B
Brady
Gast
Hallo zusammen,
möchte hier mal die Paragrafen näherbringen, die für psychisch kranke Straftäter Bedeutung haben.
Die gesetzlichen Vorgaben sind in den Maßregelvollzugsgesetzen aufgeführt; diese sind Ländergesetze.
In der Regel findet eine Behandlung gemäß Maßregelvollzugsgesetz in speziellen forensischen Kliniken statt. Wenn die Umstände es erlauben, können psychisch kranke Straftäter auch in normalen psychiatrischen Kliniken behandelt und betreut werden.
Einige wichtige Paragrafen für psychisch kranke Straftäter finden sich darüber hinaus im Strafgesetzbuch (StGB):
-§ 20 Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen
-§ 21 Verminderte Schuldunfähigkeit
-§63 Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zum Schutz der Allgemeinheit (Behandlungsdauer so lange, bis die Voraussetzungen nicht mehr gegeben sind)
-§64 Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Behandlungsdauer bis zu 2 Jahren)
und in der Strafprozessordnung((StPO):
-§81 Unterbringung zur Beobachtung für die Vorbereitung eines Gutachtens bis zu 6 Wochen
-§126a einstweilige Unterbringung bis zum Abschluss des Gerichtsverfahrens, wenn die öffentliche Sicherheit es fordert.
Der Volksmund spricht über Paragraf 51, oder auch als Schein für die Jagd, wobei dieser Paragraf nicht existiert und wir sollten doch ein wenig vorsichtiger mit solchen Äußerungen umgehen, bzw. mit darauf achten, wie damit umgegangen wird.
Gruß Brady