Blasenkatheter ziehen - ärztliche Anordnung?

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17.10.2007
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Hallo zusammen,

es ist etwas länger her, dass ich mein examen habe, daher bin ich mir nicht sicher ob ich mich irre, weil sich vieles geändert hat.

Ist es tatsächlich nur eine ärztliche Entscheidung ob ein BDK gezogen werden soll?
Soweit ich mich erinnere, liegt es ebenso im ermessen des PP ob er drinbleibt oder nicht, vorausgesetzt Entzündungswerte wie CRP..... im normbereich sind.

ich lese verschiedenste dinge und hab jetzt überhaupt keine Ahnung mehr auf welche aussage ich mich verlassen soll.

vielen dank für eure Antworten!
 
Wer entscheidet?
1. Der Patient - will er nicht mehr raus damit. Sofern der Paient zurechnungsfähig und voll informiert ist.
2. der Arzt - ein DK wird als therapeutische oder diagnostische Massnahmen, wielange ds eine odr das andere nötig ist entschiedet der Arzt.
3. Das Pflegepersonal kann die Durchführung im Rahmen der Delegation rechtllich gesehen übernehmen, je nach Haus wird der Rahmen nicht ausgeschöpft.
Weiters gehört zu einer professionellen Berufsaufassung die Beratung
eines unwissenden Arztes vor und während der Anlage über Liegedauer und Material,
des Patienten über Pflegemaßnahmen und Probleme bzw die Übernahme dergleichen.

Ich hoffe die Frage wer was macht habe ich so beantwortet.
LG
Pinguin
 
Hallo
Bei uns wir der DK meist zu diagnostischen Zwecken gelegt, zB.bei strenger Ausfuhrkontrolle, massivem Ausschwemmen etc.
Ist der diagnostische Zweck erledigt ziehe ich den DK. Auf die Idee dazu eine ärztliche Anordnung einzuholen bin ich bis jetzt noch nie gekommen.
Einige Pflegepersonen in der Notaufnahme legen bei allen Patienten die momentan etwas Bewegungseingeschränkt sind einen DK. Fragt bitte nicht warum . Der wird bei uns auf Station am nächsten Tag früh einfach gezogen.
Alesig
 
Auf der Gyn bei uns ist der DK nach ärztlicher Anordnung zu ziehen. Ich denke das es aber von Station zu Station mal wieder unterschiedlich geregelt ist.
Auf der Gyn liegt es halt an den dort durchgeführten OPs (vorder/ hintere Scheidenplastiken usw.) Hat ja alles mit der Blase auch zu tun.
 
Ich denke das viele Faktoren eine Rolle spielen.

Warum hat der Pat. den DK? Wird es ohne DK gehen? Was sagt der Patient dazu? Wird bilanziert? Liegt eine Diangnose vor die einen DK zwingend erforderlich macht? etc, etc, etc...

Wenn ein Patient den DK unbedingt los sein möchte und ich kann verantworten, das der Patient auch ohne DK ausscheiden kann---dann raus damit...

Bin ich mir unsicher frage ich eben nochmal den Arzt...:)
 
Hi,
die meisten haben es bereits erwähnt: Grundsätzlich ist die Diagnose entscheident und der Grund, weshalb ein DK liegt.
Wenn beides für das Vorhandensein keine Rolle spielt, z.B.weil der Patient von Intensiv kam o.ä. und der Zustand des Patienten es zulässt, dann entferne ich in Rücksprache mit dem Pat. diesen und hole mit dafür sicher nicht erst die ärztliche Anordnung ein. Die Docs wissen manchmal ja gar nicht, ob ein Patient einen DK hat.
Genauso gibt es Situationen, wo ich einen lege und ebenfalls nicht erst die Anordnung des Arztes einhole.

Gruß
Synapse
 

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