Praxisanleitung - gesetzliche Vorgaben

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Gast
Hallo,
auf diesem Wege wollte ich in die Runde fragen, ob es hinsichtlich der Zahl der Praxisanleiter auf einer Station oder in einem Bereich gesetzliche Vorgaben gibt? Ich bin der Meinung, vor einiger Zeit etwas von mindestens zwei Praxisanleitern pro Station / Bereich als Ziel gesetzlicher Vorgaben gehört zu haben. Leider finde ich die entsprechende Quelle nicht mehr, so daß ich mir diesbezüglich auch nicht mehr sicher bin. Wer kann mit entsprechendem Gesetzestext weiterhelfen?
Vielen Dank!
 
Hallo!

Ich kann´s jetzt nicht schwören,
aber meines Wissens ist das nicht im Gesetz verankert.
Es gibt lediglich eine Empfehlung, die von irgendeinem schlauen Gremium (dessen Name ich wohl eigentlich wissen sollte :gruebel: ) aufgrund dieses Gesetzes getätigt wurde. Wie diese ist... auch keine Ahnung. Während meiner Fortbildung wurde noch auf diese Empfehlung gewartet :| und ich hab nie mehr was gehört.
Genauso wenig ist gesetzlich festgelegt, wieviele Anleitungen pro Woche/Monat/Jahr erfolgen sollen. Genauere Daten zu diesen Empfehlungen würden mich auch sehr interessieren. Wäre ein Anhaltspunkt für meine Einsatzplanungen.

...ich glaube, ich rufe nach meinem Nachtdienstfrei einfach mal in der Schule an - wird der einfachste Weg sein ;-)

by the way...
Ich habe die Schüler auf 2 Stationen, auf denen ich nicht arbeite zu betreuen - und natürlich die, auf meiner Station.

LG
reX
 

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