Blutkonserve verweigert

  • Ersteller Ersteller Oldtimer
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Ich möchte nur nochmal sagen das ich es selber sch... finde wenn Pat. oder deren Angehörige Transfusionen ablehnen. Ich wollte in der letzten Antwort einfach nur die Sicht der Zeugen Jehovas etwas verdeutlichen!!!!!!

Krissi
 
Hallo es,

rechtlich gesehen ist der Patient vollkommen im Recht!
Bei der Ablehnung der Blutkonserve stellt eine Einschränkung des Behandlungsvertrages dar.

Trotz aler Spenderauswahl und allerTests, die heute das Transfusionsgesetz vorschreibt, gibt es immer noch ein Restrisiko von ca. 1:200000 eine
Hepatitis C und ein Risiko von ca. 1: 1 Millionen eine HIV-positive Blutkonserve transfundiert zu bekommen.

Dies liegt daran, das auch die besten Testverfahren heute noch "Blind" sind, wenn die Infektion beim Spender nur wenige Tage zurückliegen.

Ich kenne viele Patienten, die die Einverständnisserklärung nur sehr zögerlich unterschrieben haben und jede Konserve sehr kritisch gegenüber standen.
Genau wie der Patient, den Du beschrieben hast.

Ich denke, das er sich als mündiger Patient, vor seiner Zustimmung noch weitere Informationen z.b. über das Internet eingeholt hat und auch die Wirkung des Eisenpräperates abwarten wollte.

Eine Ablehnung der Transfusion, auch wenn dies schon "angestochen" ist, ist natürlich immer möglich. Den finanziellen Verlust muß vom Krankenhaus leider getragen werden.

Dabei ist es auch vollkommen unerheblich, ob Privat oder Kassenpatient!

@ maniac

Ich bin auch der Meinung, das bei Kindern den Eltern das Sorgerecht für diesen - und nur für diesen - Bereich entzogen werden muß!
Dies ist natürlich ein unangenehmer Schritt für die Ärzte und auch für den Ruf des Krankenhauses (Vertrauenschwund), wird aber durchaus auch so gemacht!

Zu den Zeugen noch folgende Anmerkung:

Meiner Meinung nach wird hier der Bibelspruch "Und enthaltet Euch des Blutes" gänzlich fehlinterpretiert!
Eigentlich müsste er lauten: Und enthaltet Euch des eigenen Blutes, also Inzest, der ja beonders im Mittelalter auch in den höheren Kreisen sehr beliebt war. Mit all seinen Folgen!!
 
hey,
also ich habe zur zeit so eine patientin,zeugin jehovas, miserables BB und es könnten nur mehr konserven helfen.
ich habe mich lange mit ihr darüber unterhalten und sie hat mir erklärt das so bald das blut den körper verlässt es nicht mehr ihr eigenes ist (ausnahme die dialyse) und somit "verunreinigt" ist, es hat lange gedauert habe ich habe es verstanden, schließlich ist das in der religion der zeugen so,
laß dich dadurch nicht fertig machen, jeder mensch hat seine rechte
 
Hallo, habe sowas erst zweimal erlebt, einmal bei einer Dame, Zeugen Jehovas---92 Jahre. Sie durfte gehen. Der Betreuer hat abgeleht-ebenfalls Zeuge Jehovas.

Beim zweiten Mal war es ein junger Mann, 24 Jahre, Zeugen Jehovas...Blut nach Unfall abgelehnt---letale Bedrohung!!! Ein Richter wurde von unserer ITS informiert, der mit Beschluss ermöglichte, das der Mann das Blut bekommen hat (ohne Einwilligung der Eltern!) und somit heute noch lebt-zum Glück. Das Erlebnis war schlimm für mich, weil ich mit dem Glaubensgrund NICHTS anfangen kann!!! Unsinnig... Andere Menschen wären um jeden Tag Leben so dankbar...
MfG, tattoonurse
 
Eine Ablehnung der Transfusion, auch wenn dies schon "angestochen" ist, ist natürlich immer möglich. Den finanziellen Verlust muß vom Krankenhaus leider getragen werden.

Hallo Werner Rathgeber!
Mir ist der finanzielle Verlust des Krankenhauses egal. Aber in der Zeit in der ich in Afrika gearbeitet habe habe ich Menschen sterben sehen, weil kein Blut da war.

Und ich finde als erwachsener Mensch sollte man sich gründlich überlegen wenn man ne Aufklärung unterschreibt und ned 4 Stunden später was ganz was anderes sagen. Das Thema Bluttransfusion wurde beim Aufklärungsgespräch nicht das erste mal angesprochen.

viele grüße,
es
 
Hallo Oldtimer,
meine Meinung dazu ist, man hätte kurzfristig eine richterliche Verfügung machen sollen und dann dem Pat. Blut geben sollen.
Glaube hin oder her, es war ein junger Mensch, der das Leben noch vor sich hatte.
So etwas macht mir echt Magenschmerzen.
 
Hallo,

mit welchem Recht wollen wir uns über den Willen des Pat. hinwegsetzen? Wenn jemand eine Bluttransfusion ablehnt, dann müssen wir das respektieren. Nur weil wir einige Glaubensgründe nicht nachvollziehen können, haben wir nicht das Recht eine richterliche Verfügung zu erwirken! Wo wollten wir da beginnen und wo würden wir enden?!?
 
Hallo,

mit welchem Recht wollen wir uns über den Willen des Pat. hinwegsetzen? Wenn jemand eine Bluttransfusion ablehnt, dann müssen wir das respektieren. Nur weil wir einige Glaubensgründe nicht nachvollziehen können, haben wir nicht das Recht eine richterliche Verfügung zu erwirken! Wo wollten wir da beginnen und wo würden wir enden?!?


Wieso muss ich das eigentlich imemr wieder schreiben?

Nicht der Patienzt selsbt hat verweigert, SEINE * ELTERN!!!

Siehst du das dabei genau so?

Edit: *nicht mehr erziehungsberechtigten,
 
Hallo, schliesse mich der Meinung von Werracats an-ein junger Mann soll leben und nicht wegen dem Glauben sterben!
Dieser junge Mann wird dem Richter irgendwann dankbar sein, das er noch auf dieser Erde herumläuft-vielleicht mal selbst Familie hat etc.

Richterlicher Beschluss bei einem solchen speziellen Fall finde ich absolut akzeptabel.

Man kann einfach nicht bedingungslos alles respektieren...8)
 
Hallo Maniac,

das ist eine sehr schwere Frage die nicht leicht zu beantworten ist.
Ich finde es auch sinnlos das jemand aus solchen Gründen sterben muß, egal ob jung oder alt. Diese Frage sollte mal im Ethikrat gestellt werden. Ich werd heute Abend aber mal meinen Pastor fragen was er dazu meint. Aber wie gesagt, irgendwann könnte es auch mal um unseren Willen gehen, über den sich jemand hinwegsetzt. Nur weil er unsere Gründe nicht versteht oder sinnlos findet.
 
Wenn Eltern für einen nicht ansprechbaren Patienten entscheiden wollen, zumal auch noch volljährig, würde ich in jedem Falle auch versuchen eine richterliche Verfügung zu bekommen, wie schon in einem anderen Beitrag geschrieben.
Anders sieht es aus, wenn der Patient selbst dies ablehnt, das wäre in meinen Augen bindend.

tochter46
 
Meine Mutter ist Zeugin Jehovas. Ich habe bis zum 15. Lj selbst die Versammlungen besucht, ab 15 gilt in Österreich die Religionsfreiheit....
Meine Mutter brauchte sehr lange um dies akzeptieren zu können, vor einem halben Jahr ca. ließ sie ihren Ausweis der aufzeigt das sie Blut veweigert bei einem Notar erneuert. Meine Mutter gab mich als Vertrauensperson an. Obwohl sie weiß das ich selbst nicht dieser Religion angehöre. Für mich ist das einer der größten Vertrauensbeweise die sie mir je erbracht hat. Sie ist jetzt 46 Jahre alt.

Genauso wie meine Mutter akzeptieren muss das ich nicht an Gott und ihre Religion glaube, genaus muss ich akzeptieren das sie kein Blut will.

Weiteres weiß ich das das Leben für meine Mutter keine Quaität mehr hätte wenn ich gegen ihren Willen das einverständnis für eine Transfusion geben würde.

Schon [SIZE=-1]Sisley Saunders sagte einst: „Nicht nur dem Leben Jahre, sondern den Jahren Leben geben“

Ich kann jeden verstehen der in einen Konflikt mit sich selbst gerät, wenn er zusehen muss wie ein mensch stirbt weil er eine behandlung verweigert, jedoch wird dies in Zukunft immer mehr vorkommen.

Vor allem die Patientenverfügungen bezüglich PEG-Sonden nehmen in AT immer mehr zu.
[/SIZE]
 
Hallo,

wenn ein Patient selbst die Bluttransfusion, sogar schriftlich und notariell beglaubigt ist die Rechtslage klar und der Wille zu respektieren.

Bei minderjährigen oder nicht ansprechbaren Patienten, deren eigener Wille unbekannt ist ist die Rechtslage kritisch.

In der Kinderklinik wird manchmal von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, den Eltern per Eilbescheid das Sorgerecht für diese Entscheidung zu entziehen (manche sind sogar froh darum, wenn Ihnen diese schwere Entscheidung so entzogen wird - andere wiederum sind zu Tode betrübt und nehmen nachher die Kinder nicht mehr in ihre Familie auf).

Zum Glück sind diese Fälle eher selten und alternative Möglichkeiten reichen meistens aus die Kinder ohne Gewissenskonflikte zu retten.

LG,
Meggy
 
@ nikipedia

Muss dir in deiner Sichtweise zustimmen.

Bei Minderjährigen speziell bei Kindern sehe ich eine andere Problematik. Sie können sich selbst nicht für eine Religion bzw. einen Glauben entscheiden. Das Kind kann hier noch nicht selbst die Verantwortung und die Risiken tragen. Und deswegen halte ich es für richtig, wie es bei uns, in einem solchen Fall, gehandhabt wird. Das Jugendamt wird eingeschaltet und die "Entscheidungsgewalt" den Eltern kurzfristig entzogen.

Wir hatten selbst auf der Station einen Pat. der zu einer TUR kam. Er war Zeuge Jehova und lehnte Blutkonserven ab, die bei uns für diese OP immer bereitgestellt werden. Unsere Docs haben ihm dann die OP verweigert (ist in diesem Fall keine lebensnotwendige OP). Sehe ich auch ein, immerhin kann ich sie auch nicht dazu zwingen so eine Verantwortung zu übernehmen. Genauso wie die Entscheidung des Pat. respektiert werden muss.

Gruß,
Lin
 
Hallo Lin!

Wir hatten selbst auf der Station einen Pat. der zu einer TUR kam. Er war Zeuge Jehova und lehnte Blutkonserven ab, die bei uns für diese OP immer bereitgestellt werden. Unsere Docs haben ihm dann die OP verweigert (ist in diesem Fall keine lebensnotwendige OP). Sehe ich auch ein, immerhin kann ich sie auch nicht dazu zwingen so eine Verantwortung zu übernehmen. Genauso wie die Entscheidung des Pat. respektiert werden muss.

Wie wäre es in diesem Falle mit einer Eigenblutspende gewesen? Das ist ja eine gute Möglichkeit bei elektiven Eingriffen, die auch von Zeugen Jehovas nicht abgelehnt wird.

Schönen Gruß, Gego.
 
Hallo Gego!

*offtopic*
Da bei einer TUR die genaue Feststellung des Malignitätsgrades des Tumors erst während bzw. nach der OP erfolgt, ist eine Eigenblutspende nicht möglich. Die Probeentnahme wird in einer Sitzung mit der "Aushobelung" vorgenommen.

Gruß,
Lin
 
@ nikipedia

Muss dir in deiner Sichtweise zustimmen.

Bei Minderjährigen speziell bei Kindern sehe ich eine andere Problematik. Sie können sich selbst nicht für eine Religion bzw. einen Glauben entscheiden. Das Kind kann hier noch nicht selbst die Verantwortung und die Risiken tragen. Und deswegen halte ich es für richtig, wie es bei uns, in einem solchen Fall, gehandhabt wird. Das Jugendamt wird eingeschaltet und die "Entscheidungsgewalt" den Eltern kurzfristig entzogen.

Wir hatten selbst auf der Station einen Pat. der zu einer TUR kam. Er war Zeuge Jehova und lehnte Blutkonserven ab, die bei uns für diese OP immer bereitgestellt werden. Unsere Docs haben ihm dann die OP verweigert (ist in diesem Fall keine lebensnotwendige OP). Sehe ich auch ein, immerhin kann ich sie auch nicht dazu zwingen so eine Verantwortung zu übernehmen. Genauso wie die Entscheidung des Pat. respektiert werden muss.

Gruß,
Lin


wie ich mich bei minderjährigen verhalten würde kann ich selbst nicht sagen, was mich betrifft bin ich ohne blutwurst, geburtstagsfeiern und weihnachten aufgewachsen....

für mich hat dies keine bedeutung und man muss sich das so vorstellen wie andere kulturen die kein weihnachten feiern dafür aber ramadan, chanukka oder ähnliches....

von daher ist es für mich auch als nichtgläubige unnatürlich blut anzunehmen.

wir wurden einfach mit anderen werten erzogen als andere kulturen (ob gut oder schlecht sei jetzt mal dahingestellt)

ich hatte auch vor einiger zeit eine diskussion mit einer lehrerin in palliativpflege, die meinte es sei nicht korrekt von meiner mutter so etwas von mir zu verlangen, weiters meinte sie sie kenne einen primar der einfach heimlich blut gebe, und dies nirgends aufscheine. ich persönlich finde das das eine menschenrechtsverletzung ist. einige stunden später lernten wir über placebos, die selbe lehrerin regte sich auf das es nicht korrekt sei einfach placebos zu geben, und das dies eine menschenrechtsverletzung sei, und das jeder patient das recht hat medikamente zu verweigern, und zu wissen was er verabreicht bekommt. ich frage mich wo liegt hier der unterschied?
 
Hallo ihr,

unsere Schulschwester hat uns mal erzählt, dass sie eine fall hatte, wo die Angehörigen eines 23-Jahre alten Mannes das haus verklagt haben, weil ihm bei einem unfall Blutkonserven gegeben wurde., aus religiöser Sicht.

Das die Angehörigen nicht beim unfall dabei waren, konnte man sie wohl nicht fragen und es gab keine Anzwichen, dass der mann Zeuge Jehovas war.

Das Gericht entschied, dass die Ärzte rechtlich richtig gehandelt haben a.)weil man seine Glaubesnrichtung nicht wusste b.)weil Angehörige nicht ihren Glauben auf Verwandte übertragen sollten, wenn dieser in einer Notsituation ist.

Den gleichen Fall gab es bei uns im Kinderkrankenhaus auch mal und es wurde gleich entschieden vom Gericht.

LG Sandra
 
Hallo Lin!

Ich dachte da an eine TUR wg. BPH, bei tumorbedingter TUR ist es klar, daß eine Eigenblutspende nicht in Frage kommt.

Schönen Gruß, Gego.
 
Den Fall hatte ich in Rechtskunde:

Ein Arzt in den USA hat einer Zeugin Jehovas nach einem Unfall Blutkonserven verabreicht, OBWOHL glaubwürdige Aussagen der Angehörigen vorlagen, dass sie das nicht wollte. Er hat der Patientin damit das Leben gerettet, sie hat ihn trotzdem wegen Körperverletzung auf Schmerzensgeld verklagt und auch Recht bekommen. Allerdings war die Summe, die der Arzt zahlen musste, recht niedrig, verglichen mit dem, was in den USA sonst für ärztliche Kunstfehler über den Tisch geht.

Wir hatten auf Station bereits Zeugen Jehovas, die sich für Blutkonserven entschieden haben, aber darum baten, dass die Gemeinde nichts mitbekommt. In diesem Fall haben wir die Konserven über Nacht verabreicht, wenn keine Besucher da waren.
 

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