Examen verweigert

Pummi11

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Ich bin die Mutter eines 28-jährigen Altenpflegers, der vor kurzem sein Examen bestanden hat. Mein Sohn hat dieses Examen aber nicht ausgehändigt bekommen, weil er vor ein paar Jahren bei der Leistung seiner Eidestattlichen Versicherung (Offenbarungseid) die Existenz eines uralten Bausparkontos verschwiegen hat, auf dem noch nie eine einzige Geldbewegung stattgefunden hat und deshalb völlig vergessen wurde. Das Gericht verurteilte ihn deswegen zu 30 Tagessätzen.
Die Prüfungskommission hat ihn am vergangenen Mittwoch angehört und heute mitgeteilt, dass sie ihm das Examen nicht aushändigen würden, da sie zu dem Schluß gekommen sind, dass er kein Mensch wäre, der sich an Regeln halten würde.
Sein bisheriger Arbeitgeber, der ihn auch sofort als examinierte Karft einstellen wollte hat sich schon schriftlich für ihn eingesetzt. Das wurde von der Kommission ignoriert.
Sein Examensdurchschnitt liegt bei 2.6 und ist damit meineserachtens nicht das schlechteste.

Was kann man nun tun und hätte die Kommission ihn dann gar nicht erst zur Prüfung zulassen müssen, anstatt ihn das Examen machen zu lassen und nach bestandener Prüfung die Herausgabe des Examens zu verweigern?
Ich bin fassungslos über solche Willkür!
 
Guten Morgen! ich bin besagter Sohn von Pumm11.
Meine Mutter hat im Wesentlichen schon alles erklärt. Ich wüsste gerne ob sich jemand mit solchen Problemen auskennt und mir Tips geben kann, was jetzt zu tun ist.

Vielen Dank schonmal...
 
Haben die 30 Tagessätze zu einer Eintragung im Führungszeugnis (im Sinne einer Vorstrafe) geführt? Wenn ja kann dieser Eintrag (wegen Geringfügigkeit) nach einer gewissen Frist (auf Antrag) entfernt werden. Ihr müsstet Euch dazu sicher an einen Anwalt wenden, der Euch dabei berät und die Möglichkeiten und Grenzen kennt.
 
Wenn es so ist, wie Du schreibst, dann geh zum Anwalt.
Ich stutze etwas, weil eine solch "geringe" Anzahl von Tagessätzen eigentlich nicht auf dem Führungszeugnis (einfaches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde) erscheinen würde. Da liegt die Grenze deutlich höher. Zudem wird hier geschrieben, dass die Verurteilung zu den Tagessätzen "vor ein paar Jahren" geschehen sei. Wenn diese gezahlt wurden, müssten sie eigentlich nach einer Frist gelöscht worden sein.
Des Weiteren hätte das alles schon beim ersten Führungszeugnis bei Ausbildungsbeginn erscheinen müssen.
Hört sich für mich nicht ganz koscher an diese ganze Geschichte -> daher: wenn es so stimmt - auf zum Anwalt
 
Wir kennen zwar keine Details, und wieso die Kommission zu diesem Schluss kommt. 30 Tagessätze werden aber nicht in das Führungszeugniss übernommen, daher dürfte es dort keine Einträge haben.

Da der Arbeitgeber Dich wohl auch haben will, kann auch sonst in der Ausbildung nix groß schief gegangen sein.

Vielleicht hat es noch andere Gründe... ich würde daher auf alle Fälle einen Anwalt nehmen. Viel Erfolg!
 
Klingt für mich alles ein wenig Merkürdig.

Folgende Registereinträge finden keinen Eingang in das Führungszeugnis (Aufzählung ist nicht abschließend):

erstmalige Geldstrafen, die nicht höher als 90 Tagessätze liegen (§ 32 Abs. 2 Nr. 5 BZRG),

Deshalb - woher Wissen die das überhaupt?

Warum das Examen nicht ausgehändigt wird ist mir auch nicht Klar, die Begründung würde mich Interessieren.
Nicht ausgehändigt wird evtl. die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung, das habe ich schon erlebt.

Aber auch dafür Bedarf es eines Bescheids mit Begründung, sowie einer Rechtsbehelfsbelehrung.

Ziemlich Dubios, wenn das wirklich alle Infos sind?

Sollte es so sein, wird dir der Gang zum Anwalt nicht erspart bleiben.
 
Ich weiß es nicht in welchem Bundesland der TE lebt. In BW wollte das RP für die Urkunde ein Bundespolizeiliches Zeugnis (Belegart OE) wo das theoretisch auch stehen würde.
 
Wurde denn überhaupt ein Führungszeugnis abgegeben oder hat man dies unterlassen, weil man meinte, dass die Strafe dann ruchbar wird?

Elisabeth
 
Meines Wissens nach ist das Führungszeugnis OE das "Erweiterte". Erweitert bezieht sich aber hier nicht auf jede Kleinigkeit, die man sich mal geleistet hat (Vorladungen bei der Polizei, Gerichtsverfahren mit Urteil von 30 Tagessätzen, Freisprüche usw...-> da gibt es noch andere Nachweisverfahren), sondern da wird genau geschaut, ob man Dich auf Minderjährige loslassen darf.
Ich musste für die Berufserlaubnis auch "OE" einreichen, für Ausbildungsbeginn genügte "N"
 
Das "Examen" ist doch die Urkunde über die "Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung staatlich geprüfter Altenpfleger" und wenn er diese nicht ausgehändigt bekommt,kann er auch nicht als examinierter Altenpfleger arbeiten,denn ohne diese Erlaubnis ist er keiner.
 
Es gibt die Urkunde und das Zeugnis. Das Zeugnis scheint er ja zu haben; er kennt jedenfalls seine Durchschnittsnote.

Die "Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung" kann u. U. tatsächlich verweigert oder auch entzogen werden. Bei einem so geringen Strafmaß ist das aber ungewöhnlich.

Würde auch einen Anwalt einschalten. Die Begründung für die verweigerte Erlaubnis muss meines Wissens schriftlich erfolgen; damit kann der Anwalt möglicherweise was anfangen.
 
Also, die begründung lautet. "es ist aus dem (30 minütigem) Gespräch, nicht ersichtlich gewesen das sie sich in Zukunft an Regeln halten würde. Obwohl mein inzwischen ehemaliger Arbeitgeber in schriftlicher Form vorgetragen hat das er von meiner Arbeit und meiner Zuverlässigkeit vollkommen überzeugt ist. Das ich meine Arbeit gewissenhaft und nach bestem Wissen und aktuellen Standarts verrichte.Das scheint die 3 Damen der Zulassungsstelle in Koblenz nicht zu interessieren. Genausowenig das die nicht aushändigung meines Examens, auf Grund einer Vorstrafe nur in dierektem Zusammenhang mit der ausübung meines Berufs stehen muss.(also Körperverletzung, BTM, Raub, Nötigung, Mord usw) meine Vorstrafe lautet aber FAHRLÄSSIGE Falschaussage bei eidesstattlicher Versicherung. Die begründung wird mir in Schriftlicher Form in den nächsten Tagen zugeschickt. zudem wurde ich auch nicht über meine rechte im Vorfeld aufgeklärt. Zudem habe ich nie irgendjemandem meine Vorstrafe verheimlicht. weder dem Arbeitgeber, noch der Schule. Ich bin einfacvh nur traurig und Wütend. werde das jetzt alles dem Anwalt zukommen lassen und dann mal schauen.
 
Eine Falschaussage bei einer eidestattlicher Aussage ist, durch den gerichtlichen Vertauensverlust, praktisch der "Supergau" was vor Kapitalverbrechen passieren kann. Dadurch verspiel man quasi dauerhaft jegliche Basis. Es bleibt wirklich nur die anwaltliche Beratung ob und was da noch getan werden kann.......
 
Eine Falschaussage bei einer eidestattlicher Aussage ist, durch den gerichtlichen Vertauensverlust, praktisch der "Supergau" was vor Kapitalverbrechen passieren kann. Dadurch verspiel man quasi dauerhaft jegliche Basis. Es bleibt wirklich nur die anwaltliche Beratung ob und was da noch getan werden kann.......

FAHRLÄSSIGE Falschaussage bei einer FINANZIELLEN Sache. Es ist kein Kapitalverbrechen gewesen! (Kapitalverbrechen haben nämlich nix mit Geld zu tun....)Er gilt seinen Aussagen nach nicht als vorbestraft....


Aber was mich stutzig macht: :
"es ist aus dem (30 minütigem) Gespräch, nicht ersichtlich gewesen das sie sich in Zukunft an Regeln halten würde.

Dazu müsste man den Grund haben, wieso es überhaupt zu diesem Gespräch kam und überhaupt Deine Zulassung in Frage gestellt wird.
Wenn das Führungszeugnis leer war, und bis zur Prüfung auch keine schweren Vergehen stattgefunden haben (Gefährdung von Menschenleben, Drogenkonsum, etc...) düfte die Zulassung niemals in Frage gestellt werden.

Wie kam es also dazu und zu dieser Frage? Durch Dein Vergehen? Hat es vor der Ausbildung stattgefunden, oder während?
 
Zuletzt bearbeitet:
Wurde denn überhaupt ein Führungszeugnis abgegeben oder hat man dies unterlassen, weil man meinte, dass die Strafe dann ruchbar wird?

Elisabeth

Dann hätte er auch nicht zur Prüfung zugelassen werden dürfen...
 
Kannst Du bitte richtig lesen was ich geschrieben habe? Habe nicht geschrieben, dass die Falschaussage wie gewertet wird, sondern fast so also vor den Kapitalverbrechen kommt! Und was diese sind, weis ich auch.....
Also lies was da steht und nicht was Dir passt!
 
@matras:

Danke für den Hinweis, ich habe in der Tat nicht richtig gelesen, das tut mir leid. Damit ist die erste Hälfte des betreffenden Postings hinfällig.

Also lies was da steht und nicht was Dir passt!

:down:

Trotzdem kein Grund hier einen agressiven Ton anzuschlagen, auch wenn Du was gegen mich haben solltest! Diesen Eindruck kann ich mir gerade hier nicht verwehren.
 
@matras:

Danke für den Hinweis, ich habe in der Tat nicht richtig gelesen, das tut mir leid. Damit ist die erste Hälfte des betreffenden Postings hinfällig.



:down:

Trotzdem kein Grund hier einen agressiven Ton anzuschlagen, auch wenn Du was gegen mich haben solltest! Diesen Eindruck kann ich mir gerade hier nicht verwehren.

Wenn Du das so verstehen willst, dann ist das Deine Entscheidung! Der Hinweis wäre bei der entsprechenden Aufmerksamkeit nicht nötig gewesen....
Aber, keine Sorge, da ich ich Dich nicht kenne, kann ich auch nix gegen Dich haben (allenfalls gegen Dein vorletztes Posting).
 

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