- Registriert
- 22.03.2018
- Beiträge
- 11
Hallo, schönen guten Tag!
Vorab...
ich weiß, es ist ein ständig in aller Munde seiendes Thema. Auch im Forum hier ist viel darüber zu lesen. Das Internet durchforste ich auch schon recht lange, doch finde ich irgendwie nur Meldungen, wo ich die Quellen nicht nachlesen kann, oder die Quelle sich auf andere Bereiche (Psychiatrie...) bezieht.
Ich persönlich fühle mich auf diesem Gebiert allerdings immer mehr verunsichert, je mehr ich darüber lese, deswegen ein paar Fragen.
1. 2018 gab es ja das Urteil vom Bundesverfassungsgericht zur Fixierung von Patienten im psychiatrischen Bereich bezogen auf Bayern und Baden-Württemberg.
Das Urteil gilt bundesweit. Die Klage bezog sich auf eine psychiatrische Einrichtung/Bereich.
Hat das Urteil Einfluss auf das Vorgehen im Intensivbereich???
Ich habe da diese Fixierung (Handfixierung, 5-Punkt/7-Punkt...) des Patienten nach §34 STGB für 24 Stunden in Kopf, danach muss die Fixierung ab! Wenn nicht, muss eine richterliche Anordung vom Amtsgericht besorgt werden.
Aber im Internet lese ich viel das auch auf Intensivstation nach 30 min. bereits ein Amtsrichter informiert wrrden muss.
Stimmt das?
2. Beatmeter Patient im Weaning, Hände bds. fixiert da Pat. an Tubus zieht.
Wenn die 30 min. Regel zutrifft müsste der Arzt nach 30 min. einen Amtsrichter informieren oder das Weaning abgebrochen werden, da selbst Handfixierung meldepflichtig sind. Sehe ich das richtig?
3. Häufig wird von der chemischen Fixierung gesprochen (Clonidin, Haldol, Propofol...).
Gibt es da eigentlich eine Meldepflicht?
Wie sollte man ein chemische Fixierung dokumentieren (Fixierungsprotokoll wie mei mechanischer Fixierung?!?)?
Ist die chemische Fixierung rechtlich gesehen eine "milde" Form der Fixierung?
- Hat jemand etwas Schriftliches und vorallem Aktuelles was ich mir durchlesen kann zum Thema bezogen auf die Intensivstation? Oder gilt die 24h Regel mit Grund §34
STGB weiterhin? Oder hat jemand eine Idee, an wen ich mich wenden könnte?
Mir geht es hier wirklich nur um die Theorie und den rechtlichen Aspekt. Das die Entscheidung der Maßnahme oft anders aussieht, als es sein sollte ist mir klar. Eine Faden hat mir diese Präsentation gegeben. Ich selbst arbeite allerings in NRW.
Entschuldigt wenn das Thema vielleicht schon 1000 mal durchgekaut wurde, doch ich merke in Gesprächen mit Schwestern und Pflegern (nicht nur im ITS Bereich) und auch bei mir eine Große Unsicherheit, die ich vor Jahren noch nicht so hatte.
Die besten Grüße!
Strck
Vorab...
ich weiß, es ist ein ständig in aller Munde seiendes Thema. Auch im Forum hier ist viel darüber zu lesen. Das Internet durchforste ich auch schon recht lange, doch finde ich irgendwie nur Meldungen, wo ich die Quellen nicht nachlesen kann, oder die Quelle sich auf andere Bereiche (Psychiatrie...) bezieht.
Ich persönlich fühle mich auf diesem Gebiert allerdings immer mehr verunsichert, je mehr ich darüber lese, deswegen ein paar Fragen.
1. 2018 gab es ja das Urteil vom Bundesverfassungsgericht zur Fixierung von Patienten im psychiatrischen Bereich bezogen auf Bayern und Baden-Württemberg.
Das Urteil gilt bundesweit. Die Klage bezog sich auf eine psychiatrische Einrichtung/Bereich.
Hat das Urteil Einfluss auf das Vorgehen im Intensivbereich???
Ich habe da diese Fixierung (Handfixierung, 5-Punkt/7-Punkt...) des Patienten nach §34 STGB für 24 Stunden in Kopf, danach muss die Fixierung ab! Wenn nicht, muss eine richterliche Anordung vom Amtsgericht besorgt werden.
Aber im Internet lese ich viel das auch auf Intensivstation nach 30 min. bereits ein Amtsrichter informiert wrrden muss.
Stimmt das?
2. Beatmeter Patient im Weaning, Hände bds. fixiert da Pat. an Tubus zieht.
Wenn die 30 min. Regel zutrifft müsste der Arzt nach 30 min. einen Amtsrichter informieren oder das Weaning abgebrochen werden, da selbst Handfixierung meldepflichtig sind. Sehe ich das richtig?
3. Häufig wird von der chemischen Fixierung gesprochen (Clonidin, Haldol, Propofol...).
Gibt es da eigentlich eine Meldepflicht?
Wie sollte man ein chemische Fixierung dokumentieren (Fixierungsprotokoll wie mei mechanischer Fixierung?!?)?
Ist die chemische Fixierung rechtlich gesehen eine "milde" Form der Fixierung?
- Hat jemand etwas Schriftliches und vorallem Aktuelles was ich mir durchlesen kann zum Thema bezogen auf die Intensivstation? Oder gilt die 24h Regel mit Grund §34
STGB weiterhin? Oder hat jemand eine Idee, an wen ich mich wenden könnte?
Mir geht es hier wirklich nur um die Theorie und den rechtlichen Aspekt. Das die Entscheidung der Maßnahme oft anders aussieht, als es sein sollte ist mir klar. Eine Faden hat mir diese Präsentation gegeben. Ich selbst arbeite allerings in NRW.
Entschuldigt wenn das Thema vielleicht schon 1000 mal durchgekaut wurde, doch ich merke in Gesprächen mit Schwestern und Pflegern (nicht nur im ITS Bereich) und auch bei mir eine Große Unsicherheit, die ich vor Jahren noch nicht so hatte.
Die besten Grüße!
Strck