- Registriert
- 03.09.2008
- Beiträge
- 6
- Ort
- Nördlingen
- Beruf
- Krankenschwester
- Akt. Einsatzbereich
- Cardiologie
- Funktion
- stellv. Stationsleitung
Ein herzliches Grüß Gott,
gleich zu meiner Frage:
Ich bin Krankenschwester
, 43 Jahre. Seit 2004 bin ich als Datenschutzbeauftragte únseres Krankenhauses ( c. 360 Beschäftigte) und unseres Altenheimes ( 60 Beschäftigte) bestellt. Die Aufgabe ist während meiner Dienstzeit erledigt worden, eine Veränderung meines normalen Gehaltes TVöD 7a Endstufe, gab es hierzu leider nicht.
Nun sind wir seit Anfang 2008 mit einigen Kliniken und Altenheimen unseres Landkreises zusammengeschlossen.
Die Geschäftsleitung zieht nun in Erwägung mich als hauptamtlichen Datenschutzbeauftragten einzusetzen. Es würde sich dann um die 1300 Mitarbeiter handeln.
1. Frage:
Ist eine komplette Versetzung aus dem Pflegedienst einfach so möglich, würde dass auch ohne meine Einverständnis gehen?
2. Frage:
Die Zuschläge für Feiertage, Nachtarbeit usw. fallen dann weg. Dienstkleidung wird nicht mehr gestellt. Ich habe weite Anfahrtswege, bisher konnte ich laufen. Verantwortung wir ungleich höher. Müßte ich dann nicht nach TVöD 9 eingruppiert werden? Stufe? Wegfall der Zulagen: -200 Euro, Benzinkosten: -100 Euro, wären dass 300 Euro weniger und ich hätt noch keine angemessenen ( oder jedenfalls wenige) Klamotten.
3. Frage:
Nach c. 2 Jahren denke ich ist die Hauptarbeit abgeschlossen und eine Arbeitszeit von 75% würde dann genügen, wär dass in Ihren Augen so korrekt?
4. Frage:
Ich würde eine 3-wöchige Ausbildung zum geprüften Datenschutzbeauftragten vorschlagen, obwohl ich schon einige Fortbildungen habe. Aber ich denke dann gehört eine Prüfung dazu. Korrekt?
Es würde wirklich einen großen Einschnitt in meinem Leben bedeuten, denn ich bin nicht Krankenschwester geworden um überwiegend am Schreibtisch zu arbeiten.
Andernfalls würde mich die Aufgabe schon reizen.
Ich hoffe es ergibt sich eine rege Diskussion.
Denn nach meinem Urlaub soll ich zum Angebot Stellung nehmen.
Herzlichen Dank
eine bisher ehrenamtliche Datenschützerin
PS. Hoffentlich hab ich im richtigen Teil gepostet?
gleich zu meiner Frage:
Ich bin Krankenschwester

Nun sind wir seit Anfang 2008 mit einigen Kliniken und Altenheimen unseres Landkreises zusammengeschlossen.
Die Geschäftsleitung zieht nun in Erwägung mich als hauptamtlichen Datenschutzbeauftragten einzusetzen. Es würde sich dann um die 1300 Mitarbeiter handeln.
1. Frage:
Ist eine komplette Versetzung aus dem Pflegedienst einfach so möglich, würde dass auch ohne meine Einverständnis gehen?
2. Frage:
Die Zuschläge für Feiertage, Nachtarbeit usw. fallen dann weg. Dienstkleidung wird nicht mehr gestellt. Ich habe weite Anfahrtswege, bisher konnte ich laufen. Verantwortung wir ungleich höher. Müßte ich dann nicht nach TVöD 9 eingruppiert werden? Stufe? Wegfall der Zulagen: -200 Euro, Benzinkosten: -100 Euro, wären dass 300 Euro weniger und ich hätt noch keine angemessenen ( oder jedenfalls wenige) Klamotten.
3. Frage:
Nach c. 2 Jahren denke ich ist die Hauptarbeit abgeschlossen und eine Arbeitszeit von 75% würde dann genügen, wär dass in Ihren Augen so korrekt?
4. Frage:
Ich würde eine 3-wöchige Ausbildung zum geprüften Datenschutzbeauftragten vorschlagen, obwohl ich schon einige Fortbildungen habe. Aber ich denke dann gehört eine Prüfung dazu. Korrekt?
Es würde wirklich einen großen Einschnitt in meinem Leben bedeuten, denn ich bin nicht Krankenschwester geworden um überwiegend am Schreibtisch zu arbeiten.
Andernfalls würde mich die Aufgabe schon reizen.
Ich hoffe es ergibt sich eine rege Diskussion.

Herzlichen Dank
eine bisher ehrenamtliche Datenschützerin
PS. Hoffentlich hab ich im richtigen Teil gepostet?