Externe Reanimation

kasper

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14.11.2008
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Guten Abend,

ich bin hier im Forum und habe gleich eine sehr spezielle Frage.

Unsere Klinik hat an eine Firma Gebäude auf dem Krankenhausgelände vermietet. Bestandteil des Vertrages ist es unter anderem, dass die Intensivstation bei Notfällen, zur Reanimation in die "Fremdfirma" läuft.

Was jetzt interessant zu Wissen wäre:

Darf die Klinik uns dazu verpflichten, weil sich die "Fremdfirma" auf dem Klinikgelände befindet.

Wenn ja, ist dies mitbestimmungspflichtig.

Vielen Dank für Eure Antworten
 
Wo liegt genau das Problem? Warum wollt ihr diesen Dienst nicht erfüllen?

Elisabeth
 
Die ersten beiden Argumente sollten schriftlich dem AG mitgeteilt werden. Also konkrete Angaben zusammentragen und Brief aufsetzen. Brief per Einschreiben Rückantwort an: Ärztl. Direktor, Pflegedienstleitung, Betriebsrat/ MAV. Damit hättet ihr eurer Remonstrationspflicht genüge getan und den AG mit in die Verantwortung genommen.

Letzteres Argument zieht m.E. nicht. Der AG legt deine Arbeitsaufgaben fest. Du könntest dich nur wehren, wenn im Arbeitsvertrag eine Klausel enthalten ist, die deinen Einsatz nur im eigenen Kliniksgebäude vorsieht.

Mal anders betrachtet: wie oft wird der absolute Notfall bei der Firma eintreten?

Elisabeth
 
Aber wie kann das Krankenhaus das überhaupt abrechnen? Das wäre doch
abrechnungstechnisch eine Sache für den Notarzt, wo auch immer der seinen
Sitz hat.
 
Hallo kasper,
wenn Ihr nur zur Reanimationen zur Fremdfirma laufen müßt, könnt Ihr Euch entspannt zurücklehnen:

Statistisch gesehen ist liegt die Wahrscheinlichkeit einer Reanimation bei 1mal pro Jahr bei 13000 Mitarbeitern!
Ich glaube nicht, das die Fremdfirma soviele Mitarbeiter hat.
Auch gefahrgeneigte Arbeit (z.b. Maschinenbau, Schwerindustrie) wird sich nicht auf einem Krankenhausgelände befinden.

Auf der anderen Seite steht das KH in der Garantenstellung, d.h.wenn etwas passiert und das informierte KH-Personal nicht kommt, steht Ihr in der Zeitung mit den Bildern und habt eine erfolgversprechende Klage wegen unterlassener Hilfeleistung am Hals.

Abrechnen kann das KH ab dem Moment, wo der Patient die Schwelle überschreitet.
Und ob die Medikamente und das Material vor oder im KH verbraucht werden, danach wird die Krankenkasse nicht fragen, sondern froh sein
nicht auch noch den Notarzteinsatz bezahlen zu müssen!


Viele Grüße

Werner
 

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