Ganz genau das ist der Knackpunkt!Die Aufklärungspflicht ist der Knackpunkt
Es geht nicht um das rein technische - sorry, aber jmd. eine Kanüle reinrammen kann selbst ein Volldepp - sondern um eigenständiges Impfen inkl. Aufklärung... also letztlich um eine teilweise Übertragung von Heilkunde.
Warum sollte das ein Apotheker können und eine Pflegekraft nicht?

Aber was nicht ist, kann noch werden; und grundsätzlich ist Arzneimittellehre ja Ausbildungsinhalt.


