Fallbeispiel Tag 3: Dekompensierte Herzinsuffizienz!

kathienchen

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01.12.2008
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Baden Württemberg
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Azubi Krankenpflege
Akt. Einsatzbereich
Intensiv
Funktion
Schülerin
Ich versuch mich gerade an einem Fallbeispiel vom Tag 3. :gruebel:

Die Pflegefachkraft hat nach der Übergabe die pflegerische Betreuung einer Patientin mit dekomp.Herzinsuff. an die Schülerin übertragen. Schülerin ist unsicher, weil sie seit 1Woche auf Station ist. Sagt nichts.

Es würde noch keine Pflegeanamnese erstellt, da Pat. am Tag davor auf Station mit Dyspnoe kam.
Pat.(84) ist seit 3 Jahren im Pflegeheim und Sturz gefährdet, ist mit einem Rollator unterwegs. Sagt selbst, sich nicht versorgen zu können.

Pat. wird ans Waschbecken mobilisiert, ist unkooperativ und will duschen.
Schülerin gibt kleinbei und lässt Pat. für 10min. alleine. Fällt in dusche um.
Hat Schmerzen in Arm und Fußknöchel und ist kaum zu beruhigen.


:?: Meine Frage!!!! :

-Geh ich auch auf die dekomp.Herzinsuff. ein. Also Symtome und so?
-Wer kann belangt werden, die Schülerin oder die Pflegefachkraft? Beide?
-Was muss ich in Teil D beachten und auf jedenfall erwähnen?


Vielen dank!!!!!! :emba:
 
Wäre ganz pfiffig zu wissen, was überhaupt die Aufgabenstellung ist.

-Geh ich auch auf die dekomp.Herzinsuff. ein. Also Symtome und so?
-> Hauptsymptom einer dek. Herzinsuff? Da liegt eine alte Dame auf dem Boden und ist "kaum zu beruhigen", folglich wird ihr die Herzinsuffizienz ja nicht zuspielen ;)

-Wer kann belangt werden, die Schülerin oder die Pflegefachkraft? Beide?
-> Die exam. Pflegefachkraft trägt die Verantwortung. Sie muss die Schülerin und Pat. einschätzen und muss wissen, inwiefern du belastbar bist.
ALLERDINGS hat die Schülerin um den Zustand der Pat. gewusst. 10 minütiges alleine lassen ist m.E.n. fahrlässig.

-Was muss ich in Teil D beachten und auf jedenfall erwähnen?
-> Teil D?


Alle Angaben ohne Gewähr.
 
Ergänzung zum Fallbeispiel.

C)Lösung der Aufgaben
5
Erläutern Sie die pflegerische und organisatorische Vorgehensweise
a)in aktuellen Situation
b)in den Bezug auf qualitätssichernden Maßnahmen.


D) Begründung für das Vorgehen.
6
Begründen Sie das Vorgehen in C5 mit pflegewissenschaftlichen und rechtlichen Erkenntnissen sowie unter Berücksichtigung qualitätssichernder Aspekte.
 
Wir machen hier ungerne die Hausaufgaben. Deshalb gib erst mal deine Gedanken ein und wir können uns dann ja dazu äußern.

Elisabeth
 
Wir machen hier ungerne die Hausaufgaben. Deshalb gib erst mal deine Gedanken ein und wir können uns dann ja dazu äußern.

Elisabeth

:down:
Nur zur Info!!! Das sind keine Hausaufgaben!!!
Darf man nicht mal Fragen?????!!!!!!

:dudu:Und du sprichst für dich und nicht für die Allgemeinheit, also müsste es heißen :
ICH machen hier ungerne die Hausaufgaben. Deshalb gib erst mal deine Gedanken ein und ICH kann mich dann ja dazu äußern.

Das lernt jeder in der Ausbildung!
 
Es bleibt dabei: welche Gedanken hast du dir zum Thema gemacht.

Elisabeth
 
Wir machen hier ungerne die Hausaufgaben. Deshalb gib erst mal deine Gedanken ein und wir können uns dann ja dazu äußern.

Elisabeth
Hallo kathienchen,
ich schliesse mich aus unserer Erfahrung hier im Forum Elisabeth an, damit bleibt es bei dem "Wir".
Oder findest du es hinderlich, deine Branstorming-Ideen hier zu posten und zur Diskussion freizugeben?

Probiers doch einfach mal....:mrgreen:
 
Ich will keinen Kompletten lösungsvorschlag, ich hab gezielte Fragen dazu gestellt.

-Geh ich auch auf die dekomp.Herzinsuff. ein. Also Symtome und so?
-> Muss ich auf das Krankheitsbild bei Tag3 überhaubt eingehen? Da hab ich keine ahnung!!!!

-Wer kann belangt werden, die Schülerin oder die Pflegefachkraft? Beide?
-> Ich glaube Pflegefachkraft, weil sie delligiert hat.

-Was muss ich in Teil D beachten und auf jedenfall erwähnen?
-> Ich mache diesen Teil D von Tag3 zum ersten mal.

Ich schreibe wer belangt werden kann, und warum, was das Gesetz dazu sagt.
Was die Pflegefachkraft anders hätt machen müssen und auch die Schülerin.

Dann erläuter ich warum ich in Teil c verschiedene Maßnahmen veranlasse: Hilfe holen, Pat. beruhigen, Auf verbale und nonverbale Kommunukation achten,Stationsarzt Informieren, dokumentation des sturzes, Stationsleitung informieren, Pflegeplanung nach dem RLT- Modell, Sturzassessment, Pflegeanamnese, Maßnahmen zur Prävention:sturz., usw.
 
Informationssammlung:Pat.(84), ist seit 3 Jahren im Pflegeheim und Sturz gefährdet, ist mit einem Rollator unterwegs, sagt selbst, sich nicht versorgen zu können, Aufnahme wegen Dyspnoe

1. Unter diesem Aspekt (Sturzgefährdung, eingeschränkte Beweglichkeit= Rollator) hätte die Azubine den Pat. nicht allein lassen dürfen.

2. Der Arbeitsauftrag wurde eindeutig erklärt: waschen am Waschbecken. Die Azubine darf nicht eigenständig diesen Auftrag abändern.

Zu C. ???
Zu D ???

Elisabeth
 
ich bin im 1 lj in der helfer ausbildung und ich weiß es nicht wie so eine prüfung aussieht aber hier meine gedanken zum thema da wir es gerade in der schule hatten und ich mich heute auf mündliche prüfung vorbereite(besser gesagt meine vorbereitungen abschliessen will)

C)Lösung der Aufgaben
5
Erläutern Sie die pflegerische und organisatorische Vorgehensweise
a)in aktuellen Situation
rufknopf betätigen
in der nähe von patienten bleiben
bewusstsein, orientierung(zur zeit , zum ort, zur person, zur situation),vitalzeichenkontrolle, zusammen mit fachkraft patienten ins bett bringen, avd benachrichtigen, sturz dokumentieren, vitalparameter nach 15min und 30 min wieder kontrollieren
b)in den Bezug auf qualitätssichernden Maßnahmen.
sturzrisiko neu einschätzen, maßnahmen intradisziplinär besprechen und entscheidung treffen, DEKOMPESIERTE HERZINSUFFIZIENZ->vor JEDER mobilisation vz-kontrolle, entlastende pflege
fallverantwortliche pflegekraft ist sicher dass die schülerin krankheitsbild herzinsufizzienz kennt und die neuesten erkenntnisse über sturzprophylaxe
schülerin informiert sich über mögliche krankheitsbilder auf der station wo sie eingesetzt wir und kennt expertenstandardsturzprophylaxe sowe seie einrichtungsspezifische ausarbeitung, schülerin trägt die durchführungsverantwortung und handelt in rahmen ihrer kompetenzen

D) Begründung für das Vorgehen.
6
Begründen Sie das Vorgehen in C5 mit pflegewissenschaftlichen und rechtlichen Erkenntnissen sowie unter Berücksichtigung qualitätssichernder Aspekte.

medizinische diagnose
herzinsuffizienz mit dyspnoe

atl's
wachsein und schlafen
kann aus dem text keinen schluss ziehen (nykturie, diuretikatherapie, zeitpunkt der diuretikagabe???)
sich waschen und kleiden
dyspnöe->entlastungspflege vor der körperpflege vz-kontrolle, engmaschige pulsmessung während der körperpflege, atmungbeobachtung, einplanen von erholungsphasen, evtl teilpflege im bett,sturzprophylaktische maßnahmen
sich bewegen
vor jeder mobilisation vz kontrolle, mobilisation so in den tagesablauf einplannen dass der patient genügend erholungsphasen hat, sturzprophylaktische maßnahmen, keine mobilisation ohne betreuung
ausscheiden
aus dem text keine schlüsse (diuretika, bilanzierung, obstipation[pfortaderstauung, exikkose, mangelnde bewegung]
körpertemperatur regulieren
aus dem text keine schlüsse (dyspnoe, bettruhe->pneumoniegefahr tägliches temperatur messen?)
atmen
dyspnoe->O2-gabe, oberkörperhochlagerung, herzbettlagerung, pneumonieprophylaxe)
für sicherheit sorgen
sturtzprophylaxe, mobilisation immer mit betreuung, bettgitter?
raum und zeit gestalten, arbeiten und spielen
durch krankenhausaufenthalt teilweise selbstständig, patienten seine leistungsgrenzen bewußt wahrnehmen lassen, eigenverantwortung für erholungsphasen schulen
kommunizieren
erschwert, herausfördernde situation???, schülerin???
sich als mann, frau fühlen
im text zu wenig info
sinn finden
im text zu wenig info


sind meine gedanken zum thema sinnvoll und reicht das für meine prüfung im ersten lj?



 
aufs krankheitsbild gehst gar nicht ein in tag 3!!
bei D a) pflegewissenschaftlich: expertenstandard sturz, pflegeprozess mit verwendung des überleitungsbogen aus heim als pflegeassesment, pflegeplanung bei sturzrisiko und herzinsuff (mit internem standard falls deine einrichtung sowas besitzt)
b) rechtlich: krankenpflegegesetz, zivil und haftungsrecht, körperverletzung, behandlungsvertrag, dokupflicht, verlassen in hilfloser lage
und zum QM kann man sich auslassen und den 3 qualitäten zuordnen
 

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