Hallo es,
rechtlich gesehen ist der Patient vollkommen im Recht!
Bei der Ablehnung der Blutkonserve stellt eine Einschränkung des Behandlungsvertrages dar.
Trotz aler Spenderauswahl und allerTests, die heute das Transfusionsgesetz vorschreibt, gibt es immer noch ein Restrisiko von ca. 1:200000 eine
Hepatitis C und ein Risiko von ca. 1: 1 Millionen eine HIV-positive Blutkonserve transfundiert zu bekommen.
Dies liegt daran, das auch die besten Testverfahren heute noch "Blind" sind, wenn die Infektion beim Spender nur wenige Tage zurückliegen.
Ich kenne viele Patienten, die die Einverständnisserklärung nur sehr zögerlich unterschrieben haben und jede Konserve sehr kritisch gegenüber standen.
Genau wie der Patient, den Du beschrieben hast.
Ich denke, das er sich als mündiger Patient, vor seiner Zustimmung noch weitere Informationen z.b. über das Internet eingeholt hat und auch die Wirkung des Eisenpräperates abwarten wollte.
Eine Ablehnung der Transfusion, auch wenn dies schon "angestochen" ist, ist natürlich immer möglich. Den finanziellen Verlust muß vom Krankenhaus leider getragen werden.
Dabei ist es auch vollkommen unerheblich, ob Privat oder Kassenpatient!
@ maniac
Ich bin auch der Meinung, das bei Kindern den Eltern das Sorgerecht für diesen - und nur für diesen - Bereich entzogen werden muß!
Dies ist natürlich ein unangenehmer Schritt für die Ärzte und auch für den Ruf des Krankenhauses (Vertrauenschwund), wird aber durchaus auch so gemacht!
Zu den Zeugen noch folgende Anmerkung:
Meiner Meinung nach wird hier der Bibelspruch "Und enthaltet Euch des Blutes" gänzlich fehlinterpretiert!
Eigentlich müsste er lauten: Und enthaltet Euch des eigenen Blutes, also Inzest, der ja beonders im Mittelalter auch in den höheren Kreisen sehr beliebt war. Mit all seinen Folgen!!