Durch das Examen gefallen, was kann ich tun?

Chrischa

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07.12.2010
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Ich bin ende September durch die Examensprüfung gefallen, man sagte mir ich müsste nicht umbedingt einen Antrag auf Verlängerung der Ausbildungszeit stellen da es egal wäre wo ich bis zum Wiederholungstermin arbeite. Da ich aber so kurzfristig nichts anderes finden konnte musste ich nun erstmal verlängern.

Meine Frage, kann ich die Vertragsverlängerung auch ohne Kündigungsfrist kündigen sobald ich etwas in der Heimat gefunden habe (komme aus Hamburg und habe meine Ausbildung bis jetzt in Aurich gemacht und möchte wieder nach Hause)?

Oder ist es vielleicht möglich auf eine halbe Stelle zu gehen, spricht meine Wochenstunden zu verkürzen, kann man da eine Antrag auf Abänderung der Vertragsverlängerung stellen ?

lg chrischa:D
 
Besprich das, wenn es konkret werden sollte, mit Deiner Schule. Die Kündigungsfrist in Deinem Ausbildungsvertrag (wahrscheinlich vier Wochen) gilt weiterhin; in beiderseitigem Einvernehmen wäre auch einer früherer Termin möglich.

Ich persönlich würde Dir dazu raten, die Zeit bis zum Wiederholungstermin zur Vorbereitung aufs Examen zu nutzen und mich nicht noch eine neue Arbeitsstelle einzugewöhnen, aber das ist Deine Entscheidung.
 
Hallo,

du gilst nach wie vor als Auszubildende. Und Ausbildungsplätze sind im Normalfall Vollzeitstellen. Wenn du also nicht sowieso einen Platz in einem der wenigen Teilzeitmodelle hattest, kann ich mir nicht vorstellen dass das geht.

Gruß
Die Anästhesieschwester
 
Bleibe wo Du bist - in VZ - .
In einem anderen Betrieb sind möglicherweise andere Ausbildungsinhalte
gefragt. Und dann ............................. ?
 

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