Gehaltsstopp & Freizeit-Raub – Die systematische Ausbeutung von Vollzeitkräften

Nachtbruder2026

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Hallo zusammen,

ich muss mal ein Thema ansprechen, das zeigt, mit welchen perfiden Methoden in manchen Tochtergesellschaften (privater Träger, TVöD-Anlehnung) gearbeitet wird, um erfahrene Vollzeitkräfte auszupressen.


1. Die 500-Euro-Ohrfeige & 5 Jahre Stillstand

Ich bin seit 15 Jahren im Unternehmen, aber mein Gehalt wurde seit über 5 Jahren nicht mehr erhöht. Keine Anpassung, nichts. Besonders bitter: Einem externen Personaldienstleister wurden bei der Vorstellung sofort 500 € brutto mehr geboten, als ich nach anderthalb Jahrzehnten verdiene. Auch Berufsanfänger steigen mittlerweile mit einem höheren Gehalt ein als ich. Auf Nachfragen beim Chef wird nur abgeblockt.


2. Die Minusstunden-Falle: Wenn aus 8 freien Tagen nur 6,5 werden

Die Leitung hat die tägliche Arbeitszeit bei Vollzeit einseitig von 8 auf 7,5 Stunden gekürzt. Das Ergebnis ist eine eiskalte Rechnung auf meinem Rücken:

  • Durch die fehlenden 30 Minuten pro Dienst baue ich jeden Monat automatisch ca. 11 Minusstunden auf, obwohl ich pünktlich zur Stelle bin.
  • Um diese künstlichen Minusstunden auszugleichen, muss ich an meinen freien Tagen einspringen.
  • Effektiv bedeutet das: Von meinen eigentlich 8 freien Tagen im Monat bleiben mir nur 6,5 Tage übrig. Meine Erholungszeit wird geraubt, damit ich die künstlichen Defizite abarbeite.

Der Vergleich im Team:

Das Absurde ist, dass Teilzeitkräfte (75%) ganz normal ihre Stunden leisten können und keine Minusstunden aufbauen. Diese Regelung scheint exklusiv darauf ausgelegt zu sein, Vollzeitkräfte maximal flexibel und billig als Lückenbüßer für die freien Tage einzusetzen.


Meine Fragen an euch:
  • Ist es rechtlich zulässig, Vollzeitkräfte durch 7,5-Stunden-Schichten systematisch ins Minus zu drücken, während Teilzeitkräfte normal arbeiten?
  • Greift hier nicht der Annahmeverzug (§ 615 BGB), wenn ich meine 8 Stunden anbiete, aber kürzer eingeplant werde?
  • Wie wehrt man sich gegen diesen Raub von freien Tagen?
Ich freue mich auf eure Einschätzungen und Erfahrungen mit solchen Modellen.
 
Arbeitgeber können Dienstzeiten innerhalb des gesetzlichen Rahmens anpassen. 7,5-Stunden-Dienste sind nicht außergewöhnlich. Auch unterschiedlich lange Dienstzeiten widersprechen nicht dem Arbeitszeitgesetz. Mein Frühdienst ist etwas länger als der Spätdienst, mein Nachtdienst ist nochmal länger, und andere Kolleg:innen haben nochmal andere, kürzere Dienste, weil sie so ihre Kinderbetreuung besser koordinieren können.

Laut Arbeitszeitgesetz gilt in Deutschland immer noch die Sechs-Tage-Woche!
 
Hallo Claudia also die sechs Tage Woche ist für mich nicht bindend. Ich arbeite für einen privaten Träger, 40 Stunden/Woche á 5 Tage.
Und bisher haben wir alle immer 40 Stunden gearbeitet der OP Arbeit 8 Stunden täglich, die ambulanzarbeit hat schon täglich und die Pflege ebenfalls. Aber weil sich die Schichten zu oft überschneiden wurde der Vertrag einseitig gekürzt. Während Teilzeitkräfte keine Minusstunden machen machen vollzeitstundenkräfte Minusstunden.
Mein Unternehmen hat hier ein einseitigen Änderung des Arbeitsvertrages vorgenommen ohne meine Zustimmung. Darum habe ich diesen Beitrag geschrieben.
 
Hallo Claudia also die sechs Tage Woche ist für mich nicht bindend. Ich arbeite für einen privaten Träger, 40 Stunden/Woche á 5 Tage.
Und bisher haben wir alle immer 40 Stunden gearbeitet der OP Arbeit 8 Stunden täglich, die ambulanzarbeit hat schon täglich und die Pflege ebenfalls. Aber weil sich die Schichten zu oft überschneiden wurde der Vertrag einseitig gekürzt. Während Teilzeitkräfte keine Minusstunden machen machen vollzeitstundenkräfte Minusstunden.
Mein Unternehmen hat hier ein einseitigen Änderung des Arbeitsvertrages vorgenommen ohne meine Zustimmung. Darum habe ich diesen Beitrag geschrieben.
Eine einseitige Änderung des Arbeitsvertrags geht nicht. Ein Arbeitsvertrag kann nur mit beidseitigem Einverständnis geändert werden.
Ehrlich, ich würde mir sofort einen anderen Arbeitgeber suchen! Warum lässt man sich in der heutigen Zeit als Pflegekraft das gefallen.
Habt ihr einen Personalrat? Dann ist jegliche Änderung der Arbeitszeiten zustimmungspflichtig.
 
Ehrlich, ich würde mir sofort einen anderen Arbeitgeber suchen! Warum lässt man sich in der heutigen Zeit als Pflegekraft das gefallen.
Das frage ich mich ehrlich gesagt auch. Bei all dem Frust, den sich Nachtbruder2026 hier von der Seele schreibt... was hält ihn noch dort?

Wer nicht gerade am äußersten A... der Welt wohnt und weder Führerschein noch fahrbaren Untersatz besitzt, hat in der Pflege doch heutzutage keine Schwierigkeiten, eine Stelle zu finden.
 
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Das frage ich mich ehrlich gesagt auch. Bei all dem Frust, den sich Nachtbruder2026 hier von der Seele schreibt... was hält ihn noch dort?

Wer nicht gerade am äußersten A... der Welt wohnt und weder Führerschein noch fahrbaren Untersatz besitzt, hat in der Pflege doch heutzutage keine Schwierigkeiten, eine Stelle zu finden.
Der Nachtruder schreibt das um zu sehen ob es auch Gleichgesinnte wie ihn gibt, die ähnliche Erfahrungen im Pflegeberuf gemacht haben. Zum Gedankenaustausch.
 
Das beantwortet nicht die Frage, warum Du bei all diesen negativen Erfahrungen noch bei diesem Arbeitgeber bist.
 
Bei all den von Nachtbruder verfassten Beiträgen stellt sich mir die Frage, ob die geschilderten Sachverhalte tatsächlich alle in der Realität passiert sind? Ich kann es fast nicht glauben! Da würde ich keine 2 Wochen aushalten.
 
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Eine einseitige Änderung des Arbeitsvertrags geht nicht. Ein Arbeitsvertrag kann nur mit beidseitigem Einverständnis geändert werden.
Ehrlich, ich würde mir sofort einen anderen Arbeitgeber suchen! Warum lässt man sich in der heutigen Zeit als Pflegekraft das gefallen.
Habt ihr einen Personalrat? Dann ist jegliche Änderung der Arbeitszeiten zustimmungspflichtig.
Hallo Ludmilla und danke für deine Nachricht.

Nein sowas wie ein Personalrat das gibt es nicht, es gibt keinen Betriebsrat nein.

Der Betrieb ist so aufgebaut es gibt Pflegekräfte Stationsleitung Geschäftsführer mehr gibt es nicht. Es gibt auch keine PDL oder sowas.

Eigentlich flache Hierarchien aber sie Hierarchien sind nicht flach die Hierarchien sind einseitig

Stationspleite macht was sie will Geschäftsführer deckt das ganze ab und du als Personal spurst oder spurst eben nicht.
 
Mein Unternehmen hat hier ein einseitigen Änderung des Arbeitsvertrages vorgenommen ohne meine Zustimmung. Darum habe ich diesen Beitrag geschrieben.
Eine einseitige Änderung des Arbeitsvertrages ist eigentlich nicht möglich. Es gibt aber die Möglichkeit der Änderungskündigung:

 
Ich bin ziemlich sicher, dass eine Dienstzeitenänderung keine Änderungskündigung erfordert. In meinen bisherigen Arbeitsverträgen waren keine genauen Dienstzeiten festgehalten, lediglich die durchschnittliche Wochenarbeitszeit und der Hinweis, welcher Tarifvertrag Anwendung findet.

Ich war im TVöD Ba-Wü, als die wöchentliche Arbeitszeit - in Verhandlung mit den Gewerkschaften! - von 38.5h auf 39,0h / Woche erhöht wurde. Da gab es keine Änderungskündigungen. Der Passus "finden die Regelungen des TVöD Anwendung" war ja geblieben. Die Regelungen im Tarifvertrag hatten sich verändert.
 
Ich bin ziemlich sicher, dass eine Dienstzeitenänderung keine Änderungskündigung erfordert. In meinen bisherigen Arbeitsverträgen waren keine genauen Dienstzeiten festgehalten, lediglich die durchschnittliche Wochenarbeitszeit und der Hinweis, welcher Tarifvertrag Anwendung findet.

Ich war im TVöD Ba-Wü, als die wöchentliche Arbeitszeit - in Verhandlung mit den Gewerkschaften! - von 38.5h auf 39,0h / Woche erhöht wurde. Da gab es keine Änderungskündigungen. Der Passus "finden die Regelungen des TVöD Anwendung" war ja geblieben. Die Regelungen im Tarifvertrag hatten sich verändert.
„Danke für deinen Kommentar, Claudia. Ich verstehe, dass die Arbeitsmarktsituation viele dazu bringt, pragmatisch zu denken.
Mir geht es aber weniger darum, eine neue Stelle zu suchen, sondern um die rechtlich korrekte und faire Umsetzung meines Arbeitsvertrages.
Ich arbeite Vollzeit mit vertraglich vereinbarten 8 Stunden/Tag. Die einseitige Kürzung auf 7,5 Stunden durch meinen Arbeitgeber erfolgte ohne meine Zustimmung und führt dazu, dass ich Minusstunden aufbaue, während Teilzeitkräfte normal ihre Stunden leisten.
Das Arbeitszeitgesetz regelt zwar maximale Arbeitszeiten und Ruhezeiten, aber es erlaubt nicht, vertraglich vereinbarte Sollstunden einseitig zu reduzieren. Genau deshalb habe ich den Beitrag geschrieben – um Erfahrungen und Einschätzungen zu dieser Praxis zu sammeln.“
 
Wenn der Arbeitgeber Minusstunden verursacht (z.B. durch geringe Auftragslage), muss er in der Regel trotzdem das volle Gehalt zahlen, da dies in sein {Link: Betriebsrrisiko fällt und der Arbeitnehmer zur Arbeitsleistung bereit war (Annahmeverzug nach § 615 BGB,). Minusstunden sind nur dann zulässig, wenn ein Arbeitszeitkonto existiert und sie vertraglich vereinbart wurden; ansonsten besteht keine Nachleistungspflicht, und der Arbeitnehmer muss sie nicht nacharbeiten. Arbeitnehmer sollten bei unrechtmäßigen Minusstunden rechtliche Unterstützung (Fachanwalt, Gewerkschaft) suchen.
 
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Es gab ja keine Minusstunden. Er kam dann halt ein, zweimal pro Monat häufiger zum Dienst.
 
Liebe Claudia, Nachtbruder schreibt "Während Teilzeitkräfte keine Minusstunden machen machen vollzeitstundenkräfte Minusstunden."
 
Es gab ja keine Minusstunden. Er kam dann halt ein, zweimal pro Monat häufiger zum Dienst.
Du schreibst das so lapidar dahin, 1-2 Tage weniger frei im Monat ist erheblich! Wenn sie einen Betriebsrat hätten, wäre das mitbestimmungspflichtig.
Wie Nachtbruder schon mal empfohlen, anwaltlichen Rat einholen! Die ändern die Arbeitszeiten um die personellen Defizite auszugleichen. Letztlich bleibt der Arbeitsablauf der gleiche. Ich kann nur jedem raten auch jede einzelne Minute die man länger bleibt zu dokumentieren.
 
Liebe Claudia, aber nur wenn es nicht in Arbeitszeit-oder Tarifvertrag nicht anders geregelt ist. Dann gilt das was dort geregelt ist. Die Regelung darf aber nicht schlechter sein!
Dem habe nicht widersprochen.

Wie erwähnt, habe ich schon eine Verlängerung der wöchentlichen Arbeitszeit erlebt, und die war ohne Änderungskündigung rechtens, da mit der zuständigen Gewerkschaft so ausgehandelt. Auch Tarifverträge können geändert werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Dem habe nicht widersprochen.

Wie erwähnt, habe ich schon eine Verlängerung der wöchentlichen Arbeitszeit erlebt, und die war ohne Änderungskündigung rechtens, da mit der zuständigen Gewerkschaft so ausgehandelt. Auch Tarifverträge können geändert werden.
War bei uns genauso. Allerdings wurde hier die Wochenarbeitszeit auf die Tage erhöht. Wir haben statt einer 5Tage Woche, eine 4,75 Tage Woche.

Das war eine gemeinsame Zusammenarbeit zwischen den Personalrat und dem Arbeitgeber. Die AN wurden vorher dazu befragt und es stellte sich heraus das diese die 4,75 Tage Woche wollen.

Die Tarifliche wöchentliche Arbeitszeit kann sogar 7 Tage verteilt werden, das dass Arbeistzeitgesetz generell kein Verbot mit sich bringt das dass Arbeiten an Sonn-/Feiertagen untersagt. Das Arbeitszeitgesetz regelt nur wie diese Tage wieder auszugleichen sind. Aber nicht wie hoch die mindest Stundenzahl pro Tag ist. Die grenze ist nur nach oben mit den max. 10h

Ordnet eine AG derart ungünstige Arbeitszeiten an, dann muß er halt damit leben das im die AN abwandern.
Ich würde im leben nicht mehr in der 6 Tage Woche arbeiten. Ich empfinde das auch als Ausbeutung. Wir haben aber den Luxus das nicht mitmachen zu müssen.

Aus diesem Grund hat mein jetziger AG die 4,75 Tage Woche wieder eingeführt, denn die 5 Tage Woche ist bei den AN so schlecht angekommen das diese reihenweise gekündigt hatten. Ich glaube die 5 Tage Woche gab e nur 3-4 Jahre bei uns. Dann sind sie wieder zurück zur 4,75 Tage Woche.

ich selber habe durch meinen Aufgabenwechsel sogar wieder ne 5 tage Woche. Denn ich arbeite genau 8h am Tag. Die Kollegen die im üblichen 3 Schicht sind arbeiten knapp 20 min mehr am Tag als ich.
 
Wenn der Arbeitgeber Minusstunden verursacht (z.B. durch geringe Auftragslage), muss er in der Regel trotzdem das volle Gehalt zahlen, da dies in sein {Link: Betriebsrrisiko fällt und der Arbeitnehmer zur Arbeitsleistung bereit war (Annahmeverzug nach § 615 BGB,). Minusstunden sind nur dann zulässig, wenn ein Arbeitszeitkonto existiert und sie vertraglich vereinbart wurden; ansonsten besteht keine Nachleistungspflicht, und der Arbeitnehmer muss sie nicht nacharbeiten. Arbeitnehmer sollten bei unrechtmäßigen Minusstunden rechtliche Unterstützung (Fachanwalt, Gewerkschaft) suchen.
Die auftragslage in der Klinik die ist immer gut der Laden brummt. Patienten kommen nüchtern zur OP zwei Tage post stationär und werden entlassen also der eine gibt dem anderen die Klinke in die Hand. Wäre das Bett noch belegt ist ist schon der Neuzugang da. Die Betten sind also doppelt belegt zum Nachteil der Neuzugänge. Die Neuzugänge müssen sich auf der Toilette, im aufenthaltsraum oder im dienstzimmer der Stationsleitung umziehen für die OP., weil einfach kein Platz ist. So viel zum Thema Auslastung.
Gewerkschaft braucht man keiner es ist autosources Unternehmen dort gibt es wieder Betriebsrat, keine PDL, nicht in der Gewerkschaft bzw nicht im arbeitgeberverband das ist nicht gewünscht du kannst sie ja denken warum.
Ja und Anwälte haben sich auch damit befasst das stiftet noch mehr Unfrieden. Das war auch eine der vielen Gründe warum so viele Mitarbeiter das Unternehmen schnell wieder verlassen haben

Der Arbeitgeber hat eine arbeitszeiterfassung eingeführt wenn diese denn mal richtig funktioniert. Irgendwie müssen die Werte händisch übertragen werden in die online-tabellen da passieren häufig Fehler und die Stunden der Mitarbeiter verschwinden in das Nirvana. Ich habe angefangen mir meine Stunden in eine Excel-Tabelle aufzuschreiben und zusammenzurechnen und am Ende des Monats bekomme ich dass Journal der arbeitszeiterfassung und manchmal fehlen einfach bis zu 50 Stunden. Z.b an freien Tagen wo ich eingesprungen bin und nach gestern hätte gar nicht arbeiten sollen trägt mir die arbeitszeiterfassung trotz dass ich gestempelt habe eine Arbeitszeit von -8 Stunden ein. Oder die Stationsleitung hat vergessen dass ich eingesprungen bin und hat die Werte gar nicht übertragen.
Jetzt ist halt wirklich folgendes passiert dir schon alle werden nicht monatlich ausgegeben sondern alle drei Monate und du kannst dir sicher vorstellen was passiert wenn ich Januar Februar und mir jetzt gearbeitet habe und im April erst die Journale von Januar Februar und März bekommen und feststelle und das über 100 Stunden fehlen.
Und dann hatten wir das Problem die zeitbeauftragten Mist mit der arbeitszeiterfassung angestellt haben und arbeitszeiten dokumentiert haben von Mitarbeitern die gar nicht anwesend waren, das ist natürlich rausgekommen.
Anstatt dass er irgendwelche Maßnahmen passieren wurde den Mitarbeitern die Zugriff auf die arbeitszeiterfassung verwehrt. Nun musste der zeitbeauftragte aus einer anderen Region kommen um die Fehler die hier passiert sind auszumerzen für meine hat über Monate dafür verbraucht es hat trotzdem nicht gestimmt.
 

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