Gesetzliche Vorgaben für die Behandlung psychisch kranker Straftäter

  • Ersteller Ersteller Brady
  • Erstellt am Erstellt am
B

Brady

Gast
Hallo zusammen,

möchte hier mal die Paragrafen näherbringen, die für psychisch kranke Straftäter Bedeutung haben.

Die gesetzlichen Vorgaben sind in den Maßregelvollzugsgesetzen aufgeführt; diese sind Ländergesetze.

In der Regel findet eine Behandlung gemäß Maßregelvollzugsgesetz in speziellen forensischen Kliniken statt. Wenn die Umstände es erlauben, können psychisch kranke Straftäter auch in normalen psychiatrischen Kliniken behandelt und betreut werden.

Einige wichtige Paragrafen für psychisch kranke Straftäter finden sich darüber hinaus im Strafgesetzbuch (StGB):

-§ 20 Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen
-§ 21 Verminderte Schuldunfähigkeit
-§63 Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zum Schutz der Allgemeinheit (Behandlungsdauer so lange, bis die Voraussetzungen nicht mehr gegeben sind)
-§64 Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Behandlungsdauer bis zu 2 Jahren)

und in der Strafprozessordnung((StPO):

-§81 Unterbringung zur Beobachtung für die Vorbereitung eines Gutachtens bis zu 6 Wochen
-§126a einstweilige Unterbringung bis zum Abschluss des Gerichtsverfahrens, wenn die öffentliche Sicherheit es fordert.

Der Volksmund spricht über Paragraf 51, oder auch als Schein für die Jagd, wobei dieser Paragraf nicht existiert und wir sollten doch ein wenig vorsichtiger mit solchen Äußerungen umgehen, bzw. mit darauf achten, wie damit umgegangen wird.

Gruß Brady
 
Guten Abend,

ich finde es immer schwierig für diese Menschen Verständnis aufzubringen! Aber natürlich haben auch sie ihre Rechte in der Bundesrepublik Deutschland, mitunter sogar mehr als die Opfer...

LG
 
Hi Karo6,

ich finde es auch schwierig, bin mir auch nicht sicher, ob ich auf einer forensischen Station zurecht käme. Wahrscheinlich käme es auf die jeweiligen Delikte an.
Aber andererseits sind diese Täter zuvor auch oft Opfer gewesen. Wenn man sich die Lebensgeschichten der Patienten anschaut, wird vieles zumindest nachvollziehbar.
Wenn man in der Forensik arbeiten will, ohne unter zu gehen muss man den Spagat hinbekommen irgendwie Verständnis für die Patienen zu entwickeln, gleichzeitig aber auch nie das Delikt aus dem Sinn zu bekommen. Ich stelle mir das irre anstrengend und kräfteraubend vor.
Hut ab vor allen Kollegen, die das schon lange machen.

Viel mehr "Sorgen" machen mir aber die Vergewaltiger, Pädophilen u.ä., die ihre Haft absitzen und nach ein paar Jahren ohne Behandlung wieder draußen rumlaufen...

LG
 
Hallo Mitstreiter

@MiChung

Dein Unwohlsein in Bezug auf die Forensik kann ich nachvollziehen, da ich früher auch mal in einem normalen Krankenhaus meinen Job erledigt habe, aber viele interessante Aspekte hat der MRV zu bieten.
Der Spagat kann auch als Professionalität verstanden werden, d.h.
Empathie für die Belange des bei uns Untergebrachten auf der einen und wie gesagt professionellen Distanz auf der anderen Seite.
Freiwillig ist da keiner von unseren Patienten in Behandlung, glaub mir das ruhig.
Gelegentlich versuchen sie sich auch über dich zu entlasten sozusagen dich als emotionalen Mülleimer zu benutzen.




Ich höre Stimmen, Sie sagen böses zu mir :-)
 
Hallo,

ich denke Professionalität sollte eine der Grundvoraussetzungen sein, in der Behandlung von forensischen Patienten. Nicht umsonst ist der prozentuale Anteil der Fachpflegekräfte (zumindest in unserer Klinik) vergleichsweise hoch - und das ist auch gut so.
Dass die Patienten nicht freiwillig in Behandlung sind, ist klar *g*, das erschwert die Behandlung natürlich zusätzlich.
Ich denke auch, dass es ein interessantes Arbeitsfeld ist. Ich selbst habe auch eher ein Faible für Patienten, die an einer Persönlichkeitsstörung leiden, mit denen komme ich besser zurecht als beispielsweise mit psychotischen Patienten.... aber es ist auch ein sehr schwieriges Klientel, mit dem der ein oder andere Kollege auch schnell überfordert sein kann.
Ich denke da vor allem an die KollegInnen, die in der Normalität der Arbeitssituation die nötige Distanz nicht hinbekommen und bspw. das Delikt "ausblenden" und die Empathie zu sehr in den Vordergrund gerät. Hier das richtige Maß zu finden, setzt eine stabile eigene Persönlichkeit voraus.

Hier denke ich, ist die PDL gefordert, die Mitarbeiter entsprechend auszuwählen. Aber auch in der Forensik werden zunehmend Pflegehelfer eingesetzt - ob das eine gute Lösung ist, wage ich zu bezweifeln.
Bin jetzt vielleicht ein wenig vom Thema abgeschweift......


LG MC
 
Ich denke da kann ich dich verstehen, da es aus meiner Erfahrung im 63 häufig "angenehmer" war subjektiv weniger Kranke ? da aber die PS häufig auch mit schwieriger Behandlungseinsicht auf der Seite des Pat. manchmal auch bei seinem rechtlichen Vertreter vorhanden ist , da"ja nichts zu sehen ist" und der Untergebrachte es häfig dank guter Anpassung schafft halbwegs selten anzuecken und die Tagesstruktur meistens allein bewältigt mag der Eindruck entstehen.

Durch wechsel des Paragr. nun 64 sehe ich beide und häufig ist die Compliance bei den Psychosen besser, auch wenn du als PN mehr aktiv sein musst um die Rahmenbedingungen zu erhalten .
Also hat beides seine Reize und manchmal muss der :wut: ... ..durch die Wand. "g"
Auf seine Besorgnis hin ja auch bei uns gibt es KPH und PH die aber gut integriert sind und wertvolles Mitglied des Teams, wobei es von Vorteil ist wenn das Team selbst gestanden ist und nicht nur aus jungen Menschen mit grad Examen besteht, schon aus Sicht der Lebens und Menschenerfahrung.
Zur rechtlichen Seite bist du sicher im Recht zu zweifeln, da der Exam. den kopf hinhält im Zweifel weil er ja wissen muss was er da tut.




Ich höre Stimmen, Sie sagen aber nix Neues?
 

Ähnliche Themen