In England in einer Arztpraxis arbeiten

missVika94

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Beruf
Krankenschwester
Akt. Einsatzbereich
Chirurgie
Hallo ihr Lieben,
Ich arbeite seit 2 Jahren als examinierte Pflegekraft in einem katohlischem Haus.Ich ziehe aufgrund privaten Gründen in nächster Zeit nach England.
Dort fange ich im Oktober 2017 ein Studium an (Sport).
Ich möchte in England in einer Arztpraxis arbeiten,zur Überbrückung oder in einer anderen Einrichtung,jedoch nicht mehr in einem Krankenhaus.
Ist das möglich als Krankenschwester in einer Arztpraxis zu Arbeiten in England?
Muss ich mich dann trotzdem bei der NMC registrieren?
Ich weiß nicht ob sich der ganze Aufwand lohnt,da mein Studium ja im Oktober anfängt.
Und ich habe gelesen manchmal dauert es Ewig mit der NMC.
Ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen,ich bin total verzweifelt,da ich in den nächsten 3 Monaten nach England ziehen wollte.
Oder habt ihr andere Vorschläge,wo ich dort arbeiten könnte,außer in einem Krankenhaus?

Lg Viktoria
 
bist du sicher dass england im moment ne gute idee ist?? diese ganze EU ausstiegsnummer, dass ist alles noch recht unberechenbar.. wäre für mich im moment der denkbar ungünstigste augenblick um dorthin auszuwandern.
 
In Großbritannien gibt es nur vergleichsweise wenige Arztpraxen, da es keine niedergelassenen Fachärzte gibt. General practioners (= Allgemeinmediziner) existieren, aber alle Einrichtungen gehören meines Wissens dem National Health Service NHS an.

Ich bin nicht sicher, ob es die Position der Medizinischen Fachangestellten gibt; britische Nurses übernehmen sehr viele Aufgaben, die bei uns von anderen Berufsgruppen (inkl. Therapeuten) übernommen werden. Von daher halte ich die Registrierung für zwingend notwendig. Ich würde mich in jedem Fall beim NMC erkundigen.

Die Registrierung nimmt einige Zeit in Anspruch, das ist korrekt; ich kann mir vorstellen, dass dies für Ausländer in Deutschland auch der Fall ist.

Was wäre mit einer Beschäftigung fernab von der Pflege?
 
Hi MissVika,
ich nehme mal an du studierst mittlerweile schon, deswegen kommt meine Antwort wohl zu spät. Aber ich schreibe mal trotzdem.
Du kannst als Krankenschwester in einer Arztpraxis arbeiten und zwar als Nurse Practioner, aber dafür brauchst eine Registrierung bei NMC. Ja und die Registrierung dauert lang. Als NP verdienst natrülich sehr viel mehr als KS in Deutschland.
Klassische MFA gibt es nicht, du kannst aber am Empfang arbeiten, Verdienst natürlich sehr schlecht ganz ohne Erfahrung.
 
@BellaSwan2012
Hey danke für deine Antwort,
Also ich fange im Februar an mit dem Studium und ziehe im November jetzt rüber :-)
Welche Unterlagen brauche ich fûr die Registration und wo bekomme ich diese her?
 
Kann ich in England auch ohne Registration in der Pflege arbeiten?
Zum Beispiel als KPH ?
Wie sehen die Verdienste als KPH da aus?
Ich ziehe in 2 Wochen nach Manchester und fange im Februar das Studium an,welches meine oberste Priorität ist.Und das mit der Registration finde ich etwas zu sehr Aufwand,da mein Packet noch nicht da ist und ich in 2 Wochen nicht mehr in DE ist.
 
"KPH" ist eine geschützte Berufsbezeichnung, die Du nicht führen darfst. Der britische Begriff dafür lautet meines Wissen "auxiliary nurse".
 
Das heißt ohne Registration kann ich dort nicht in der Pflege arbeiten?
 
Als "Nurse" darf man Dich ohne Registrierung nicht beschäftigen (die bekämst Du zwar auf jeden Fall, aber die Bearbeitung geht nicht von heute auf morgen). Du könntest "Health care assistant" beschäftigt werden (weil die wohl nicht registriert sein müssen), aber ehrlich gesagt, glaube ich nicht, dass die Chancen, für nur drei Monate eine solche Anstellung zu finden, sonderlich groß sind. Du kennst das britische Gesundheitssystem und dessen Besonderheiten nicht, und bis man Dich nur ansatzweise eingearbeitet hätte, wärst Du schon wieder weg.
 
Also ich wollte neben dem Studium hin und wieder arbeiten,so wie ich das auch hier in DE von vielen kenne.
Deswegen finde ich das sich der Aufwand mit der NMC nicht lohnt,jedoch möchte ich schon in der Pflege weiter jobben und nicht einen Studentjob machen.
Aber ich glaube das wird dort eher schwieriger werden als hier oder?
 
Aber ich glaube das wird dort eher schwieriger werden als hier oder?
Nun ja: Wenn Du als ausländische Pflegekraft hier in Deutschland arbeiten willst, musst Du auch durch ein solches Procedere. Alle Unterlagen übersetzen und beglaubigen lassen, Antrag bei der entsprechenden Behörde stellen, die verlangte Gebühr für die Ausstellung der entsprechenden Urkunde verlangen... ich denke, das nimmt sich nichts.

Wenn Du als Nurse Practioner arbeiten willst, auch als Minijob neben dem Studium, wirst Du um die Registrierung nicht herumkommen. Ohne die geht's in UK nicht, für die Briten selbst genauso wenig wie für uns Ausländer.
 
Also heute kam mein Application-Pack ,ohjee das wird ein Spaß :weissnix:
Wenn ihr dort registriert bin,würden die den auch akzeptieren das ich z.B nur 25% arbeiten will,wegen dem Studium?
 
An
Nun ja: Wenn Du als ausländische Pflegekraft hier in Deutschland arbeiten willst, musst Du auch durch ein solches Procedere. Alle Unterlagen übersetzen und beglaubigen lassen, Antrag bei der entsprechenden Behörde stellen, die verlangte Gebühr für die Ausstellung der entsprechenden Urkunde verlangen... ich denke, das nimmt sich nichts.

Wenn Du als Nurse Practioner arbeiten willst, auch als Minijob neben dem Studium, wirst Du um die Registrierung nicht herumkommen. Ohne die geht's in UK nicht, für die Briten selbst genauso wenig wie für uns Ausländer.


Was meinst du mit Antrag bei Behörde stellen?Welcher Antrag und welche Behörde?
 
Was meinst du mit Antrag bei Behörde stellen?Welcher Antrag und welche Behörde?

Regierungspräsidium oder Gesundheitsamt, je nach Bundesland. Du brauchtest doch auch eine Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung. Wer hat Deine Urkunde ausgestellt?
 
Das Regierungspräsidium Karlsruhe
 
Na siehste. Dorthin müsste sich eine britische Pflegekraft wenden, die aus persönlichen Gründen nach Ba-Wü ziehen und dort arbeiten will. Sie müsste ihre Papiere ins Deutsche übersetzen und die Übersetzung beglaubigen lassen, ein polizeiliches Führungszeugnis (oder das britische Äquivalent davon) vorlegen etc. etc. und warten, bis ihre Erlaubnis, die deutsche Berufsbezeichnung zu führen, in der Post ist. Erst dann gilt ihre Ausbildung in Deutschland als anerkannt und sie darf als GuKP beschäftigt werden. Es ginge ihr also genauso wie Dir jetzt, nur dass Du Dich ans NMC wenden musst.
 
Oh man ich weiß gar nicht wo ich anfangen soll :-(
Muss ich die Sachen zuerst übersetzten lassen und danach beglaubigen oder anders rum?
Tut mir Leid für die ganzen Fragen aber ich bin ganz verzweifelt und aus dem Internet werd ich auch nicht wirklich schlau,das macht mich eher noch verrückt weil ûberall was anderes steht.
Also ich brauche
-Führungszeugnis
-Urkunde
-den Zettel das ich die Berufsbezeichnung führen darf
-Arbeitszeugnis
-(Ausbildungszeugnis auch?)
-dann Good Health and Character (einmal vom Hausarzt und dann vom Gesundheitsamt unterschreiben lassen,so hab ich das jetzt verstanden)

Und ich lege denen die deutschen Kopien sowie die englischen beglaubigten Kopien dazu oder?

Ach das schaff ich doch nie alles richtig zu machen :(
 
Im Application pack müsste doch eine Liste der nötigen Papiere dabei sein?

Meines Wissens benötigst Du von den Originalen (Urkunde, Zeugnis usw.) sowohl beglaubigte Kopien als auch Übersetzungen durch einen vereidigten Dolmetscher.
 

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