Blutkonserve verweigert

  • Ersteller Ersteller Oldtimer
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Ein Arzt in den USA hat einer Zeugin Jehovas nach einem Unfall Blutkonserven verabreicht, OBWOHL glaubwürdige Aussagen der Angehörigen vorlagen, dass sie das nicht wollte. Er hat der Patientin damit das Leben gerettet, sie hat ihn trotzdem wegen Körperverletzung auf Schmerzensgeld verklagt und auch Recht bekommen.

Wow, das ist mal übel, mit der Welt gehts weiter bergab.

Ich kann mich doch als Arzt nicht auf ein mündliches Wort irgendeines Verwandten verlassen das der Pat lieber sterben will!?

DAS ist Sterbehilfe! Wenn schirftlich was vorlag, OK, dann ist dasnoch was Anderes, aber so, nur weil Angehörige das erzählen. Sehr sehr fraglich - was macht man als Arzt? Man kann nur verlieren!
 
Das ist alles ein schwieriges Thema - wir hatten mal eine Pat. mit ner GIB und die war Zeugin Jehovas - hatte keine Familie und wurde von der "Gemeinde" der Zeugen Jehovas versorgt..deshalb verweigerte sie auch die EK´s - sie sagte,ihren Glauben würde es nicht beeinflussen, aber sie wäre nun mal abhängig von ihrer Glaubensgemeinschaft, da sie sonst keinen hat. Die kamen auch sehr häufig und betonten jedem Arzt oder jeder Schwester gegenüber, das ihr Glauben eien Transfusion verbiete,und drohten mit Starfanzeige, wenn dies nicht berücksichitigt werden würde. Bei nem Hb von 6,und massiven Herzproblemen, hat unser OA dann mal die Tür zugemacht und mit ihr noch einmal eindringlich gesprochen - sie bekam 2 EK´s - die allerdings nicht in ihrem Krankenblatt vermerkt wurden(war alles offiziell abgeklärt) , und die nachts angehängt wurden, damit es ja kein Besucher sieht....ob das nun die Lösung ist, weis ich nicht - aber diese ältere Dame war nun mal einfach nur abhängig - und ich muss auch sagen, dass die Besucher der Glaubensgemeinschaft sehr viel Druck auf sie ausübten...
 
Hallo Maniac,

in dem Fall lag wohl auch ein schriftliches Beweisstück vor, dass die Patientin Zeugin Jehovas war, und die Angehörigen haben das vorgelegt. Der Arzt konnte sich also nicht auf den mutmaßlichen Willen berufen, er kannte den Willen der Patientin und hat sich dagegen entschieden. Dem Richter blieb also gar keine andere Wahl, als ihn schuldig zu sprechen. Ich denke mit der milden Geldstrafe (10.000 Dollar, und davon musste die Frau noch ihren Anteil an den Prozesskosten tragen, also "gesundgestoßen" hat sie sich nicht) hat er dann wieder zum Ausdruck gebracht, dass er den Konflikt dieses Arztes verstehen kann.
 
Hallo Maniac,

in dem Fall lag wohl auch ein schriftliches Beweisstück vor, dass die Patientin Zeugin Jehovas war, und die Angehörigen haben das vorgelegt.
Das sie zeugin jehovas war oder das sie EKs ablehnte?

Nicht jeder Zeuge lehnt das ab, genau wie nicht jeder Mohammedaner kein Schwein isst oder Alkohol trinkt.
 

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