Gesetzliche Richtlinien bei MRSA

sitony

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55
Beruf
krankenschwester
Akt. Einsatzbereich
ambulante pflege
hallo,
ich habe eine frage.gibt es gesetzliche Richtlinien zum umgang mit MRSA ?
der fall ist folgender :ich bin im ambulanten dienst tätig.ein Patient hat im Genitalbereich MRSA und wird von uns gepflegt.wir haben schutzkittel,Mundschutz und Handschuhe an.nach diesem Patienten folgen noch weitere Patienten in der tour,ohne MRSA.einige von ihnen haben wunden und wir nehmen einen verbandswechsel vor.nachdem wir MRSA-Patienten versorgt haben.
ich habe dabei kein gutes gefühl.falls es gesetzliche Bestimmungen gibt,wo finde ich diese ?
vielen dank und guten rutsch,sitony
 
Gesetzlich ist bei MRSA nur die anonymisierte Meldepflicht.
(macht der Hausarzt)
Die notwendigen Maßnahmen zur Versorgung findest Du in Eurem
Hygienebuch, im Hygieneplan und den entsprechenden Standards.

Wenn es organisatorisch auch nur irgendwie machbar ist, sollte
der Patient natürlich an das Ende der Tour rutschen.

Ach ja ... Bei "RKI-Empfehlung - Infektionsprophylaxe"
solltest Du mal `reinschauen. (Steht im Web)
 
Ich habe dich in das passende Forum verschoben. Schau mal in den Threads über deinem, da solltest einiges finden.

Ein schlechtes Gefühl hätte ich bei deiner Vorgehensweise auch, mir fehlt nämlich von allem das Wichtigste: Die hygienische Händedesinfektion!

Wenn du deine Hygienemassnahmen korrekt durchführst, dann kann nix passieren, auch wenn der Patient nicht am Ende der Tour liegt - was sicher sinnvoll, aber natürlich nicht immer machbar ist.

Ein gesundes 2015
Narde
 
Es gibt keine gesetzlichen Richtlinien, es gibt "nur" die Vorgabne der RKI-Kommission die durch gesetzlichen Hinweis zum nationalen Standard erhoben wurden. Dies findest Du unter dem Link: RKI - Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention dort findest Du unter der Überschrift: Bekämpfung und Kontrolledas Dokument:Empfehlungen zur Prävention und Kontrolle von Methicillinresistenten Staphylococcus aureus-Stämmen (MRSA) in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen (Bundesgesundheitsblatt 6/2014) (PDF, 1MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Allerdings scheint Eure Einrichtung einen gravierenden Mangel zu haben: - oder gibt es bei Euch einen Hygieneplan?
 

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