- Registriert
- 28.11.2009
- Beiträge
- 4
- Beruf
- Krankenpfleger
- Akt. Einsatzbereich
- Herzchirurgie
Hallo
Ich habe folgendes Problem/Frage.
Ich arbeite auf einer Herzchirurgie und in letzter Zeit werden uns zunehmend ärztliche Angaben gemacht, die meiner Meinung nach einer Überwachung bedürfen, wie sie nur eine Intensivstation gewährleisten kann(Wir haben bei uns zwar Telemetrie bzw. auch Monitorüberwachung aber eben nur den Personalschlüssel einer Normalstation).
z.B.: Cordarexperfusor ohne passageren Schrittmacher, hochdosierte Insulinperfusoren zur Senkung des Kaliumspiegels...
Diese Angaben auszuführen wurde aufgrund einiger Verweigerungen jetzt per Dienstanweisung verpflichtend, da es laut PDL keine intensivpflichtigen Medikamente gibt und der Arzt die Verantwortung für seine Anordnungen trägt.
Durch einen FAchmann für Medizinrecht habe ich erfahren, dass man in solchen Fällen bei Komplikationen als Pflegekraft mitverantwortlich gemacht werden kann, auch wenn eine schriftliche Arztanordnung vorliegt, da man als Fachkraft die Kompetenz hat, das Gefahrenpotential zu erkennen.
1. Wie werden solche Dinge bei euch gehandhabt (v.a. bei telefonischen Anordnungen!)?
2. Gibt es Vorschriften, welche Medikamente intensivpflichtig sind?
Vielen Dank schonmal
Ich habe folgendes Problem/Frage.
Ich arbeite auf einer Herzchirurgie und in letzter Zeit werden uns zunehmend ärztliche Angaben gemacht, die meiner Meinung nach einer Überwachung bedürfen, wie sie nur eine Intensivstation gewährleisten kann(Wir haben bei uns zwar Telemetrie bzw. auch Monitorüberwachung aber eben nur den Personalschlüssel einer Normalstation).
z.B.: Cordarexperfusor ohne passageren Schrittmacher, hochdosierte Insulinperfusoren zur Senkung des Kaliumspiegels...
Diese Angaben auszuführen wurde aufgrund einiger Verweigerungen jetzt per Dienstanweisung verpflichtend, da es laut PDL keine intensivpflichtigen Medikamente gibt und der Arzt die Verantwortung für seine Anordnungen trägt.
Durch einen FAchmann für Medizinrecht habe ich erfahren, dass man in solchen Fällen bei Komplikationen als Pflegekraft mitverantwortlich gemacht werden kann, auch wenn eine schriftliche Arztanordnung vorliegt, da man als Fachkraft die Kompetenz hat, das Gefahrenpotential zu erkennen.
1. Wie werden solche Dinge bei euch gehandhabt (v.a. bei telefonischen Anordnungen!)?
2. Gibt es Vorschriften, welche Medikamente intensivpflichtig sind?
Vielen Dank schonmal