Im Rufdienst nur eine Fahrt anrechnen?

Lidhäkchen

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Krankenschwester
Ich hab da mal ne Frage

stimmt es, dass mir im Rufdienst, egal wie oft ich in die Klinik gerufen werde, nur eine einfache Fahrt Hin und Zurück berechnet werden kann??? Obwohl ich, wenn ich Pech habe, auch bis zu 6x am Tag hin und her fahren muß???

Kirschlicher Krankenhaus, AVR..
ich find leider nix darüber

lg Lidhäkchen
 
Hallo,

bei uns zählen Rufbereitschaftseinsätze ab dem Anruf bis ich wieder daheim bin als Dienstzeit und das bei jedem Einsatz.

Ausnahme natürlich, wenn ich schon in der Klinik bin und noch ein Alarm kommt - dann ist es ein Einsatz, weil ich ja schon am Ort des Geschehens bin.

lg
Narde
 
hallo narde

..und wenn du dann nochmal von zu Hause gerufen wirst, zählt dann dein erneuter Hinweg und Rückweg wieder mit??? oder nur die dann dort geleisteten Stunden?

lg Lidhäkchen
 
Nein, bei mir zählt jede An- und Abfahrt als Dienstzeit.

Wäre ja noch dreister nur eine Fahrt als Dienstzeit zu nehmen, kann mich ja nicht in die Klinik beamen.

Bei mir zählen aber auch telefonische Rufbereitschaftseinsätze als Dienstzeit.
 
Hallo,
den zugrundeliegenden Text aus den AVR findest Du hier:
AVR Anlage 5

Konkret bedeutet das: Jeder Einsatz während der Rufbereitschaft wird inkl. Anfahrszeit mit der vollen Einsatzzeit berechnet, wobei der kürzeste der Einsätze mit mindestens 3 Stunden vergütet werden muß.

Wenn Dir während der Rufbereitschaft nicht mehr als 5,5 Stunden an Ruhezeit verbleiben, dann bist Du am nächsten Tag freizustellen.
(Anl. 5 §1 Abs.10 Satz 1: "Abweichend von Unterabsatz 1 Satz 1 sind in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen Kürzungen der Ruhezeit durch Inanspruchnahmen während der Rufbereitschaft, die mindestens die Hälfte der Ruhezeit betragen, unmittelbar anschließend auszugleichen. Beträgt die Inanspruchnahme während der Rufbereitschaft weniger als die Hälfte der Ruhezeit, ist ein Ausgleich zu anderer Zeit möglich.")
 
Hi

es ist in unserem Haus ähnlich geregelt wie bei @narde:
jede fahrt vom anruf bis zum wiedereintreffen zuhause
anruf 22:00 + fahrzeit + einsatz + fahrzeit, zuhause 03:00 = 5 Stunden

da ich ca. 35 minuten bis zur klinik benötige, wäre es sonst schnell ein minusgeschäft. ob diese anfahrtszeit im rahmen liegt, möchte ich hier nicht diskutieren, es ist so.

wenn der ma jedoch nach seiner normalschicht (09:15 bis 17:30) gleich im haus bleibt, dann kommt KEINE fahrzeit hinzu.

Rufdienst ist generell auch der unbeliebte dienst, da man am kommenden tag meist wieder in die klinik muss und das doch eine hochfrequentierte dienstform ist.

daher ist es sicherlich auch zu beachten, wie häufig der rd in anspruch genommen wird, wie viel fahrzeit für diese klinik akzeptabel sind etc.
in einem anderen haus, hatten wir drei anwesenheitsdienste und nur einen rufdienst, da war es eine andere auslastung des rd. aber da war auch die geburtshilfe mit ihrem muss an sofortverfügbarkeit das mass der einsatzzeiten.

meine frage: ist es bei euch immer noch so geregelt, dass ihr min. 3 stunden für einen einsatz bekommt ? (also alleiniger einsatz von 22:00 bis 24:00 = 3 Stunden)

gruß
 
Hallo,
ich kann mich Narde nur anschließen .Auch bei uns wird beim Rufdiensteinsatz
die Hin-und Rückfahrt voll angerechnet,auch wenn es vorkommen sollte,das dieser 2- oder mehrmals in Anspruch genommen wird.
L.G.
 
meine frage: ist es bei euch immer noch so geregelt, dass ihr min. 3 stunden für einen einsatz bekommt ? (also alleiniger einsatz von 22:00 bis 24:00 = 3 Stunden)

gruß

Ja, aber sollte dann noch ein Kurzer Einsatz erfolgen, dann darf ich nur die tatsächlich gearbeitete zeit + Fahrzeit berechnen, also beispiel:
1h anfahrt+ 1/2 h op zeit+ 1h Rückweg= 2 1/2h Aktive Rufdienstzeit!
lg Lidhäkchen:wavey:
 
Ja, aber sollte dann noch ein Kurzer Einsatz erfolgen, dann darf ich nur die tatsächlich gearbeitete zeit + Fahrzeit berechnen, also beispiel:
1h anfahrt+ 1/2 h op zeit+ 1h Rückweg= 2 1/2h Aktive Rufdienstzeit!
lg Lidhäkchen:wavey:

Das ist laut AVR richtig. Nur der kürzeste aller Einsätze während der Nacht wird mit mindestens 3 Stunden vergütet, die anderen zählen nach
tatsächlicher Einsatzdauer inkl. Fahrtzeiten.
 

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