Fahrtkostenerstattung während der Ausbildung

Neuling5000

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Hallo,

mich würde mal interessieren ob man während der Ausbildung zum Krankenpfleger die täglichen Fahrtkosten von der Wohnung zum Ausbildungsplatz erstattet bekommt bzw. ob das für Azubis im öffentlichen Dienst möglich ist?

Bisher ist mir nur bekannt, dass man eine Heimfahrt im Monat bezahlt bekommt, wenn man im Wohnheim wohnt.

Danke.

MFG
Neuling5000
 
Hallo Neuling,
Fahrkosten zum Arbeitsplatz sind grundsätzlich immer Sache des Arbeitnehmers.

Ausnahme:
Tarifvertrag für Auszubildende im öffentlichen Dienst (TVAöD)Besonderer Teil Pflege § 10, Abs. 2
(2) Bei Reisen zur vorübergehenden Ausbildung an einer anderen Einrichtung außerhalb der politischen Gemeindegrenze der Ausbildungsstätte sowie zur Teilnahme an Vorträgen, an Arbeitsgemeinschaften oder an Übungen werden die entstandenen notwendigen Fahrtkosten bis zur Höhe der Kosten für die Fahrkarte der jeweils niedrigsten Klasse des billigsten regelmäßig verkehrenden Beförderungsmittels (im Bahnverkehr ohne Zuschläge) erstattet; Möglichkeiten zur Erlangung von Fahrpreisermäßigungen (z. B. Schülerfahrkarten, Monatsfahrkarten, BahnCard) sind auszunutzen.
Familienheimfahrt:
nur, wenn aufgrund geringer Entfernung eine tägliche Rückkehr nicht möglich und nicht zumutbar ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
War heute mal beim Arbeitsamt um mich wegen der Fahrtkosten mal schlau zu machen.

Alles hängt eigentlich auch mit dem Kindergeld zusammen und je nach dem wie hoch die Werbungskosten sind, bekommt man auch entsprechend Geld. (vom Arbeitsamt!)

Hier mal der Flyer, den die mir dort mitgegeben haben:

Werbungskosten


Wenn Ihr volljähriges Kind ein eigenes Einkommen hat, so haben Sie nur dann einen Anspruch auf Kindergeld, wenn die Einkommensgrenze von z.Zt. 7. 680 pro Jahr nicht überschritten wird. Endet der Kindergeldanspruch im Laufe eines Jahres (z.B. weil Ihr Kind seine Berufsausbildung abschließt), so verringert sich die Einkommensgrenze anteilig.

Ohne weitere Nachweise wird der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 920€ ggf. anteilig, von der Familienkasse berücksichtigt.

Häufig sind die tatsächlichen Werbungskosten aber höher.

- Fahrtkosten zur Ausbildungsstätte/ Berufsschule

- Kosten für Arbeitsmittel, die ausschließlich beruflich genutzt werden, zB.
~ Berufsbekleidung
~ Fachliteratur

- Reisekosten

- Kosten der doppelte Haushaltsführung wenn
~ eigene Wohnung am Ort des Lebensmittelpunktes, und
~ Wohnung am Ausbildungsort

- Gewerkschaftsbeiträge

Ich denke mal, wenn man alles so zusammenrechnet bekommt man eine recht hohe Summe raus.
 
Hallo Steffi,
Fahrkosten und Kindergeld sind 2 Paar Stiefel. Du kannst nur durch die Fahrkosten und die anderen Werbungskosten deinen Bruttoverdienst runter rechnen so daß du trotzdem noch Kindergeld bekommst auch wenn dein Bruttoverdienst über 7680,00 €uro liegt.
Eine detaillierte Aufstellung der Werbungskosten lohnt sich nur wenn diese über 920,00 €uro liegen. Wobei die Fahrkosten und evtl. Parkgebühren zur Buchbeschaffung auch als Werbungskosten geltend gemacht werden können.

die reinen Fahrkosten können genau wie bei jedem anderen Arbeitehmer im Steuerausgleich geltend gemacht werden. Dafür gelten die jeweils gültigen gesetzlichen Betimmungen. Das heißt momenten kann Km-Geld ab dem 21 km zu jeweils 0,30 €uro pro km für die einfache Fahrt geltend gemacht werden.
Andrea
 
Also bei uns ist es so, dass wir Fahrtgeld bekommen. Allerdings lerne ich in einer Psychiatrie, dass heißt ja dann, dass ich nach außerhalb muss. Die Fahrtkosten bekommen wir aber für die Strecke von der Psychiatrie bis zum Einsatzort bezahlt.

LG
 
Hallo,
das bezieht sich aber auf die Fahrt zu externen Ausbildungsträgern...nicht auf die generelle Fahrtkostenerstattung von der Wohnung zum Arbeitsplatz (wie vom Threadstarter angefragt)!
 
Hallo;
An meiner Schule ist das mit den Fahrtkosten genau so geregelt wie bereits beschrieben, sprich du bekommst die billigste Variante der Tickets vom Lehrkrankenhaus in andere Einrichtungen bezahlt. Wohnst du allerdings nicht im Wohnheim oder zumindest in dem Ort wo das Krankenhaus ist, ist die Bezahlung des Wegs zur Arbeit dein Privatvergnügen.
Ich bin Vorsitzende der JAV an meinem Haus und einige Ausländische Schüler sind auf mich zugekommen und haben gefragt ob es möglich ist auch über die deutsche Grenze Hinaus Familienheimfahrten erstattet zu bekommen. Bisher wird bei uns ganz klar nur bis zur Grenze bezahlt. Kennt sich jemand von euch damit aus?
Lg Kultsofa
 

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