Fixierung eines Delirium-Patienten

ZNA-Öse

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28.03.2011
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KS / SL ZNA
Akt. Einsatzbereich
ZNA
Funktion
Stationsschwester
Hallo liebe Kollegen,
ich möchte mich kurz vorstellen,bevor ich zu meiner Frage komme,bin mir aber nicht sicher,ob diese hier richtig ist oder eher unter Pflegerecht fällt.

Ich bin seit 1982 ex.KS und arbeite seit 1999 als Stationsschwester der ZNA eines Klinikums der Maximalversorgung.

Wir haben da einen "Stammkunden",welcher regelmäßig so aller 3-4 Wochen mit wenigstens 4 Promille zu uns gebracht wird und der auch jedesmal prompt ins Delir rutscht,wobei er gerne die Einrichtung zermöbelt.
Nun wurde besagter Patient heute wieder mal gebracht und unser Oberarzt meinte,wir sollten ihn doch lieber gleich fixieren,so dass er in der Nacht oder morgen früh nicht wieder alles in Klump haut,denn gegen die Standardmedikationen in solchen Fällen ist er regelrecht immun.
Tja und nun sind wir am Überlegen,ob wir das so machen oder ob nicht ein richterlicher Beschluss vonnöten wäre :weissnix:.

Was meint Ihr dazu ?
 
Hallo liebe Kollegen....Wir haben da einen "Stammkunden",welcher regelmäßig so aller 3-4 Wochen mit wenigstens 4 Promille zu uns gebracht wird und der auch jedesmal prompt ins Delir rutscht,wobei er gerne die Einrichtung zermöbelt.
Nun wurde besagter Patient heute wieder mal gebracht und unser Oberarzt meinte,wir sollten ihn doch lieber gleich fixieren,so dass er in der Nacht oder morgen früh nicht wieder alles in Klump haut,denn gegen die Standardmedikationen in solchen Fällen ist er regelrecht immun.
Tja und nun sind wir am Überlegen,ob wir das so machen oder ob nicht ein richterlicher Beschluss vonnöten wäre :weissnix:.Was meint Ihr dazu ?

Ihr habt (bereits/ beim nächsten Mal) in der ZNA ein schriftliche Fixierungsverordnung, der zuständige Arzt unterschreibt - ihr fixiert, kontrolliert (Häufigkeit je nach Fixierungsgrad) und dokumentiert.

Hab grad von einer IBF (war 2010) die Unterlagen vorliegen

Einmalige oder kurzfristige freiheitsentziehende Maßnahmen
§1906 Abs. 4BGB keine richterliche Genehmigung ist erforderlich, wenn die Freiheitsentziehung nicht über einen längeren Zeitraum erfolgt

Längerer Zeitraum ist jedenfalls bei Überschreitung der Grenze des §128 StPO /Art. 104 Abs.2 Satz 3 GG:
Ablauf des darauffolgenden Tages

Gibt's für Euer KH einen zuständigen Rechtsberater/ Rechtsanwalt?
Eine Akutpsychiatrie in der Nähe?

Was passiert eigentlich wenn der Mann wieder einigermaßen beinander ist - geht er dann einfach wieder heim?
Wurde jemals ein Richter involviert?
Grundsätzlich kann ja jeder Mensch tun was er will, sobald Personen gesundheitlichen Schaden nehmen können und fremdes Eigentum beschädigt wird, iss doch Schluss mit lustig.
Der Mann ist mit 4 Promille nimmer schuldfähig, zurechnungsfähig, aber gleichzeitig auch vital gefährdet - Intensiv - Sedierung - ?
 
Gegenfrage: Wer übernimmt die Kosten für den angerichteten Schaden bei Nichtfixierung?

Hier handelt es sich um einen Notfall. Dabei ist es net relevant, dass der Patient in regelmäßigen Abständen wieder bei euch eingeliefert wird. Es handelt sich net um eine geplante Aufnahme.

Elisabeth
 
Hallo,
doch,ne Psychiatrie samt Akutaufnahmestation haben wir im Haus,nur nehmen die den Patienten mit der Begründung nicht,dass er ja jedesmal lediglich zum ausnüchtern kommt und dafür nunmal wir als ZNA zuständig wären.
Eine vernünftige Sedierung ist bei ihm kontraindiziert,da er gerne mit Atemdepression reagiert.
Auch ist eine Verlegung auf ITS umsonst,da er,sobald er halbwegs wach ist,grundsätzlich nachhause geht,heißt,er zieht sich sämtliche Zugänge,egal ob Flexüle oder ZVK,selbst und verschwindet.
Meist wird er unter Polizeibegleitung gebracht,eben nur zum ausschlafen und nicht als Notfall,eher als "lästiges Übel".
Momentan ist er 5-Punkt-fixiert und dokumentiert ist dies als Eigensicherung sowie zum Ausschluß einer Fremdgefährdung.
 
Hallo, wir haben derzeit auch einen solchen Patienten bei uns liegen, er ist in keinster Weise führbar, hat Ängste bis hin zu Halluzinationen...
Keinens der angeordneten Medikamente hilft, oder schlägt auch nur an. Er reisst sich alles heraus und gefährdet sich selbst. Muss dazu sagen das er am Magen operiert wurde und deswegen noch immer karent ist. C² Ampullen hat er in der Infusion, diese reichen aber hinten und vorne nicht. letzte Nacht wurde er dann fixiert, zum Selbstschutz.
Paracefan läuft kontinuierlich, zusätzliche Bolusgaben wurden mit Halo und auch Dormicum versucht, ohne Erfolg...
Habt Ihr noch Idenn???
Psychiatrisch bringt auch nichts da er den Willen nicht hat.
LG
 
Patienten mit Alkoholentzug oder C2-Delir werden bei uns mit Distraneurin oder wahlweise Diazepam behandelt. Diazepam geben wir im Entzug, wenn Distraneurin beim Patienten kontraindiziert ist (Unverträglichkeit, etc.) Oder aber auch, wenn zusätzlich ein Benzodiazepinmissbrauch besteht. Dosierung und Dauer je nach Schweregrad. Distra und Diazepam werden nicht zusammen gegeben!

Haloperidol geben wir eher selten dazu. Distra und Diazepam bringen den deliranten Patienten ganz gut wieder auf Kurs. Für delirante Patienten in der Fixierung, bei denen man mit oraler Med.gabe nicht weiterkommt, würde sich wohl eher Diazepam i.v. eignen. In ordentlicher Dosierung, dann ist der Spuk nach kurzer Zeit wieder vorbei.


Gruß:nurse:
 
Bei uns in der Klinik wird, wie auch bei TicTac, mit Distraneurin und Diazepam entzogen, bei Entzugserscheinungen, bei denen weder Distra noch Diazepam gegeben werden darf, geben wir Haldol. Wenn wir merken dass die Pat. langsam ins Delir fallen, geben wir Distraneurin-Mix und eine halbe Stunde danach Haldol, und dann in einer weiteren halben Stunde wieder Distra-Mix, wenn auch das nicht hilft werden die Pat. auf die Intensiv gebracht. Bei uns werden aber nicht alle deliranten Patienten grundsätzlich fixiert, nur diejenigen die auch nicht in der 1:1 Betreuung beruhigt werden können und sich selbst gefährden.
Wir haben ziemlich viele Delirante Patienten, wenn die Intensiv mal wieder voll läuft....
 
@kruemel85: Mich interessiert, was "Distraneurin-Mix" ist! Delirante C2-bzw. Benzo-Patienten halten sich bei uns in Grenzen. Sind auch eine kleine Suchtstation.

LG:nurse:
 
Distraneurin zum Trinken. Riecht fürchterlich; ob es auch so schmeckt, weiß ich nicht.
Leider ist vielen Alkoholikern der Geruch bekannt und wenn Du mit dem Zeug ankommst, lallen sie: "Geh wech, Du... Ich will kein Distra."
 
Wie schon gesagt, Distraneurin-Mix ist flüssig und riecht echt fürchterlich, und die Pat. stinken ebenso fürchterlich aus dem Mund.... riecht nach der Richtung, Lack... greift aber schneller ein als die Kapseln. Viele Pat. müssen sich danach übergeben, andere dagegen eher nicht. Dieses Distra-Mix wird im Kühlschrank gelagert, anstatt den 2 Kapseln, die wir in der Regel pro Gabe geben, geben wir 10 ml Mixtur, dies entspricht dann den 2 Kapseln. So soviel nun zum Distra-Mix. :D
 
Distraneurin zum Trinken. Riecht fürchterlich; ob es auch so schmeckt, weiß ich nicht.
Leider ist vielen Alkoholikern der Geruch bekannt und wenn Du mit dem Zeug ankommst, lallen sie: "Geh wech, Du... Ich will kein Distra."


Achso, Distra flüssig...:trinken: Nee, für die Alkoholiker gibt es bei uns nur die Kapseln und überhaupt jedes Medikament, was Alkohol enthält, nur in Tablettenform. Flüssig regt nämlich den "Appetit" an.

Meine älteren Kollegen haben erzählt, dass früher Distra noch als Infusion gegeben wurde. Kennste das auch?

Aber interessant, wie jeder das unterschiedlich handhabt...


Gruß:nurse:
 
Hallo
Wir hatten über einen längeren Zeitraum auch einen Patient, der in regelmäßigen Abständen Volltrunken und dann randalierend ankam.
5 Punkte Fixierung-, dokumentation wegen Fremd -und Eigengefährdung, Überwachung. Sollte der Patient im zurechnungsfähigen Zustand ein Problem damit haben und er klagt, werde ich mich dann damit auseinandersetzen. Die Nachgelschere die besagter Patient mir im Delier in den Bauch gerammt hat , hat dafür gesorgt daß ich ihn ab da fixiert habe bevor er ausrasten konnte. Und ausgerastet ist er noch jedesmal.
Alesig
 
Hallo alesig,
jepp,ebendrum wird besagter Patient bei uns fixiert !
Ist interessant,die Vorgehensweisen anderer Häuser zu erfahren...
Ähm,aber wegen nem richterlichen Beschluss oder mit Betreuern hattet Ihr noch keinen Ärger oder ?
 
Bei akuter Eigen- und Fremdgefährdung darf man kurzzeitig auch ohne richterlichen Beschluss fixieren.
 
Hallo ZNA-Öse
Bei diesem Pat. hatten wir keinerlei Probleme mit Richter. Wo kein Kläger, da kein Richter. Wenn eine Eskalation droht und ich mit verbaler Deeskalation nicht weiterkomme, dann wird eben fixiert, bei akuter Fremd-oder Selbstgefährdung kann ich das auch ohne richterlichen Beschluß für eine gewisse Zeit.
Alesig
 
Hallo alesig,
ja klar,für ne gewisse Zeit schon,unser Justitiar sagte was von 48 Stunden.
Mit Richtern an sich hatte ich auch noch keine Probleme,wohl aber mit Betreuern und der Betreuer in meinem Fall kommt uns jedesmal mit Freiheitsberaubung,obwohl der angerufene Richter jedesmal Rückendeckung (ohne Beschluss) gibt.
Eigen-und Fremdgefährdung als Begründung reichen ihm :zunge:!
 
Hallo Leute

Wenn wir einen deliranten Patienten (meistens postOP/C2-Abusus in der Vorgeschicht bekannt) fixieren wir 2-5 Punkt (je nach Schwere und nehmen Paracefanperfusor mit rein. Wenn das alles nichts bringt, bekommen unsere Patienten noch einen Propofolperfusor angebaut.
Und bei uns hat bis jetzt noch keine geklagt (zum mindestens wüste ich nicht davon). Auch Angehörige haben mit den Maßnahmen, wenn man diese ihnen vernünftig erklärt auch noch nie ein Problem gehabt. Hauptsache der Patient bekommt geholfen und er wird wieder "gesund" (kommt auf die Diagnose an).

Gruß Cat26
 
Hallo,
doch,ne Psychiatrie samt Akutaufnahmestation haben wir im Haus,nur nehmen die den Patienten mit der Begründung nicht,dass er ja jedesmal lediglich zum ausnüchtern kommt und dafür nunmal wir als ZNA zuständig wären.
Eine vernünftige Sedierung ist bei ihm kontraindiziert,da er gerne mit Atemdepression reagiert.
Auch ist eine Verlegung auf ITS umsonst,da er,sobald er halbwegs wach ist,grundsätzlich nachhause geht,heißt,er zieht sich sämtliche Zugänge,egal ob Flexüle oder ZVK,selbst und verschwindet.
Meist wird er unter Polizeibegleitung gebracht,eben nur zum ausschlafen und nicht als Notfall,eher als "lästiges Übel".
Momentan ist er 5-Punkt-fixiert und dokumentiert ist dies als Eigensicherung sowie zum Ausschluß einer Fremdgefährdung.

...der ist eher was für eine Ausnüchterungszelle z.B. Bahnhof, Polizei o.ä.

Gibt es das in Eurer Gegend nicht?
 
Erst mal wird Fixierung ärztlicherseits angeordnet, nach 24 Stunden Fax ans Amtsgericht!
 
...der ist eher was für eine Ausnüchterungszelle z.B. Bahnhof, Polizei o.ä.

Gibt es das in Eurer Gegend nicht?


Die Polizei lässt Patienten nicht immer in ihren Ausnüchterungszellen, sie werden ins KH gebracht, wenn sie entweder schon Verletzungen (Kopfplatzwunden) haben, oder die Ausnüchterung einer medizinischen Überwachung bedarf, die die Polizei nicht leisten kann.
 

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