Hallo,
ich habe nach meiner Prüfung in einem Altenheim angefangen und wurde dort nach tvöd bezahlt.
Nun habe ich nach 5 Jahren den Arbeitsplatz gewechselt und werde nach AVR bezahlt.
Die Eingruppierung erfolgte in KR5, heißt ich sei in AVR-C 7a Stufe 1, vom Gehalt her ist es das gleiche
wie ich damals als Berufsanfänger im tvöd bekam. Wird meine Berufserfahrung nicht annerkannt?
lieben gruß,
Anke
ich habe nach meiner Prüfung in einem Altenheim angefangen und wurde dort nach tvöd bezahlt.
Nun habe ich nach 5 Jahren den Arbeitsplatz gewechselt und werde nach AVR bezahlt.
Die Eingruppierung erfolgte in KR5, heißt ich sei in AVR-C 7a Stufe 1, vom Gehalt her ist es das gleiche
wie ich damals als Berufsanfänger im tvöd bekam. Wird meine Berufserfahrung nicht annerkannt?
lieben gruß,
Anke