch ein intensivpflichtiger Patient sein und kein stabiler Mensch mit Heimbeatmung. Bei einem intensivpflichtigen, beatmeten Patienten muss ich doch sowieso BGA-Kontrollen machen, um die Beatmungsparameter zu evaluieren und ggf. zu korrigieren. Damit würde sich die Frage, ob man es aus abrechnungstechnischen Gründen tun muss, ja gar nicht stellen, weil man es aus medizinisch-pflegerischen Gründen tun muss.
Was ich mich vor dem Hintergrund noch frage ist, ob es abrechnungstechnisch einen Unterschied macht, ob die BGA arteriell oder kapillär abgenommen wird, weil Risiko und Aufwand bei der arteriellen Abnahme höher sind??? Denn dann würde die Frage für mich Sinn ergeben, ob der AG mich nötigen kann, aus Abrechnungsgründen arteriell abzunehmen, obwohl bei diesem Patienten eine kapilläre BGA ausreichen würde, um die Beatmung zu evaluieren.
 
Dass ein NIV beatmeter Patient zu 99 % intensivpflichtig ist würde ich so nicht unterschreiben. Diese Patienten kommen immer mal wieder zur Neueinstellung und das ist bei ansonsten stabilem Patient keine Indikation für Intensiv! Und falls sie intensivpflichtig sind hast du recht, dann stellt sich die Frage nicht!
Um den Horrowitz- Index zu bestimmen brauchst du arterielle pO2- Werte....
 
Dass ein NIV beatmeter Patient zu 99 % intensivpflichtig ist würde ich so nicht unterschreiben.
Nein, ich auch nicht. Ich meine auch nicht, dass der Patient intensivpflichtig ist, weil er NIV-beatmet ist. Ich meine, dass ich davon ausgehe, dass er intensivpflichtig ist, weil er ein Patient des Threaderöffners ist, der laut Profil auf Intensiv arbeitet.

Um den Horrowitz- Index zu bestimmen brauchst du arterielle pO2- Werte....
Ok, damit ergibt das Ganze Sinn. Danke für die Info. Die BGA muss arteriell abgenommen werden, damit man mehr abrechnen kann, obwohl medizinisch-pflegerisch vielleicht eine kapilläre ausreichen würde.:knockin:
 
Die NIV Patienten kommen fast alle auf Intensiv, eben weil beatmet und sich auf Normalstation niemand auskennt Intensivpflichtig sind sie damit nicht, das ist der Unterschied!
Ok, damit ergibt das Ganze Sinn. Danke für die Info. Die BGA muss arteriell abgenommen werden, damit man mehr abrechnen kann, obwohl medizinisch-pflegerisch vielleicht eine kapilläre ausreichen würde.:knockin:

Genau!
 
Die NIV Patienten kommen fast alle auf Intensiv, eben weil beatmet und sich auf Normalstation niemand auskennt Intensivpflichtig sind sie damit nicht, das ist der Unterschied!
Ah ok, das wusste ich nicht. Wir haben ja (Rehaklinik) keine Kinderintensiv, insofern ist es für uns normal, dass stabile Kinder mit gut eingestellter Heimbeatmung bei uns auf einem Überwachungsplatz auf der normalen Kinderstation liegen und von uns versorgt werden.
 
Nur weil ein Patient Non-Invasiv beatmet auf einer ITS liegt, heisst es noch lange nicht, dass eine kapillare BGA zur Ermittlung von Parametern ausreicht.
Ohr nicht lange genug eingecremt -> niedriger pO2.
Ohr gedrückt -> k+ angeblich hoch.
Auch der Lactat-wert in einer kapillaren BGA ist verändert.
Auch septische Patienten können über NIV beatmet werden. (Für eine begrenzte Zeit)

Ergo: Arterie notwendig. Somit einfachere BGA, Laborabnahme einfache, direkte Druckmessung.
 
Leander, dass ist mir, und wahrscheinlich Neuromaus auch, schon klar. Aber es braucht nicht jeder Patient ne Arterie und schon gar nicht jeder NIV-Patient. Es kommt auf den AZ und das Krankheitsbild an. Ich habe über 20 Jahre Kinderintensiv/Neonatologie auf dem Buckel und da hatten max. 20% ne Arterie. Und zwar nur dann wenn man stabile RR-Werte brauchte. Eine stabile Beatmungssituation war kein Grund. Fast die gesamte Beatmung/CPAP war gut mit Kapillären BGAs zu steuern.
Wenn man in der Neonatologie vergleichsweise so großzügig mit Blutabnahmen umgegangen wäre, wie in der Erwachsenenpflege, hätten wir die Kinder spätestens jeden 3.Tag transfundiert. Von den kapillären Werten kann man einiges ableiten und wer bei der Blutabnahme quetscht, sollte das hohe Kalium dann Einordnen können, oder nicht?
 
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Nur weil ein Patient Non-Invasiv beatmet auf einer ITS liegt, heisst es noch lange nicht, dass eine kapillare BGA zur Ermittlung von Parametern ausreicht.
Falls sich das auf meine Beiträge beziehen sollte... Ich habe natürlich nicht gemeint, dass kapilläre BGAs grundsätzlich ausreichend sind. Bei Patienten, die wirklich intensivpflichtig sind, sind häufig arterielle Analysen nötig. Aber eben nicht bei allen. Und ich beziehe mich nur auf diejenigen, bei denen eine kapiläre BGA ausreichen würde und aus Abrechnungsgründen trotzdem eine arterielle gemacht werden soll. Hab ich vielleicht nicht klar genug ausgedrückt.

Edit: @ludmilla: Du warst schneller als ich.;) Und ich hab's auch nicht so schön formuliert wie du, aber genau das hab ich gemeint.

By the way... Vor dem Pieksen ein paar Minuten lang ein Wärmekissen um die Finger zu legen erspart in den meisten Fällen das Quetschen.
 
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