Ente schrieb:
Zu deinen Fragen: denke das da genug Fachwissen vorhanden ist,denn es geht ja um die Pflege.Als Examinierte sollte man sich mit dem Prophylaxen schon sehr gut auskennen.
Da habe ich ganz andere Erfahrungen gemacht zu Kenntnissen bei den Pflegerischen Maßnahmen: Beispiele
Thromboseprophylaxe: Virchow- Trias nicht bekannt, als Maßnahmen werden nur ATS und Heparingabe genannt (Heparinansetzung ist eindeutig ärztl. Tätigkeit)
Dekubitusprophylaxe: Dekubitusursachen- nur der Druck bekannt, LagerungsnoTwendigkeit auf Wechseldruckmatratzen unbekannt
Hautpflege: unkritische und in der Regel überdosierte Anwendung von Waschzusätzen, Unterschiede von W/O und O/W- Lotion und deren Anwendungsbereiche unbekannt
Pneumonieprophylaxe: Kenntnisse reduziert auf die Maßnahmen: Fenster auf, Aktivgel und Inhalation, Ursachen unbekannt
Pflegekonzepte: entweder unbekannt oder veraltete Kenntnisse
Ente schrieb:
Ich verstehe aber nicht wirklich,was du mit deinem Post sagen willst.Es hat doch niemand gesagt,dass seine Schule die beste ist.
Zitat:Ausserdem ist die KS u. KKS Ausbildung in Schwerin sehr anerkannt. Uns wurde gesagt, dass sie einen in den alten Bundesländern mit Kusshand nehmen,wenn man sein Examen in Meck-Pomm gemacht hat. Habe es aber nur gehört.... Trotzdem kann ich dir die Schule in SN sehr empfehlen u. auch der Fachbereich KKS ist sehr gut. Und hier lernst du noch Blutabnahme, Infusion etc. Im Westen dürfen das die Schwerstern wohl nicht machen...
Ente schrieb:
Und das kann man auch nicht,weil man mit ja gar nicht vergleichen kann. Und MöchtegernDoktor hat sich hier auch niemand genannt. Als Schwester ist man kein Arzt u. sollte auch nicht die Frechheit besitzen,sich mit einem Arzt zu vergleichen. Aber hier ist es nunmal so,dass die Schwestern solche pflg. Maßnahmen machen .
Blutentnahmen, Infusionen anlegen, i.v. Medikamente sind keine pflegerische Tätigkeiten. Sie sind zum Teil delegierungsfähig- aber nur unter ganz bestimmten Bedingungen. Und da reicht der vielzitierte Spritzenschein nicht aus. Die rechtliche Lage sieht so aus, dass du die Durchführungsverantwortung hast. Die Versicherer der Kliniken versichern die von dir beschriebenen Tätigkeiten in der Regel nur, wenn sie ein Arzt ausführt. Das bedeutet, das du im Falle eines Falles selbst zur Kasse gebeten werden kannst.
Übrigens gibt es auch in den Altbundesländern durchaus Kliniken in denen Pflegekräfte nach einer entsprechenden Schulung und einer gesonderten rechtlichen Absicherung ärztliche Tätigkeiten übernehmen- Beispiel: Marburg.
Elisabeth
PS Mich wundert schon, wieviel Wert auf ärztliche Tätigkeiten nach nur einem halben Jahr Ausbildung gelegt wird.