Hallo zusammen,
würde gerne eure Meinungen einholen zu meiner aktuellen Situation. Es geht um die Eingruppierung nach meiner bald abgeschlossenen Ausbildung zum GuKP.
Das Ganze spielt sich bei einem Krankenhausträger im Bereich der AVR-Caritas in NRW ab.
Zum Unternehmen gehören mehrere Kliniken. In Zweien davon bin ich aktuell tätig und habe bzw. mache meine Ausbildung (gemacht). Stehe somit mit zwei Kliniken eines Trägers in jeweils einem Dienstverhältnis.
01.04.2007 - 31.03.2008 Ausbildung zum Krankenpflegehelfer in Klinik 1
01.04.2008 - 30.09.2008 Tätigkeit als Krankenpflegehelfer in Klinik 1 (Kr. 2 Stufe 1 mit damals noch altersbedingtem Aufstieg in Kr. 2 Stufe 2)
01.10.2008 - 30.09.2011 Ausbildung zum Krankenpfleger in Klinik 2
01.08.2010 - 30.09.2011 Tätigkeit als Krankenpflegehelfer in Klinik 1 (Kr. 2 Stufe 2 mit Umstellung zur Anlage 31 - EG 4a Stufe 2 - lt. Überleitung: anrechenbare Beschäftigungszeit 2 Jahre, nächste Stufensteigerung 01.01.2012, BDA 01.01.2009)
ab 01.10.2011 Tätigkeit als Krankenpfleger in Klinik 2 (EG 7a, Stufe 1)
Und da liegt mein Problem, irgendwie bin ich der Meinung, dass ich in eine höhere Stufe gehöre. Zumindest nach meiner Interpretation der Anlage 31 §13 2,2a.
Zum einen dachte ich, die Zeit als KPH wird als Berufserfahrung gesehen. Zum anderen bin ich ja durchgehend im AVR-C tätig, werde nur aufgrund der Ausbildung in eine höhere Entgeltgruppe eingruppiert. Muss da nicht die Stufe übernommen werden? Je mehr ich lese desto komplexer wird das ganze für mich.
Werde mich natürlich noch mit der Personalabteilung in Verbindung setzen um das zu klären, vorher hole ich mir noch Rat bei der Mitarbeitervertretung. Damit ich da und dort aber nicht ganz so dumm aussehe, bitte ich um Vermutungen und Meinungen eurerseits. Dankeschön schonmal.
Und vielleicht weiß auch noch jemand wie das dann mit der Sonderzahlung aussieht. Erhalte ich für die Tätigkeit in Klinik 1 eine anteilige Sonderzahlung und dann von Klinik 2 nochmal anteilig? Oder geht dies alles zu Laste von Klinik 2? Fragen über Fragen...
würde gerne eure Meinungen einholen zu meiner aktuellen Situation. Es geht um die Eingruppierung nach meiner bald abgeschlossenen Ausbildung zum GuKP.
Das Ganze spielt sich bei einem Krankenhausträger im Bereich der AVR-Caritas in NRW ab.
Zum Unternehmen gehören mehrere Kliniken. In Zweien davon bin ich aktuell tätig und habe bzw. mache meine Ausbildung (gemacht). Stehe somit mit zwei Kliniken eines Trägers in jeweils einem Dienstverhältnis.
01.04.2007 - 31.03.2008 Ausbildung zum Krankenpflegehelfer in Klinik 1
01.04.2008 - 30.09.2008 Tätigkeit als Krankenpflegehelfer in Klinik 1 (Kr. 2 Stufe 1 mit damals noch altersbedingtem Aufstieg in Kr. 2 Stufe 2)
01.10.2008 - 30.09.2011 Ausbildung zum Krankenpfleger in Klinik 2
01.08.2010 - 30.09.2011 Tätigkeit als Krankenpflegehelfer in Klinik 1 (Kr. 2 Stufe 2 mit Umstellung zur Anlage 31 - EG 4a Stufe 2 - lt. Überleitung: anrechenbare Beschäftigungszeit 2 Jahre, nächste Stufensteigerung 01.01.2012, BDA 01.01.2009)
ab 01.10.2011 Tätigkeit als Krankenpfleger in Klinik 2 (EG 7a, Stufe 1)
Und da liegt mein Problem, irgendwie bin ich der Meinung, dass ich in eine höhere Stufe gehöre. Zumindest nach meiner Interpretation der Anlage 31 §13 2,2a.
Zum einen dachte ich, die Zeit als KPH wird als Berufserfahrung gesehen. Zum anderen bin ich ja durchgehend im AVR-C tätig, werde nur aufgrund der Ausbildung in eine höhere Entgeltgruppe eingruppiert. Muss da nicht die Stufe übernommen werden? Je mehr ich lese desto komplexer wird das ganze für mich.
Werde mich natürlich noch mit der Personalabteilung in Verbindung setzen um das zu klären, vorher hole ich mir noch Rat bei der Mitarbeitervertretung. Damit ich da und dort aber nicht ganz so dumm aussehe, bitte ich um Vermutungen und Meinungen eurerseits. Dankeschön schonmal.

Und vielleicht weiß auch noch jemand wie das dann mit der Sonderzahlung aussieht. Erhalte ich für die Tätigkeit in Klinik 1 eine anteilige Sonderzahlung und dann von Klinik 2 nochmal anteilig? Oder geht dies alles zu Laste von Klinik 2? Fragen über Fragen...
