Frühdienste und Spätdienste: wie viele sind erlaubt?

bobby_braun0

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Hallo ich arbeite im Ambulanten Pflegedienst.
Bei uns ist es üblich das wir jeden Morgen Dienst haben. Und 2 Personen zusätzlich auch abends.Von 7:00 bis ca 13:00 und Abends von 17:00 bis ca 20:00.
Kann mir jemand sagen wie oft dieser Teildienst gestzlich im Monat erlaubt ist und wo das steht.
Es ist so das wir Vollzeitkräfte da sehr oft ran müßen.
Gruß
 
Hallo Bobby,

ich denke es kommt ganz darauf an mit wie vielen Mitarbeitern Ihr welche Anzahl von Patienten versorgen müßt.

Bei uns sind eben viele Mitarbeiter krank,sodas ein Frühdienst bis 13 uhr geht,und ein Spätdienst von 15-22 Uhr.

Es kommt halt immer auf den Fall an.
 
Es kommt halt immer auf den Fall an.

Aber vor allem kommt es darauf an, wieviel sich der Arbeitnehmer zumuten lässt. Bei uns ist es leider auch eher die Regel, als die Ausnahme, dass sogenannte Teildienste ( mit wem teilt man sich die eigentlich...?:verwirrt: ) gefahren werden müssen. Neulich erst hat sich eine Kollegin durch 8 Stunden Praktikum im Altenheim und anschließendem vierstündigen Spätdienst gequält und das 5 Tage hintereinander und obwohl ich ihr das Arbeitszeitgesetz sogar ausgedruckt und gegeben habe. Sie hat sich letztendlich nicht getraut, sich für ihre Rechte stark zu machen.
 
Hallo, bei uns ist es zur Zeit so, das der Frühdienst so von 6.30 bis 13 Uhr geht und der Spätdienst von 16 bis 22.30, immer schön, wenn man am nächsten Tag daa wieder Frühdienst hat.
Bis jetzt bin ich davon noch verschont geblieben,da ich ja nur 50% arbeite komme ich mit ca. 135 Stunden im Monat um die Spätdienste meistens herum:sdreiertanzs: LG Kätchen
 
Hallo ich arbeite im Ambulanten Pflegedienst.
Bei uns ist es üblich das wir jeden Morgen Dienst haben. Und 2 Personen zusätzlich auch abends.Von 7:00 bis ca 13:00 und Abends von 17:00 bis ca 20:00.
Kann mir jemand sagen wie oft dieser Teildienst gestzlich im Monat erlaubt ist und wo das steht.
Es ist so das wir Vollzeitkräfte da sehr oft ran müßen.
Gruß

Hallo,

die einzige gesetzliche Einschränkung sind die Ruhezeiten im Arbeitszeitgesetz, die beachtet werden müssen.
Ansonsten sind diese "Doppelschichten" für Vollzeitkräfte in der ambulanten Pflege vollkommen normal, sonst erreicht man auch nicht die erforderlichen Arbeitsstunden, die man erbringen muß.
Die Frage, wieviel Doppeldienste pro Monat oder wieviel Tage am Stück kann man in einer Betriebsvereinbarung "sozialverträglich" regeln (So ist es jedenfalls bei uns).

Gruß

medsonet.1
 
Bei uns ist es üblich das wir jeden Morgen Dienst haben. Und 2 Personen zusätzlich auch abends.Von 7:00 bis ca 13:00 und Abends von 17:00 bis ca 20:00.

Das wären dann morgens 6 Std. und abends nochmal 3 stunden, bei einer 5 Tage Woche gerade mal eine Stunde zuviel. Bei einer 6 Tage Woche gerade mal 2 std und 20 Minuten zuviel. (Vorrausgesetzt: 40 Std. Woche) Dazu kommen noch mindestens 10 Std Nachtruhe: vom 20.00 Uhr bis 7.00 Uhr sind es 11 Std, also alles ok. :besserwisser:

Nun schreibst du, das du dieses öfters machen mus, so das ich dir sagen mus, jedesmal, wenn du nur Frühdienst machst, machst du schonwieder Minusstunden (40 Min bis 2 std, je nach 5 oder 6 Tage Woche) so das sich das ziemlich schnell wieder ausgleicht.

Hinzu kommen natürlich noch Dienstbesprechungen u.ä.

Wie sieht denn deine Gesamtstundenzahl in der Woche aus? Machst du arg viele Überstunden im Monat? Wenn nicht, dann ist bei euch alles in Ordnung, seih froh.

lg Cassy
 
Hallo
Die noch 4 Vollzeitkräfte haben ca 10-30 überstunden im Monat.
Die Teilzeitkräfte (50%) noch mehr. Personal wird versucht immer mehr abzubauen und zu schikanieren. Bisher hatten wir die Dienstwagen zu hause sollen nun auf Station zentraler Dienstbeginn.
Das bedeutet für einige wenn sie morgens Dienst haben tägl. 30Km mit Priv. Pkw zu fahren kommt der Abenddienst dazu noch mal 30Km. Sie kommen mittags später heim und müssen abends früher los. So das die tägliche Freizeit stark verkürzt wird. Ebenso ist das Dienst ende am Abend später so das die ununterbrochene Nachtruhe verkürzt wird.
Aus diesem Grund sollen dann in Zukunft 3 Leute den Spät Dienst fahren.
Damit würde dann von zur zeit 12-14 Doppeldiensten auf 18-20 erhöht werden.
Die ununterbrochen Nachtruhe wäre aber dann gewährleistet.
Und das alles nur um langjährige Vollzeitmitarbeiter evtl automatisch mit neuen (billigen ) Teilzeitkräften zu besetzen.
Die 100 % Kräfte sind schon lange ein Dorn im Auge.
Es wird schon seit ca 6 Jahren versucht diese auf 75 % und mehr runterzudrücken.
Dank gutem Betriebsrat sind wir noch zu 4 auf 100%
Gruß Bobby
 
Hallo Bobby,

es ist völlig legitim den Dienstbeginn im Büro zu machen.
Den Dienstwagen nachhause nehmen bedeutet einen Geldwerten Vorteil, der versteuert werden muss.

Die Kilometer zum Büro können über die Steuererklärung geltend gemacht werden, ansonsten ist es jedem MA sein "Privatvergnügen" in die Arbeit zu kommen. Bei geteiltem Dienst natürlich hart, aber wer Vollzeit arbeitet bei den Arbeitszeiten muss auch mit geteiltem Dienst rechnen.

Liebe Grüsse
Narde
 
Hallo
ist alles richtig.
Die ursprungsfrage war gibt es ein Gestz wo etwas steht wie oft die Doppeldienste sein dürfen?

Gruß Bobby
 
Die ursprungsfrage war gibt es ein Gestz wo etwas steht wie oft die Doppeldienste sein dürfen?
Hier standen schon mal die korrekten Antworten:
Ansonsten unter Einhaltung der Ruhezeiten dürfen bis zu 19 Tage am Stück gearbeitet werden. Bei euren Dienstzeiten werden diese auch eingehalten.
Hallo,

die einzige gesetzliche Einschränkung sind die Ruhezeiten im Arbeitszeitgesetz, die beachtet werden müssen.
Ansonsten sind diese "Doppelschichten" für Vollzeitkräfte in der ambulanten Pflege vollkommen normal, sonst erreicht man auch nicht die erforderlichen Arbeitsstunden, die man erbringen muß.
Die Frage, wieviel Doppeldienste pro Monat oder wieviel Tage am Stück kann man in einer Betriebsvereinbarung "sozialverträglich" regeln (So ist es jedenfalls bei uns).
Auf gut Deutsch: Es gibt keine Einschränkung für die Anzahl der geteilten Dienste.

Liebe Grüsse
Narde
 

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