Gesetzliche Betreuung werden

MrsInchen

Newbie
Registriert
21.01.2011
Beiträge
8
Ort
Frankfurt am Main
Beruf
Gesundheits -und Krankenpflegerin
Akt. Einsatzbereich
Schlaganfallakutbehandlung / INT.
Hallo,
ich hoffe, ich bin hier im richten Thread? :)

Also, ich absolviere dieses Jahr mein Examen zur Gesundheits -und Krankenpflegerin
und ich denke darüber nach, mich nach meinem Examen, sobald ich mich
eingearbeitet habe, als gesetzliche Betreuung "zumelden" - als Nebentätigkeit, sozusagen.
Aber ist dies überhaupt als Nebentätigkeit möglich? Für ein bis zwei Menschen?
Und fordert dies eine spezielle Weiterbildung?

Ich würde mich freuen,
könnte mir Jemand ein bisschen was darüber erzählen.

Dankeschön :)
 
Hallöle, ich habe bis 2006 als ehrenamtliche Betreuerin zusätzlich zu meinem Vollzeitberuf als Krankenschwester gearbeitet. Konnte seinerzeit bis 9 zu Betreunde haben. Hauptberuflich bin ich im Suchtbereich tätig und dazu dann diese ehrenamtliche Tätigkeit bei der ich hauptsächlich Menschen zu betreuen hatte die in Heimen/Altenheimen lebten war sehr interessant.
Ich rate nur dazu, bei den Betreuungen aufzupassen, das bereits eine Betreuung besteht und diese ordentlich eingerichtet ist. Ansonsten wird der Aufwand zu gross. Hilfe dazu erhält man in den Amtsgerichten, welche die Betreuungen überwachen. Dort kann sich jeder als ehrenamtlicher Betreuer melden und bekommt von dort auch alle Hilfestellungen.
Ich hatte das seinerzeit in Zusammenarbeit mit unserem Stationsarzt und dem Richter. Da ich beide gut kannte und beide auch wussten, das ich "vom Fach" bin, hat das die Arbeit sehr erleichtert.
 
Es gibt doch nicht nur ehrenamtliche Betreuer, es gibt ja auch die beruflichen. Aber wie das mit der Bezahlung genau ist, weiß ich nicht, reich wird man nicht, wenn man es ehrlich macht.
 
Ein ehrenamtlicher Betreuer bekommt pro Jahr eine Aufwandsentschädigung von 399€. Es besteht die Möglichkeit statt einer Pauschale alle Aufwendungen einzeln zu berechnen. Dazu müssen aber alle Aufwendungen, die über 399€ liegen einzeln nachgewiesen werden. Besitzt der Betreuer die Vermögenssorge, dann kann er die Aufwandsentschädigung aus dem Vermögen des Betreuten entnehmen, solange das Vermögen des Betreuten über 2600€liegt.

Berufsbetreuer benötigen lediglich eine gewisse Sozialkompetenz. Hierzu richtet man eine Bewerbung an die zuständige Behörde. Man muss sich allerdings verpflichten mindestens 11 Betreuungen zu übernehmen. Die Stundensätze richten sich dann nach der beruflichen Qualifikation des Betreuers. Der Mindeststundensatz liegt bei 27€ brutto, mit abgeschlossenem Lehrberuf die für die Ausübung der Betreuung nutzbar sind erhält man einen Stundensatz von 33,50€. Akademiker können einen Stundensatz von 44€ brutto berechnen. Diese Stundensätze werden aus dem Vermögen der Betreuten bezahlt. Im ersten Jahr kann man bis zu 82,5 Stunden beanspruchen. Ab dem 2. Jahr 54 Stunden. Fast alle Behörden verlangen mittlerweile Fachlehrgänge im Betreuungsrecht. Liebe Grüße Fearn
 
Die Stundensätze richten sich dann nach der beruflichen Qualifikation des Betreuers. Der Mindeststundensatz liegt bei 27€ brutto, mit abgeschlossenem Lehrberuf die für die Ausübung der Betreuung nutzbar sind erhält man einen Stundensatz von 33,50€. Akademiker können einen Stundensatz von 44€ brutto berechnen. Diese Stundensätze werden aus dem Vermögen der Betreuten bezahlt. Im ersten Jahr kann man bis zu 82,5 Stunden beanspruchen. Ab dem 2. Jahr 54 Stunden. Fast alle Behörden verlangen mittlerweile Fachlehrgänge im Betreuungsrecht. Liebe Grüße Fearn
Akademiker bekommen mehr für die gleiche Arbeit?
Ich werde wohl in meiner Betreuungsverfügung festlegen, dass ich keine "teuren" Berufsbetreuer von meinem Geld bezahlen möchte. Ich möchte jemand mit dem Herz auf dem rechten Fleck und gesundem Menschenverstand!
 
Akademiker bekommen mehr für die gleiche Arbeit?
Ich werde wohl in meiner Betreuungsverfügung festlegen, dass ich keine "teuren" Berufsbetreuer von meinem Geld bezahlen möchte. Ich möchte jemand mit dem Herz auf dem rechten Fleck und gesundem Menschenverstand!
Vernünftigerweise legst du in der Verfügung auch fest wer dich betreuen soll.
 
Eine Betreuungsvorsorge ist sehr sinnvoll. Allerdings erkennen Banken und Sparkassen nur ihre eigenen Formulare an und solche, die von einem Notar beglaubigt wurden. Für die finanzielle Betreuung muß man ohne beglaubigte Betreuungsunterlagen dann trotzdem noch in ein Betreuungsverfahren eintreten. Diese Formulare die man in Buchhandlungen kaufen kann, oder die man im Internet ausdrucken kann, sind irreführend und im Ernstfall nicht ausreichend um handeln zu können. Am besten besorgt man sich direkt die Originalformulare seiner Bank oder Sparkasse. Liebe Grüße Fearn
 
Ich möchte jemand mit dem Herz auf dem rechten Fleck und gesundem Menschenverstand!
Ich verstehe nicht so recht, warum diese Kriterien die Akademiker ausschließen. :gruebel:
 
Nö, ich habe nicht gesagt, dass das Akademiker ausschließt!!! Ich habe nur gesagt, dass ich nicht möchte, dass mein gesetzlicher Betreuer von meinem schwer verdienten Geld mehr bekommen soll mit der gleichen Leistung! Dann reicht es ja nicht solange.
Ich hatte es nur so gemeint, dass mir die menschlichen Werte in diesem Falle wichtiger sind als die Vorbildung. Soziale Kompetenz wäre natürlich von Vorteil. Die erhalte ich aber nicht unbedingt nur als Akademiker. Natürlich werde ich in meiner Vorsorgevollmacht jemand bestimmen, den ich kenne. Aber sollte dennoch ein bezahlter Berufsbetreuer notwendig sein, nehme ich gerne auch einen sozial kompetenten Akademiker, wenn er nicht mehr bezahlt bekommt, als die anderen! Ich habe nichts gegen Akademiker, nur um das nochmal klar zu erwähnen. Ich finde es nur ungerecht, dass Akademiker automatisch mehr verlangen können als Berufsbetreuer mit weniger Bildung.
Ich hoffe ich werde nie einen brauchen:beten:
 

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