Eingruppierung nach Arbeitsplatzwechsel (TVöD zu AVR)

Ankeweiss

Newbie
Registriert
20.04.2013
Beiträge
5
Hallo,

ich habe nach meiner Prüfung in einem Altenheim angefangen und wurde dort nach tvöd bezahlt.
Nun habe ich nach 5 Jahren den Arbeitsplatz gewechselt und werde nach AVR bezahlt.

Die Eingruppierung erfolgte in KR5, heißt ich sei in AVR-C 7a Stufe 1, vom Gehalt her ist es das gleiche
wie ich damals als Berufsanfänger im tvöd bekam. Wird meine Berufserfahrung nicht annerkannt?

lieben gruß,

Anke
 
Das muss dir der Arbeitgeber nicht anerkennen - allerdings würde ich es mir mehr als einmal überlegen in heutiger Zeit bei einem Arbeitgeber anzufangen, der meine Berufserfahrung bzw. Eingruppierung nicht mindestens 1:1 übernimmt.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Das erlebe ich auch persönlich immer wieder. In den Vorstellungsgesprächen kümmert sich kaum einer um den zukünftigen Verdienst. Dort hättest du das klären sollen und können...

Hier der AVR Text. Nimm das und versuche es mit der Personalabteilung zu klären:
Bei Einstellung werden die Mitarbeiter der Stufe 1 zugeordnet, sofern keine einschlägige Berufserfahrung vorliegt. [SUP]2[/SUP]Verfügt der Mitarbeiter über eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens einem Jahr, erfolgt die Einstellung in die Stufe 2; verfügt er über eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens drei Jahren, erfolgt in der Regel eine Zuordnung zur Stufe 3. [SUP]3[/SUP]Unabhängig davon kann der Dienstgeber bei Neueinstellungen zur Deckung des Personalbedarfs Zeiten einer vorherigen beruflichen Tätigkeit ganz oder teilweise für die Stufenzuordnung berücksichtigen, wenn diese Tätigkeit für die vorgesehene Tätigkeit förderlich ist
 
Vielen lieben dank für die schnelle hilfe. Na hoffentlich lassen lassen die sich noch darauf ein.

Diese AVR Einstufung mit 7a ist aber nicht dieselbe wie bei bei tvöd 7a? Sonst könnte ich ja mal meine alten Abrechnungen mit der höheren Stufe in der Personalabteilung vorlegen und um korrektur bitten. Hmmm oder erst nochmal mit der PDL reden. Oder haltet ihr das für zu aufdringlich ?

lg, Anke
 
Achso, ja den AVR Text den du da eingefügt hast habe ich auch gelesen, aber dann laß ich das "Berufsanfänger" im AVR in KR4 eingruppiert werden. ( was aber vom Verdienst her auch 7a Stufe 1 einspricht )

Aber wegen meiner erfahrung wurde ich in KR5 eingruppiert. Und bekomme auch hier 7a Stufe 1.

Du meinst also ich müßte wegen meinen Fortbildungen und meiner Berufserfahrung in 7a Stufe 3 ?

Puh beim nächsten mal geh ich anderst in das Vorstellungsgespräch :x
 
Zumindest Stufe 2 solltest du bekommen, sofern wir hier von der AVR Caritas, Anlage 31 reden?

Und die Stufen sind angeglichen, musst du etwas weiter lesen
 
Ist die Anlage 32.

ok mal angenommen ich hätte keinerlei erfahrung dann würde ich in die KR4 eingruppiert ( 7a Stufe1 ). Nach 3 Jahren wäre ich KR4 (7a Stufe3 ) und würde in KR5 Höhergestuft. ( KR5 = Altenpfleger/-innen mit staatlicher Anerkennung mit entsprechender Tätigkeit nach dreijähriger Tätigkeit in Vergütungsgruppe Kr 4 )

--------
[SUP]1[/SUP]Bei Einstellung werden die Mitarbeiter der Stufe 1 zugeordnet, sofern keine einschlägige Berufserfahrung vorliegt. [SUP]2[/SUP]Verfügt der Mitarbeiter über eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens einem Jahr, erfolgt die Einstellung in die Stufe 2; verfügt er über eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens drei Jahren, erfolgt in der Regel eine Zuordnung zur Stufe 3.
--------

In der KR5 müsste ich aber dann direkt in Stufe 2 kommen weil ich in Stufe 1 weniger verdienen würde als bei KR4 Stufe 3

------------------------KR
[TABLE="class: blau12-n"]
[TR]
[TD="width: 75"]
EG 7, EG 8
[/TD]
[TD="width: 75"]
7 a
[/TD]
[TD="width: 103"]5 mit Aufstieg nach 5 a
[/TD]
[TD="width: 53"]
-​
[/TD]
[TD="width: 50"]
2.365,73​
[/TD]
[TD="width: 50"]
2.515,75​
[/TD]
[TD="width: 50"]
2.746,57​
[/TD]
[TD="width: 50"]
2.861,96​
[/TD]
[TD="width: 50"]
2.980,84​
[/TD]
[/TR]
[TR]
[TD="width: 103"]4 mit Aufstieg nach 5 und 5 a
[/TD]
[TD="width: 53"]
2.192,64​
[/TD]
[/TR]
[TR]
[TD="width: 103"]4 mit Aufstieg nach 5
[/TD]
[TD="width: 50"]
-​
[/TD]
[/TR]
[TR]
[TD="width: 75"]
EG 4, EG 6
[/TD]
[TD="width: 75"]
4 a
[/TD]
[TD="width: 103"]2 mit Aufstieg nach 3 und 4
[/TD]
[TD="width: 53"]
1.964,13​
[/TD]
[TD="width: 50"]
2.111,86​
[/TD]
[TD="width: 50"]
2.250,33​
[/TD]
[TD="width: 50"]
2.544,61​
[/TD]
[TD="width: 50"]
2.619,63​
[/TD]
[TD="width: 50"]
2.758,09​
[/TD]
[/TR]
[/TABLE]

--------------
Ich hoffe ich hab es so richtig verstanden, und wenn ich meine erfahrung nachweisen kann werd ich automatisch nach Vertrag angepasst?
Oder liegt das alles im Ermessenspielraum der PDL / HL / Lohnbuchhaltung. Sozusagen pech gehabt...irgendwo hab ich gelesen das man bei AVR-Caritas falsch ausgezahlten Lohn 6 Monate zurückfordern kann. Naja wäre schon froh wenn ich ab nächsten Monat mehr bekomme.
 
Ohne mich jetzt in der 32 eingelesen zu haben, erstmal:
Wenn du bei einem Arbeitgeber in einer Entwicklungsstufe eingruppiert bist und dann eine oder mehrere Entgeltgruppen aufsteigst, dann ändert sich deine Entwicklungsstufe nicht!
Also zumindest nicht negativ wie du eben meintest. Positiv kommt ganz drauf an. Kurzfassung: Die Erhöhung der Entwicklungsstufe läuft separat.
 
vielen dank für die schnellen Antworten, immerhin versthe ich es nun besser

Das würde bedeuten das man als Anfängerin KR4 Entwicklungsstufe 1 bekommt , und nach 3 Jahren in KR4 ( mittlerweile Stufe3 ) würde ich hochgestuft zur KR5 Entwicklungsstufe 3. Das wäre dann auch die eigentliche Eingruppierung für Neueinstellungen mit 3 Jahren Berufserfahrung.

Ist mal mal Hammer wenns stimmen würde..jeden Monat 323,11 € Brutto zuwenig. Und das bei nur 3 Jahren erfahrung ohne zusätzliche Weiterbildung.
 

Ähnliche Themen