Fortbildung Teilzeitstelle

stormrider

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10.02.2006
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1.273
Beruf
ex. Krankenschwester + MFA
Akt. Einsatzbereich
Psychiatrie-Praxis und. amb. Pflege
Funktion
Praxisleitung
Es geht hier um eine Freundin von mir die leider kein Internet hat.
Sie arbeitet als Teilzeitkraft, derzeit 80 Stunden. Muß in absehbarer Zeit (Zeit bis Ende 2009) ihre Arbeitszeit aufstocken, was einen Stellenwechsel bedeutet.

Sie möchte ihren "Marktwert" ein wenig erhöhen, indem sie z.B, eine Fortbildung als Wundexpertin ICW auf privater Basis macht. Inwieweit muß der jetzige Arbeitgeber mitspielen? Muß er sie freistellen für die Unterrichtstage? Wenn nicht, hat sie Anspruch auf entsprechende Rücksichtnahme im Dienstplan? Also Frei an den Unterrichtstagen.
 
Muß er sie freistellen für die Unterrichtstage? Wenn nicht, hat sie Anspruch auf entsprechende Rücksichtnahme im Dienstplan? Also Frei an den Unterrichtstagen.


Er MUSS gar nichts, aber mit ein wenig Verhandlungsgeschick KÖNNTE er...:nurse: Da er allerdings keinen Nutzen davon haben wird weil sie die Stelle sowieso wechselt wird das kaum klappen.....
 
Hallo,
der AG muss sie nur freistellen, wenn sie es über den Weg des Bildungsurlaubes macht und der Lehrgang als solcher anerkannt ist....UND betriebliche Belange dem Antrag auf Bildungsurlaub nicht entgegen stehen.
Aber Achtung, nur im Rahmen ihrer Arbeitszeit, d.h., dass sie keine 5 Tage bekommt, wenn sie nur 3 Tage die Woche arbeitet beispielsweise.

Ansonsten hat sie keinerlei Rechte auf Freistellung, nicht einmal auf Rücksichtnahme an Unterrichtstagen.
Wie Du schon schreibst möchte sie die FB auf privater Basis machen und leider ist es dann auch ihr Privatvergnügen.
 
Es geht hier um eine Freundin von mir die leider kein Internet hat.
Sie arbeitet als Teilzeitkraft, derzeit 80 Stunden. Muß in absehbarer Zeit (Zeit bis Ende 2009) ihre Arbeitszeit aufstocken, was einen Stellenwechsel bedeutet.

Hallo,

wieso "muß" sie ihre Arbeitszeit aufstocken oder ihre Stelle wechseln?

- es gibt einen klaren Rechtsanspruch auf einen Teilzeitarbeitsplatz!
- es gilt erst mal, was vertraglich vereinbart wurde. Wenn es keine Befristung dieser 80 Stunden gibt, kann sie nicht dazu gezwungen werden, die Stundenzahl zu erhöhen!

Gruß

medsonet.1
 
Die Aufstockung muß sein, weil sie mehr Geld verdienen muß.

Leider hält der bisherige Arbeitgeber offensichtlich nicht viel von Fortbildung. Er bietet seinen Mitarbeitern so gut wie keine an und das geht schon etliche Jahre so. Deshalb hat sie sich dazu entschlossen, diese Weiterbildung selbst zu finanzieren.
 
Sorry, das hatte ich natürlich falsch verstanden, ich dachte, der Arbeitgeber will hier eine Erhöhung der Teilzeitstelle erzwingen.
Leider ist es wirklich so, daß man in etlichen Unternehmen wenig Unterstützung bekommt, wenn man sich fortbilden möchte, um seine Qualifikation und damit auch seine Berufsaussichten zu verbessern. Oft genug muß man alles selber bezahlen und die Fortbildung auch noch in seine Freizeit, bzw. Urlaub legen.
In der Regel hilft dann meistens nur ein Wechsel des Unternehmens, um an eine bessere Stelle zu kommen. Allerdings kann ich deiner Freundin nur raten, diese Idee mit der Zusatzqualifizierung nicht aufzugeben, auch wenn der Weg vieleicht schwieriger wird, als erwartet. Langfristig gesehen hat sie damit die besseren Aussichten, denn wenn es in Unternehmen zu Stellenabbau kommt, trifft es immer als erstes diejenigen, die die geringste Qualifikation mitbringen.

Sollte sich deine Freundin mal dazu entschließen, einen neuen Arbeitsplatz zu suchen, sollte sie mal darauf achten, ob der Träger gemeinnützig (z.B. DRK oder ASB) oder kirchlich ist. In diesen Unternehmen wird noch öfters eine "ordentliche Kultur" zum Thema Fortbildung für eigene Mitarbeiter geführt.

Gruß

medsonet.1
 

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