Empfehlungen auf dem Anästhesieprotokoll

seebär

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Unfallchirugie
Hallo ,
auf unseren Protokollen steht manchmal: 1ste Stunde 15 min.RR/P/Tempkontrollen 2te Stunde 30 min. Kontrollen. Der Pat. wird vom AWR übernommen und es ist uns natürlich nicht möglich dieser Empfehlung nach zu kommen. Wie ist da die rechtliche Situation wenn der Pat. zu Schaden käm? Wie sieht bei Euch die postop.Überwachung nach Übernahme AWR aus? Wir sind der Meinung das der Pat. der aus dem AWR kommt nicht mehr überwacht werden muß. Wer ist verantwortlich für die Verlegung auf Station?
Danke für Eurere Antworten
seebär
 
Die Empfehlungen gelten ab Verlassen des OPs oder ab Verlassen des Aufwachraums? Ich schätze doch mal ersteres.

Bei einem post-op-Patienten kann man natürlich nicht komplett auf Überwachung verzichten (ich hoffe sehr, dass Du das auch nicht so gemeint hast), aber viertelstündliche Kontrollen sind auf Normalstation natürlich nicht drin.
 
Das ist ein reines Schwarzer-Peter-Weiterschieben.

Und ja - der Patient muss weiterhin überwacht werden. Wenn man es genau nimmt, nach Anweisung des Anästhesisten.
 
@Claudia
die Empfehlung steht auf dem AWR-Protokoll gilt demnach ab Verlassen des AWR. Und wir sind dann vepflichtet die Empfehlung auszuführen? Medikamente die da stehen kann u.darf ich aber doch auch nicht einfach über nehmen,oder? Natürlich wird der Pat.überwacht aber halt nach seinem AZ( junger 20jähriger Pat mit Spinaler vielleicht stündlich?!)
@bachstelze
wir sehen das auch so. Wissen aber nicht wie wir uns dagegen wehren können/sollen!
 
Vom Gefühl her würde ich sagen, dass der Anästhesist der Pflege fachlich weisungsbefugt ist, solange kein anderer Arzt andere Anordnungen erlässt. Die Prämedikationsanordnung des Anästhesisten muss ich ja auch ausführen.

Habt ihr pflegerische Standards? Welche Überwachungsfristen sind dort angegeben?

Ist bei Euren Anästhesisten angesprochen worden, das viertelstündliche Vitalzeichenkontrollen auf Normalstation schlicht und ergreifend nicht machbar sind?
 
Seebär, wieso seid ihr der Meinung, dass ein Patient, der aus dem AWR kommt "nicht mehr überwacht werden muss"???
 
@Seebär

Handelt es sich tatsächlich um eine Empfehlung oder doch eher um eine ärztliche Anordnung?
Meine ganz pragmatische Einschätzung: Wenn der Anästhesist der Meinung ist das eine engmaschige Kontrolle notwendig ist, eine entsprechende Anordnung schreibt, dann habt ihr die erstmal zu befolgen.
Falls euch dies, aus welchen Gründen auch immer, nicht möglich ist, dann würde ich dies an den verantwortlichen Arzt weiterleiten.
Ärztlicherseits müsste dann entschieden werden ob es ausreichend ist den Patienten weniger engmaschig zu überwachen oder ob eine Verlegung auf IMC, Intensiv, Aufwachraum etc notwendig ist.

Entscheiden und damit auch verantworten wann ein Patient aus dem Aufwachraum verlegt wird tut normalerweise ein Anästhesist.
Rechtlich, hmm, wenn ihr "einfach" die Anordnung nicht befolgt habt und der Patient zu Schaden kommt!? Zumindest ich wäre ungern in der Situation.
 
@Caudia
wir haben leider keinen Überwachungsstandard. Unsere Anästhesisten berufen sich darauf das sie ja nur eine Empfehlung aussprechen.

@ BettyBoo
es geht hier um die engmaschige Kontrolle. Der Pat. wird natürlich überwacht aber halt nur noch vielleicht stündlich!?

@Blinki
Es steht da: Empfehlung für Station. Und der Anästesist ordnet mir ja nicht an sondern empfiehlt mir..... Unsere Ärzte sind ja auch im OP und können die Empfehlung nicht ändern bzw. geben zur Antwort: Wird schon seinen Grund haben. Die Verantwortung bleibt u.liegt bei uns!!!
Bei uns verlegt das Pflegepersonal (nicht immer Fachpersonal) den Pat.,einen Doc.sehe ich da nie.
Uns treibt halt um wie wir mit Empfehlungen umzugehen haben bzw. ob wir diese ignorieren können?
 
Rein rechtlich gesehen, seid Ihr in der Bringschuld.
Wie ihr das macht, ist nicht das Problem des Anästhesisten. Der hat sich durch diese "Empfehlung", die ja einer Anordnung gleich kommt, abgesichert. Somit ist der aus dem Schneider, falls es bei dem Patienten postop. auf der Station zu Komplikationen kommt.
Das muss grundsätzlich geklärt werden.
Er hat es aufgeschrieben, die weitere Verantwortung liegt bei Euch.
 
Wie gesagt, ich würde mich an die Empfehlung halten. Meiner Meinung ist euch gegenüber ein Anästhesist sehr wohl weisungsbefugt. Zumindest solange es sich um die Anästhesie inklusive der Nachwirkungen selbiger und der damit erforderlichen Überwachung etc dreht.
Das ihr bei der Verlegung nur pflegerisches Personal seht hat erstmal nichts zu bedeuten. Die Entscheidung ob ein Patient verlegungsfähig ist ist eine ärztliche Aufgabe, normalerweise die eines Anästhesisten. Gerade bei Aufwachräumen in denen nicht dauerhaft ein Arzt anwesend ist, schätzt die Pflege meist selbst ab wann der Patient soweit ist und kontaktiert dann den Anästhesisten. Dieser schaut sich dann, je nach "Vertrauen" zur Pflegekraft mehr oder weniger gründlich, den Patienten an und gibt entweder sein ok oder eben nicht. Damit liegen Entscheidung und Verantwortung bei ihm.
Ich würde versuchen das Problem über die entsprechenden Stellen (SL, PDL etc.) klären zu lassen. Wenn nämlich in der jetzigen Situation etwas passiert, dann seit ihr unter Umständen die Gelackmeierten. Den Ärger, selbst wenn am Ende nur heiße Luft rauskommt kann man sich sparen.
 

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